Klaus Georg Stölzel (Amtsgericht Günzburg)

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Der Text über Klaus Georg Stölzel Wie macht man einen Mollath-Unterstützer mundtot? ist ein zeitgeschichtliches Dokument. Er stand vom 24. November 2014 bis 7. Mai 2015 auf der Hauptseite des NürnbergWiki.

Wie macht man einen Mollath-Unterstützer mundtot?

Skandal in der JVA Memmingen

Die Ehefrau des inhaftierten Mollath-Unterstützers Klaus Stölzel meldete ihren Besuch mehrmals in der JVA Memmingen an, um ihren Ehemann zu besuchen. Sie wurde telefonisch zurückgewiesen mit der Behauptung, ihr Mann habe die Besucherliste nicht ausgefüllt. Sie nahm sich einen Tag frei und reiste nach Memmingen. In der JVA Memmingen verweigerte man ihr den Besuch. Daraufhin bestand sie darauf, die Besucherliste zu sehen. Darauf stand:

„Jeder, der mich besuchen möchte“.

Doch die Beamten ließen sie nicht zu ihrem Mann. Ein machtmißbräuchliches, schikanöses und menschenunwürdiges Verhalten dieser Staatsdiener. Sie mußte zurückreisen, ohne mit ihrem Mann gesprochen zu haben. Ist Bayern ein Polizei- und Obrigkeitsstaat? Hat man aus der Geschichte nichts gelernt?

Einladung

Jeder ist zur Verhandlung gegen den Mollath-Unterstützer Klaus Stölzel beim Amtsgericht Günzburg eingeladen. Dort wird man hören, wer die prominenten Anzeigeerstatter sind. Dr. Adam Ahmed wurde als Pflichtverteidiger zurückgewiesen. Offenbar will man einen stromlinienförmig angepaßten Strafverteidiger.

Amtsgericht Günzburg
wg. falscher Verdächtigung und Beleidigung
Termin: Mittwoch, 17.12.2014, 11 Uhr
Sitzungssaal 106, Schloßplatz, Günzburg

Fahrgemeinschaften sind möglich. Der Leiter des Amtsgerichts will keinen größeren Sitzungssaal zur Verfügung stellen, damit nicht alle Interessenten zuhören können. Außerdem will er, daß alle Besucher ihre Handys abgeben.

Überfälle durch die Polizei

Am Montag, 24. November 2014, um 8 Uhr, verschafften sich vier Polizisten Zugang zum Haus des Mollath-Unterstützers Klaus Stölzel. [1]Sie zerrten ihn im Schlafanzug aus dem Haus, warfen ihn wie ein Tier auf das Pflaster, legten ihm Handschellen an und brachten ihn in die JVA Nürnberg. Man verschaffte ihn am Montag, den 1. Dezember, in die JVA Stadelheim. Am Donnerstag wurde er in die JVA Memmingen verschoben. Die brutale Vorgehensweise der Kripo bedeutet eine Kriminalisierung eines kritischen Bürgers. Gustl Mollath, der dieses Verhalten der Kripo kennengelernt hatte, erschien am Tatort, um der Ehefrau beizustehen. [2]

Am Donnerstag, 27. November, als die Ehefrau nichts Böses ahnend allein zu Hause war, verschafften sich acht Polizisten, davon 2 Frauen von der Kripo und sechs USK-Polizisten (USK Unterstützungskommando) in Zivil, ein Teil der Spezialkräfte der Bayerischen Polizei, teilweise als Telekom-Mitarbeiter verkleidet erneut Zugang. Man riß ihr das Handy vom Ohr. Es wurden wie bei einem Schwerverbrechen Akten, Computer und ein Drucker abtransportiert. Dies dient zur Ausforschung für die prominenten Anzeigeerstatter, um Beweismaterial zu sammeln, das sie bisher nicht hatten.
Auch wenn führende Kommunalpolitiker oder hochrangige Polizeibeamte schwer beleidigt oder verleumdet worden sein sollen, erscheint eine Verhaftung und Hausdurchsuchung wegen einer Verleumdung unverhältnismäßig. Ein Strafbefehl wegen Nichterscheinens vor Gericht und die Einschaltung eines Mediators wäre angemessen gewesen. Die Hausdurchsuchung erinnert an den Überfall von 12 Polizisten auf das Haus von Gustl Mollath. In vorliegendem Fall war es ein Mollath-Unterstützer, für den man diese Sonderbehandlung unter Verletzung seiner Grundrechte anordnete. Die prominenten Anzeigeerstatter haben wohl gute Beziehungen zur Justiz; denn es wird offenbar mit zweierlei Maß gemessen. Die Kleinen sperrt man weg, ... Den Strafanzeigen Gustl Mollaths seit 2003 ging man nicht nach. ...

