Betrogene Betrüger (Wolfgang Illauer)

Aus NürnbergWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Artikel Betrogene Betrüger (Wolfgang Illauer) ist eine semantische Erläuterung eines geflügelten Wortes durch Studiendirektor i.R. Wolfgang Illauer.

Nathan der Weise.jpg

Vorbemerkung

Dies ist ein semantischer Schlüsselartikel. Die Redewendung „Betrogene Betrüger“ verwendete auch Gustl Mollath in seinem Brief an die Strafvollstreckungskammer Regensburg.

Zur Formulierung „betrogene Betrüger“ gab Studiendirektor Illauer folgenden semantischen Hinweis oder semantisches Gutachten.

Artikel

Betrogene Betrüger
Von Wolfgang Illauer

Diese Formulierung ist in keiner Weise beleidigend, und zwar aus dem folgenden Grund: „Betrogene Betrüger“ ist eine ungemein häufige Redewendung gebildeter Bürger! Es ist ein Stilmittel, also Sprachkunst. Man könnte die Redewendung auch als literarisches Zitat bezeichnen. Es stammt aus der Ringparabel des Dramas „Nathan der Weise“ von - Gotthold Ephraim Lessing.
Ein Mann besitzt einen wunderbaren, seit Generationen vererbten Ring, der die Eigenschaft hat, jemanden vor Gott und den Menschen beliebt zu machen. Er hat aber drei Söhne. Deshalb läßt er Kopien anfertigen, damit jeder Sohn den Ring bekommt. Wo der echte Ring hinkommt, bleibt im Ungewissen, ist auch nicht wichtig. Die Söhne ziehen vor Gericht, um bestimmen zu lassen, wer den echten Ring hat. Der weise Richter kann das nicht entscheiden (wahrscheinlich sei kein Ring echt) und gibt den Söhnen den Rat, so zu leben, daß die Wirkung (ein menschenfreundliches gutes Leben) eintritt.

Er nennt die drei Söhne „betrogene Betrüger“.
Erklärung: Bei den drei Ringen geht es um die drei Weltreligionen Christentum, Judentum, Islam.
„Betrug“ ist es, wenn eine Religion sich selbst als die einzig wahre interpretiert, behauptet, nur sie besitze den echten Ring.
„Betrogen“ sind alle diese „Betrüger“, weil plötzlich drei nicht unterscheidbare Ringe da sind. Jetzt können sie ihren Anspruch, die einzig wahre Religion zu sein, nicht mehr aufrechterhalten. Jetzt kommt es nicht mehr auf die Religion an, sondern auf das Leben des einzelnen Menschen.
Der Ausdruck „betrogene Betrüger“ ist geradezu vornehm, zeigt auch Empathie: die „Betrüger“ (im Sinne eines Täuschungsversuches oder eines unberechtigten Anspruchs, der nichts Furchtbares oder Böses an sich hat) sind selbst Opfer geworden. Der Ausdruck „betrogene Betrüger“ wurde übrigens auch schon auf die 68er-Bewegung angewendet.

Gerhard Strate

„Lieber Herr Riebe,

machen Sie sich deswegen keine Sorgen. Das Attribut „betrogen“ (bei „betrogenen Betrügern“) hat natürlich nicht automatisch dieselbe Bedeutung wie im Strafgesetzbuch. Es gibt auch - neben dem strafrechtlichen - ein landläufiges Verständnis von „Betrügen“, nämlich „hintergehen, täuschen, übervorteilen, beschwindeln“ (Brockhaus-Wahrig, Deutsches Wörterbuch in sechs Bänden, Stuttgart 1980, Bd. 1, S. 657). Nichts anderes ist in dem Brief von Mollath gemeint. Dass Frau G. ihren Arbeitgeber mehrfach betrogen, nämlich getäuscht, hintergangen und belogen hat, geht aus dem Revisionsbericht der Hypovereinsbank hervor (Sie finden ihn abgedruckt beispielsweise im Wiederaufnahmegesuch der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 18.3.2013, bei mir in der Dokumentation, dort Bl. 281/282).

