Edward Braun (Zahnarzt): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. Januar 2018, 08:36 Uhr

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Edward Braun (* 1958 in ....) ist ein Zahnarzt und Motorsportliebhaber, der das Justiz- und Psychiatrieopfer Gustl Mollath unterstützte, als dieser sich noch in der Gewalt des Chefarztes Dr. med. Klaus Leipziger in der geschlossenen Forensik des BKH Bayreuth befand. Er ist schwerbehindert. Um seine Gesundheit zu schützen, legte er in einem Strafprozeß gegen ihn vor dem Landgericht Regensburg notgedrungen ein taktisches Geständnis ab.

Gustl Mollath mit seinem Freund Edward Braun am Donnerstag, den 8. August 2013, vor dem Einwohnermeldeamt in Nürnberg.
Foto: Ursula Prem
Amtsgericht Regensburg

Leben und Wirken

Herkunft und Familie

Schulen

  • Volksschule:
  • Gymnasium:

Bundeswehr / Zivildienst

Studium

Zahnarzt

Politiker

Ehrenämter und Mitgliedschaften

Meineidsprozeß vor dem Amtsgericht Regensburg

Strafverfahren Az.: 23Ls151Js 25769/14

Das Amtsgericht Regensburg behindert die freie Berichterstattung

Ich, Manfred Riebe, der Betreiber des NürnbergWiki hatte vor, die Strafprozeß-Verhandlungen gegen einen Mollath-Freund vor dem Amtsgericht Regensburg zu besuchen: Az.: 23Ls151Js 25769/14. Ich stellte mich der sehr freundlichen Pressesprecherin Dr. Barbara Pöschl, Tel. 0941 - 2003 - 555, vor. Sie nannte auf Anfrage als Vorsitzenden Richter Dr. Alexander Guth und als Staatsanwalt den aus dem Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollaths bekannten Stellvertreter des Oberstaatsanwalts Dr. Wolfhard Meindl, Herrn Pfaller. Ansonsten lehnte sie weitergehende Auskünfte strikt ab.

Ich sagte, daß ich schwerbehindert sei und außerdem die Pflegestufe 1 habe. Ich sei seh-, steh- und gehbehindert und benötige neben mir eine kräftige Pflegeperson, die meine Unterlagen und einen Klapprechner trage. Aber ich hätte mit meiner Pflegeperson unter unzumutbaren Bedingungen morgens in Eiseskälte ausharren müssen. Ich hätte mir eine Blasen-, Nieren- oder Lungenentzündung holen können. Sie konnte mir kein geheiztes Wartezimmer zur Verfügung stellen. Ich schlug der Pressesprecherin vor,

man möge mir doch den gleichen Zugang wie den Rechtsanwälten öffnen.

Das überstieg offenbar ihre Kompetenzen. Ich bedauere die wirklich sehr freundliche Pressesprecherin, weil sie nur eine Marionette sein darf. Erfahrungsgemäß muß erst die Bürokratie des Justizministeriums und der diesem untergeordnete Generalstaatsanwalt zustimmen. Man erinnere sich, daß der damalige Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich seinerzeit den Regensburger Pressesprecher Dr. Wolfhard Meindl entmachtete, als er nicht so agierte, wie er es wollte und zahlreiche Rechtsbeugungen seitens der Justiz festgestellt hatte. Er gab bekannt, daß nunmehr er, Hasso Nerlich, die Funktion der Berichterstattung an die Presse übernehme. Auch diesmal dürften beim Amtsgericht Regensburg die Alarmglocken geläutet haben. Man zieht sich in einem solchen Fall erfahrungsgemäß stillschweigend auf die Grundsätze der Bürokratie zurück:

„Das haben wir noch nie so gemacht, das haben wir schon immer so gemacht. Da könnte ja jeder kommen!“

Ich war viele Jahre Vertrauensmann der Schwerbehinderten bei der Stadt Nürnberg und bin seitdem Mitglied des VdK, mit dem ich gut zusammenarbeitete.