Wenn sich ein Bürger bemüht, Verbrechen aufzuklären oder vermeintliche Rechtsmängel abzustellen, darf man ihn nicht als Verbrecher vorverurteilen. Andernfalls wären alle Bürger Verbrecher, die zum Beispiel den Modellauto-Fall Haderthauer aufklärten. Gustl Mollath hatte im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg erlebt, daß man ihn ohne stichhaltige Beweise zum Verbrecher abstempelte, anstatt ihn aus Mangel an Beweisen freizusprechen. Er scheiterte am Korpsgeist der bayerischen Justiz. Wer als Journalist aus einem unverhältnismäßig großen Polizeieinsatz voreilig auf ein Verbrechen schließt, dient einseitig den Interessen der Anzeigeerstatter, deren Anwälten, der Staatsanwaltschaft und der Polizei, aber nicht der Wahrheitsfindung, sondern der Irreführung. Zu kritisieren ist jeder Machtmißbrauch durch die Staatsgewalt, so wie es Wilhelm Schlötterer in seinem Buch Macht und Mißbrauch tat.

Verhandlung

Aushang im Amtsgericht Günzburg, AZ: 3 Ds 334 Js und 3394/14 (2).
Klaus Stölzel wurde wie ein Schwerverbrecher in Handschellen vorgeführt. Da keine Fluchtgefahr bestand, diente diese Fesselung wie bei Gustl Mollath offensichtlich auch hier der Demütigung, Anprangerung und Entrechtung. Frau Stölzel war mit ihren Söhnen angereist. Der Kontakt mit seiner Frau wurde verweigert. Richter Roland Groß (* 1953) erlaubte dann den Kontakt, was ein wenig zur Beruhigung des Angeklagten beitrug.

Auf Antrag von Laienverteidiger Martin Heidingsfelder ließ Richter Groß die Handschellen abnehmen. Als ein Zuhörer dabei „endlich!“ ausrief, reagierte Groß mit einem Ordnungsaufruf und der Aufzählung seiner Ordnungsmittel, bei etwaigen Tumulten, durchsetzbar mit Hilfe des enormen Polizei- und/oder Justizwachtmeisteraufgebots.

Klaus Stölzel hatte mit Bezug auf die Rechtssicherheit verlangt, daß öffentliche Urkunden, so auch der Haftbefehl von Richter Groß, mit Originalunterschrift versehen vorgelegt werden. In der Baubranche sei dies so üblich. Die fehlende Unterschrift sei ein Rechtsmangel. Da dies abgelehnt wurde, hatte er sich abfällig über eine Gerichtsvollzieherin und danach über den Leiter des Amtsgerichts Günzburg Walter Henle (* 1957) geäußert, was dieser nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sah und zur Anzeige brachte.

Henle ordnete überdies an, daß sämtliche Besucher ihre Personalausweise vorlegen mußten, von denen er Kopien anfertigen ließ. Durch die Feststellung der Personalien diskriminierte er friedliche Bürger als potentielle Straftäter. Außerdem verbot er die Mitnahme von Handys und Laptops. Dies hielt er fest in einem Aushang am Gerichtssaal mit dem Geschäftszeichen Gz: 40 E 28/2014. Den Antrag des Laienverteidigers Martin Heidingsfelder auf Rückgabe seines Handys und seines PCs lehnte Richter Groß auf Widerspruch der Staatsanwältin ab. Die Chancengleichheit war dadurch nicht gewahrt.

Trotz eines beachtlichen Plädoyers des Pflichtverteidigers entschied Richter Groß auf 7 Monate Haft auf Bewährung. Im Publikum wurde die Meinung geäußert, hier wolle man einen Justizkritiker kriminalisieren.

Kommentar

Es bestehen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Haftbefehls und der Höhe des Strafmaßes. Die Justiz hat aus dem Fall Mollath nichts gelernt. Das Symbol der Entrechtung Gustl Mollaths und des Machtmißbrauchs des Machtapparats waren die Hand- und Fußfesseln. Empört euch über diesen Machtmißbrauch durch den Justiz- und Polizeiapparat hieß es bei der Kundgebung des Menschenrechtsforums Gustl Mollath für die Freilassung Gustl Mollaths am 27. Juli 2013 in Nürnberg. Die Handfesseln für Gustl Mollath und Klaus Stölzel sollen suggerieren, daß ein friedlicher Bürger ein Gewalttäter sei. So wurde auch Gustl Mollath als gewalttätiger Ehemann stigmatisiert. Das häßliche Gesicht zeigte der Justiz- und Polizeiapparat in Nürnberg anläßlich der Massenverhaftung Jugendlicher. Der Justiz- und Polizeiapparat wirkte als Staat im Staate. Das ist ein nachwirkendes Trauma in der Stadt des Friedens und der Menschenrechte. Wenn man dann auch noch liest, daß Polizisten einen Polizisten erschießen, kommen einem Zweifel am Rechtsstaat. [3] Ist es eine Hinrichtung, ist es eine fahrlässige Tötung oder Mord? Warum? Nachdem Zivilfahnder in Burghausen einen Mann mit einem Schuß in den Hinterkopf getötet hatten, riefen Demonstranten vor der Polizei in Burghausen „Polizei - Mörder“ und trugen ein Spruchband mit der Aufschrift „Nein - zur Polizeigewalt“. [4] Das erinnert an die umstrittene Aussage „Soldaten sind Mörder“.