Bezeichnenderweise haben die Herrschaften es bislang nicht gewagt, mich wegen der Veröffentlichung dieser Passagen abzumahnen. Wenn Sie es wollen, bin ich gerne bereit, Sie in der Abwehr dieses Versuchs der Einschüchterung zu unterstützen.“

Die 68er waren betrogene Betrüger

  • Sven Felix Kellerhoff und Uwe Müller: „Die 68er waren betrogene Betrüger“. Der Historiker Peter Horvath untersucht die Kontakte der Studentenbewegung zu SED und Stasi. Für ihn handelt es sich um eine „inszenierte Revolte“. In: Die Welt vom 12.06.2009 - welt.de

Kommentar

In § 134 BGB heißt es: „Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.“ Der BGH urteilt dementsprechend, bei der Deutung der verwendeten Begriffe müsse das natürliche Sprachempfinden beachtet werden. [1]

Das Landgericht Nürnberg-Fürth wird demzufolge letztendlich das geforderte landläufige Verständnis beachten müssen. Doch in der Praxis sind immer wieder Verfassungsbeschwerden gegen willkürliche Urteile und Urteile wegen Verstoßes gegen das grundrechtsgleiche Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) nötig. [2] Von bayerischen Gerichten wurden in den Fällen Gustl Mollath und Ulvi Kulac Grundrechte und höchstrichterliche Urteile notorisch mißachtet. Als Grund dafür nennt Gerhard Strate den Korpsgeist der bayerischen Justiz. Doch kürzlich hatte ein bayerischer Blogger mit seiner Verfassungsbeschwerde Erfolg gegen bayerische Willkürurteile. [3]

Zum Verfasser des Artikels

Manfred Riebe, der Autor des Artikels, wurde am 17. November 2016 von Landrat Armin Kroder (FW) mit der Goldenen Bayerischen Ehrenamtskarte ausgezeichnet. Armin Kroder wurde als Mitglied der Freien Wähler gewählt, die versuchen, im Bayerischen Landtag als Opposition die CSU zu kontrollieren. Siehe zum Beispiel die Freien Wähler im Menschenrechtsforum Gustl Mollath. Zahlreiche bayerische Städte, Gemeinden und Unternehmen gehören zu den sogenannten Akzeptanzpartnern der Ehrenamtskarte und gewähren deshalb Inhabern der Ehrenamtskarte Vergünstigungen.

Bertelsmann, 2015

Literatur

Querverweise

Netzverweise

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. * Dr. Ralf Petring: Pressefreiheit zum Advent: Abmahnung des BGH nach Hamburg. Der BGH hat mit zwei Urteilen vom 11. Dezember 2012 - VI ZR 314/10 und VI ZR 315/12 - wieder sehr bedenkliche Urteile des LG Hamburg und des Hanseatischen OLG Hamburg [...] mit unmissverständlicher Kritik aufgehoben und damit ein weiteres Mal ein deutliches Zeichen für mehr Respekt vor der Pressefreiheit gesetzt. In: PETRINGS.DE vom Dienstag, 11. Dezember 2012 - petringlegal.blogspot.de (Der BGH: „Die von ihm vorgenommene Deutung der in den Akten des MfS verwendeten Begriffe ist weit hergeholt und mit dem natürlichen Sprachempfinden kaum in Einklang zu bringen.)
  2. Dr. Andreas Geipel: Die Verfassungsbeschwerde gegen Urteile - http://www.rechtsanwalt-verfassungsbeschwerde.de
  3. Thomas Stadler: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Bloggers. In: Internet-Law. Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0 vom 12. August 2015 - internet-law.de

Zur Diskussionsseite

Hier geht es zur Diskussion:Betrogene Betrüger (Wolfgang Illauer)‎. An der Diskussion teilnehmen können - wie bei Leserbriefen üblich - nur mit Klarnamen angemeldete Benutzer.