Beim Amtsgericht Regensburg gilt das Sozialgesetzbuch und das Grundgesetz für Behinderte offenbar nicht. Es müßte eigentlich eine Personalvertretung und eine Schwerbehindertenvertretung geben, die dafür sorgen, daß nicht nur für Barrierefreiheit des Justizpersonals gesorgt wird, sondern auch für das Volk als Souverän, und für verkürzte Wartezeiten der Bürger, insbesondere für Behinderte, so daß diese eine Behindertentoilette aufsuchen können. Der Einlaß für alle in einen Wartesaal, in dem man Nummern ziehen kann, wäre angemessen. Solange dies nicht möglich ist und Bürger wie Untertanen, ja Gesinde und Bittsteller in einem Obrigkeitsstaat, behandelt werden, ist kein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat vorhanden und kann keine ordnungsgemäße Rechtsprechung stattfinden: Muff von tausend Jahren unter den Talaren? Wo sind die Kontrollorgane für eine selbstherrliche Justiz, die Bürger zu Befehlsempfängern der Obrigkeit degradiert und herabwürdigt und einen Popanz potentieller Krimineller und Gefährder aufbaut, obwohl alle vorhergehenden Mollath-Prozesse friedlich und zivilisiert abliefen? Wer allerdings Angst vor Demonstrationen und Plakaten hat, könnte ein schlechtes Gewissen haben, weil sein Tun und Unterlassen entlarvt und angeprangert werden könnte.

Doch in Bayern sind manche Gerichte offenbar ein rechtsfreier Raum, in dem nur gilt, was der Präsident oder der jeweilige Vorsitzende Richter autoritär anordnet, auch wenn es rechtswidrig ist. Dr. jur. Wilhelm Schlötterer hat dies frühzeitig erkannt. Die Grundsätze der Gleichbehandlung Behinderter und der Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung sind nicht gewährleistet. Behinderte werden ausgegrenzt. Sie dürfen auch ihre Hilfsmittel nicht benützen. Die sehr höfliche Pressesprecherin Frau Dr. Pöschl genehmigte, daß ich Plätze für mich als Behindertem und für meine Pflegeperson in Türnähe erhalten könne, um schnell die Toilette aufsuchen zu können. Als Behinderter müsse ich nicht aufstehen, wenn das Gericht erscheine und müsse auch nicht meine Mütze abnehmen. Sie sprach dann von einer sitzungspolizeilichen Verfügung, wonach alle Laptops bei den Wachtmeistern abgegeben werden müßten. Da ich nicht mitschreiben kann, hätte meine Pflegeperson das elektronische Schreibgerät abgeben müssen. Heute berichtet Helmut Reister in der Nürnberger Zeitung von weiteren Entmündigungsmaßnahmen. Das sind alles Abschreckungsmaßnahmen, die einen Revisionsgrund darstellen. Ich bitte, ins Protokoll aufzunehmen, daß ich in bezug auf die Verkündung des Urteils „Im Namen des Volkes“ in meinem Namen keine Entscheidung ergehen darf; denn ich bin ein Teil des Volkes und kann diesem rechtwidrigen Tun und Unterlassen nicht zustimmen.
Als ich gestern ein zweites Mal anrief, hatte sich vermutlich herumgesprochen, daß Manfred Riebe, der Betreiber des NürnbergWiki einen Sitzplatz bei den Journalisten begehre. Frau Dr. Pöschl verlangte plötzlich einen Presseausweis. Ich bin aber ein Historiker und Lehrer, der ähnlich wie ein freier investigativer Journalist recherchiert, der mitunter auch deren Methoden anwendet, aber im Gegensatz zu angestellten Journalisten die Artikel im NürnbergWiki wissenschaftlich mit Quellen belegt. Ich habe keinen Presseausweis, weil ich von niemand ein Zeilenhonorar haben will. Ich stellte meine Artikel Zeitungen und Zeitschriften kostenlos zur Verfügung. Die Bezeichnung „Pressesprecher“ ist im IT-Zeitalter antiquiert und könnte geändert werden zum Beispiel in „Mediensprecher“; denn es werden alle Medien mit Informationen versorgt. Ich aber arbeite als pensionierter Beamter schon immer ehrenamtlich ohne Gewinnerzielungsabsicht bzw. ohne Honorar, da Geschichtsforschung mein Hobby ist, und habe deshalb erhalten die

Ich beobachte aber, daß räuberische Wikipedianer und Journalisten meine Arbeiten für ihre Artikel verwenden. Die Plagiate durch anonyme Wikipedianer bezeichne ich im NürnbergWiki als „Kategorie:WikipediaPlag“.