Presse

  • Helmut Reister: Durchsuchungsaktion in Wachendorf. Internet-Aktivist angezeigt. In: Nürnberger Zeitung Nr. 275 vom 28. November 2014, S. 16 - [ NZ] (Reister: „Zu der Aktion am Donnerstagmorgen gesellte sich mit den ehemaligen Psychiatriepatienten Gustl Mollath auch ein unverhoffter ‚Überraschungsgast’. Er wollte damit seine Unterstützung für Klaus S. kundtun.“)
  • mik/ Foto: Wraneschitz: Polizei durchsuchte Haus in Wachendorf. In: Fürther Nachrichten vom 28. November 2014, S. 34
  • Irmgard Lorenz: Prozess. Strafe für eine „irrige Rechtsauffassung“. Ein 54-Jähriger wirft einer Gerichtsvollzieherin Urkundenfälschung und Betrug vor und bekommt dafür eine Bewährungsstrafe. Er sieht sich als „Justizopfer“ und bringt viele Unterstützer zur Verhandlung mit. In: Augsburger Allgemeine Zeitung, Günzburger Zeitung vom 19. Dezember 2014 - augsburger-allgemeine.de
  • Claudia Ziob: Fürths OB massiv beleidigt: Mollath-Unterstützer vor Gericht. 55-Jähriger soll OB verleumdet haben - Gustl Mollath kam zum Auftakt. In: Fürther Nachrichten vom 2. November 2015 - nordbayern.de
  • Claudia Ziob: Fürths OB beleidigt: Haftstrafe für Mollath-Unterstützer. 55-Jähriger aus dem Landkreis wurde zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt. In: Fürther Nachrichten vom 4. November 2015 - nordbayern.de

Video

  • Gustl Mollath bei der Kundgebung des Vereins Justiz Opfer e.V. in München am 07.05.2015. Veröffentlicht am 10.05.2015, Autor und Filmrechte: Dirk Lauer (behoerdenstress.de) - YouTube

Querverweise

Sachartikel

Personenartikel

Justiz- und Psychiatrieopfer

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Anmerkungen: Die Absicht, den familiären Zusammenhalt zu zerstören, ist mißlungen. Die Ehefrau steht zu ihrem Mann, und die Söhne stehen zu ihrem Vater. Ich habe daher die Erlaubnis der Familie, den Namen zu nennen. Dagegen sind die prominenten Anzeigeerstatter bisher noch unbekannt. Manfred Riebe, 06.12.2014, 16.43 Uhr
  2. * Helmut Reister: Durchsuchungsaktion in Wachendorf. Internet-Aktivist angezeigt. In: Nürnberger Zeitung Nr. 275 vom 28. November 2014, S. 16 - [ NZ] (Reister: „Zu der Aktion am Donnerstagmorgen gesellte sich mit den ehemaligen Psychiatriepatienten Gustl Mollath auch ein unverhoffter ‚Überraschungsgast’. Er wollte damit seine Unterstützung für Klaus S. kundtun.“)
    • mik [= Michael Kasperowitsch]: Polizisten durchsuchen Haus von Mollath-Unterstützer. Einsatz gegen Mann aus Cadolzburg — Vorwurf: Verleumdung. In: Nordbayern.de vom 28. November 2014 - nordbayern.de
    • mik/ Foto: Wraneschitz: Polizei durchsuchte Haus in Wachendorf. In: Fürther Nachrichten vom 28. November 2014, S. 34
  3. dpa-infocom GmbH: Polizisten erschießen Kollegen - Ermittler suchen Motiv. In: Die Welt vom 12. Juli 2014 - welt.de
  4. Heiner Effern, Burghausen: Bayern. Ein tödlicher Schuss und viele offene Fragen. Ein Zivilfahnder hat im oberbayerischen Burghausen einem Mann in den Hinterkopf geschossen. Bislang ist nicht klar, ob dieser die Beamten überhaupt angegriffen hat. Anwohner beklagen zudem, die Polizisten hätten keine Erste Hilfe geleistet. In: Süddeutsche Zeitung vom 28. Juli 2014 - sueddeutsche.de

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