Gesetz über die Rechtschreibung in Schleswig-Holsteins Schulen

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Das Gesetz über die Rechtschreibung in Schleswig-Holsteins Schulen wurde, nach einer fast zweijährigen Beteiligung von Hunderttausenden von Bürgern, am 27. September 1998 mit 885.511 Stimmen, das sind 56 Prozent der Wahlberechtigten, durch Schleswig-Holsteins Wähler angenommen.
Eine weitere, völlig entgegengesetzte Fassung stammt von einer Allparteienkoalition aus CDU, SPD, F.D.P., Grünen und Dänen (SSW) mit 74 Landtagsabgeordneten, die ihr parlamentarischdemokratisches Gesetz am 17. September 1999 innerhalb von drei Minuten ohne Aussprache beschlossen und damit das genannte demokratische Gesetz wieder beseitigt haben.

Demokratisches Gesetz vom 27. September 1998

Der § 4 Absatz 10 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes erhält den folgenden Wortlaut:

„In den Schulen wird die allgemein übliche Rechtschreibung unterrichtet. Als allgemein üblich gilt die Rechtschreibung, wie sie in der Bevölkerung seit langem anerkannt ist und in der Mehrzahl der lieferbaren Bücher verwendet wird.“

Parlamentarisch„demokratisches“ Gesetz vom 17. September 1999

„In den Schulen wird die allgemein übliche deutsche Rechtschreibung unterrichtet. Als allgemein üblich gilt die Rechtschreibung, wie sie in den übrigen Ländern der Bundesrepublik Deutschland für die Schulen verbindlich ist.“