Frankenlied

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Hamburg: Ellert & Richter Verlag, 2004

Nürnberg: Verlag Nürnberger Presse, 2006

Das Frankenlied von Joseph Victor von Scheffel ist die inoffizielle fränkische Landeshymne. Sie wird in den Regierungsbezirken Unterfranken, Mittelfranken und Oberfranken insbesondere bei offiziellen Anlässen, meist nach der deutschen Nationalhymne und der Bayernhymne, gesungen.

Entstehung

Der Text des „Frankenliedes“ wurde von Scheffel unter dem Titel „Wanderlied“ im Sommer 1859 geschrieben. Er hielt sich damals mehrere Wochen im Kloster Banz nahe dem Staffelberg auf und bereiste in dieser Zeit die nähere und weitere fränkische Umgebung.

Der Text wurde 1861 von Valentin Eduard Becker vertont.

Liedtext

1. Wohlauf, die Luft geht frisch und rein,
wer lange sitzt, muß rosten.
Den allerschönsten Sonnenschein
läßt uns der Himmel kosten.
Jetzt reicht mir Stab und Ordenskleid
der fahrenden Scholaren,
ich will zu guter Sommerszeit
ins Land der Franken fahren.
Valleri, vallera, valleri, vallera,
ins Land der Franken fahren.

2. Der Wald steht grün, die Jagd geht gut,
schwer ist das Korn geraten.
Sie können auf des Maines Flut
die Schiffe kaum verladen.
Bald hebt sich auch das Herbsten an,
die Kelter harrt des Weines.
Der Winzer Schutzherr Kilian
beschert uns etwas Feines.
Valleri, vallera, valleri, vallera,
beschert uns etwas Feines.

3. Wallfahrer ziehen durch das Tal
mit fliegenden Standarten.
Hell grüßt ihr doppelter Choral
den weiten Gottesgarten.
Wie gerne wär´ ich mitgewallt,
ihr Pfarr´ wollt mich nicht haben!
So muß ich seitwärts durch den Wald
als räudig´ Schäflein traben.
Valleri, vallera, valleri, vallera,
als räudig Schäflein traben.

4. Zum heilgen Veit vom Staffelstein
komm ich emporgestiegen
und seh die Lande um den Main
zu meinen Füßen liegen.
Von Bamberg bis zum Grabfeldgau
umrahmen Berg und Hügel
die breite, stromdurchglänzte Au.
Ich wollt, mir wüchsen Flügel!
Valleri, vallera, valleri, vallera,
ich wollt, mir wüchsen Flügel!

5. Einsiedelmann ist nicht zu Haus,
dieweil es Zeit zu mähen.
Ich seh ihn an der Halde drauß´
bei einer Schnitt´rin stehen.
Verfahrener Schüler Stoßgebet
heißt: Herr, gib uns zu trinken!
Doch wer bei schöner Schnitt´rin steht,
dem mag man lange winken.
Valleri, vallera, valleri, vallera,
dem mag man lange winken.

6. Einsiedel, das war mißgetan,
daß du dich hubst von hinnen.
Es liegt, ich seh´s dem Keller an
ein guter Jahrgang drinnen.
Hoiho! die Pforten brech ich ein
und trinke, was ich finde.
Du heilger Veit vom Staffelstein
verzeih mir Durst und Sünde!
Valleri, vallera, valleri, vallera,
verzeih mir Durst und Sünde!

Text: Joseph Victor von Scheffel; Melodie: Valentin Eduard Becker [1]

Zum Verfasser des Artikels

Manfred Riebe, der Autor des Artikels, wurde am 17. November 2016 von Landrat Armin Kroder (FW) mit der Goldenen Bayerischen Ehrenamtskarte ausgezeichnet. Armin Kroder wurde als Mitglied der Freien Wähler gewählt, die versuchen, im Bayerischen Landtag als Opposition die CSU zu kontrollieren. Siehe zum Beispiel die Freien Wähler im Menschenrechtsforum Gustl Mollath. Zahlreiche bayerische Städte, Gemeinden und Unternehmen gehören zu den sogenannten Akzeptanzpartnern der Ehrenamtskarte und gewähren deshalb Inhabern der Ehrenamtskarte Vergünstigungen.

Literatur

  • Hermann Glaser: Ins Land der Franken fahren ... In Bildern, Texten und Dokumenten. Fotos: Toma Babovic. Hamburg: Ellert & Richter Verlag, Oktober 2004, 240 S., ISBN 3-8319-0079-5

Kritische Presse

  • Dietrich Strothmann: Ein Lied – drei, vier! Wie die Alten sungen, so wollen die Jungen nicht länger singen. In: Die Zeit Nr. 45 vom 4. November 1966, Aktualisiert am 21. November 2012 - zeit.de

Querverweise

Sachartikel

Personenartikel

Netzverweise

  • Das Frankenlied mit Originaltext und Noten. Elmar R. Göller, Heilbronn - ERG
  • Frankenlied im Originaltext. Musica International, Straßburg - musicanet

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Eine Kopie mitsamt Rechtschreibfehlern, z.B. „räudig Schällein“ (dies wurde inzwischen korrigiert), fand man mit Datum vom 5. März 2008 im Franken-Blog von Peter Körner: „Frei statt Bayern“, Bundesland Franken - Franken-Blog
    Der Text in der Netzseite Peter Körners folgt nun den Strophen des Wikipedia-Artikels, die in die Schulschreibung von 1996 ff. umgeschrieben wurden, obwohl es sich um einen historischen Text handelt, der textlich nicht verändert werden darf. Durch die Umwandlung der Originaltexte in die Schulorthographie von 1996 ff. kam es - wie bei fast allen solchen Textumwandlungen - auch hier stellenweise zu einer Beliebigkeitsschreibung.
    Der Beschluß des Deutschen Bundestages vom 26. März 1998 lautete: „Die Sprache gehört dem Volk!“ Diesen Beschluß des Bundestages berücksichtigte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 14. Juli 1998:
    „Soweit dieser Regelung [den Kultusministererlassen über die Rechtschreibreform, MR] rechtliche Verbindlichkeit zukommt, ist diese auf den Bereich der Schulen beschränkt. Personen außerhalb dieses Bereichs sind rechtlich nicht gehalten, die neuen Rechtschreibregeln zu beachten und die reformierte Schreibung zu verwenden. Sie sind vielmehr frei, wie bisher zu schreiben.“ Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Juli 1998, Az.: 1 BvR 1640/97, Randnummer 163 - BVerfG
    Die Kultusministererlasse über die Rechtschreibreform von 1996 gelten daher nur für die Schulen und das in wechselnden(!) Fassungen. Außerhalb der Schulen kann jeder so weiterschreiben wie bisher, d.h. in der allgemein üblichen herkömmlichen traditionellen Orthographie.

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