NürnbergWiki (Meinungsäußerungsfreiheit): Unterschied zwischen den Versionen

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Der Artikel '''NürnbergWiki (Meinungsäußerungsfreiheit)''' beleuchtet dieses Grundrecht als Voraussetzung einer Demokratie.
 
Der Artikel '''NürnbergWiki (Meinungsäußerungsfreiheit)''' beleuchtet dieses Grundrecht als Voraussetzung einer Demokratie.
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==Präambel==
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* Artikel 5 (1) Grundgesetz<br>
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Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<br>
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* Artikel 5 (2) Grundgesetz<br>
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Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
  
 
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* John Weitzmann: Danke, aber das reicht nicht! NoUploadFilter. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD werden Upload-Filter als „unverhältnismäßig“ abgelehnt, doch die Bundesregierung setzt das im Rat der EU nicht um. Das Ergebnis könnte der Meinungsäußerungsfreiheit der Menschen und damit auch dem Freien Wissen für Jahrzehnte schweren Schaden zufügen. Wir fordern die Bundesregierung deshalb noch einmal auf, Wort zu halten und Upload-Filter nicht mitzutragen. In: WikimediaBlog vom 2. Mai 2018 - https://blog.wikimedia.de/2018/05/02/danke-aber-das-reicht-nicht-nouploadfilter/
 
* John Weitzmann: Danke, aber das reicht nicht! NoUploadFilter. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD werden Upload-Filter als „unverhältnismäßig“ abgelehnt, doch die Bundesregierung setzt das im Rat der EU nicht um. Das Ergebnis könnte der Meinungsäußerungsfreiheit der Menschen und damit auch dem Freien Wissen für Jahrzehnte schweren Schaden zufügen. Wir fordern die Bundesregierung deshalb noch einmal auf, Wort zu halten und Upload-Filter nicht mitzutragen. In: WikimediaBlog vom 2. Mai 2018 - https://blog.wikimedia.de/2018/05/02/danke-aber-das-reicht-nicht-nouploadfilter/

Version vom 4. Mai 2018, 23:24 Uhr

Der Artikel NürnbergWiki (Meinungsäußerungsfreiheit) beleuchtet dieses Grundrecht als Voraussetzung einer Demokratie.

Präambel

  • Artikel 5 (1) Grundgesetz

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  • Artikel 5 (2) Grundgesetz

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Presse

  • John Weitzmann: Danke, aber das reicht nicht! NoUploadFilter. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD werden Upload-Filter als „unverhältnismäßig“ abgelehnt, doch die Bundesregierung setzt das im Rat der EU nicht um. Das Ergebnis könnte der Meinungsäußerungsfreiheit der Menschen und damit auch dem Freien Wissen für Jahrzehnte schweren Schaden zufügen. Wir fordern die Bundesregierung deshalb noch einmal auf, Wort zu halten und Upload-Filter nicht mitzutragen. In: WikimediaBlog vom 2. Mai 2018 - https://blog.wikimedia.de/2018/05/02/danke-aber-das-reicht-nicht-nouploadfilter/