Auf jeden Fall kann ich niemand empfehlen, an dem Verfahren vor dem Amtsgericht Regensburg teilzunehmen. Indizien sprechen dafür, daß der Prozeß nach einem Theater-Drehbuch ablaufen soll, mit dem Ziel, durch eine Schmutzkampagne von eigenen Verbrechen abzulenken und zu erreichen, daß jemand wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft genommen wird. Das sind natürlich nicht die Verantwortlichen für dies Theater. Manfred Riebe, 22.03.2017

Besetzung des Gerichts

  • Pressesprecherin: Dr. Barbara Pöschl, Tel. 0941 - 2003 - 887
  • Vorsitzender Richter: Dr. Alexander Guth
  • Staatsanwalt Pfaller. Er war im Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollaths der Stellvertreter des Oberstaatsanwalts Dr. Wolfhard Meindl

Angeklagter

  • Zahnarzt Edward Braun aus Bad Pyrmont

Verteidiger

  • Rechtsanwalt Detlef Korn, Northeim, Niedersachsen. Er schlägt dem Vorsitzenden vor, ihm möge assistieren der Diplom-Kaufmann
  • Martin Heidingsfelder. Dieser sitzt im Publikum.

Das lehnt Richter Dr. Alexander Guth ab. Rechtsanwalt Korn sagt, dann werde er dies noch schriftlich beantragen.

Zeugen

Der einzige Zeuge, der den Fall Mollath genau kennt, ist Dr. jur. Wilhelm Schlötterer. Ihn hatte das Landgericht Regensburg im Wiederaufnahmeverfahren am 7. Juli 2014 rechtswidrig nicht als Zeuge geladen. Man hatte fast nur Belastungszeugen geladen, aber wichtige Entlastungszeugen nicht. Auch jetzt hat man eine Vernehmung Schlötterers aufgeschoben.
Wieso die damalige Vorsitzende Richterin Elke Escher und der damalige Ankläger Dr. jur. Wolfhard Meindl als Zeugen geladen werden, ist nicht nachvollziehbar; denn diese beiden sind befangen. Was hat sich der Regisseur dieses Theaterstücks dabei gedacht? Haben sie die Aufgabe der Desinformation und der Stimmungsmache, damit die Medien wissen, in welche Richtung sie berichten sollen?

Gegen die damalige tendenziöse Berichterstattung eines Großteils der Medien konnten die investigativen Journalisten Olaf Przybilla und Uwe Ritzer nichts ausrichten; denn die SZ hatte sie vom Fall abgezogen und unwissende Neulinge nach Regensburg entsandt. Und wenn alte Hasen berichteten, mußten sie gewärtig sein, daß ihre Berichte zensiert wurden.

Der Anwalt Knorr aus Erlangen hatte im Strafprozeß Dr. med. Klaus Leipziger gegen Martin Heidingsfelder vor dem Landgericht Bayreuth zugelassen, daß Heidingsfelder sich trotz Anwaltszwangs selbst verteidigt. Heidingsfelder unterlag und wurde, nachdem er auch in der zweiten Instanz verlor, zu 5.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt und mußte alle Verfahrenskosten zahlen.

Strafverfahren gegen Klaus Stölzel Amtsgericht Günzburg. Der Pflichtverteidiger übertrug die Verteidigung Stölzels an Martin Heidingsfelder. Der Amtsrichter sprach nur noch mit Heidingsfelder: Klaus Georg Stölzel (Amtsgericht Günzburg). Klaus Stölzel hat seine eigene Meinung über die persönliche Unterzeichnung richterlicher Anordnungen. Klaus Stölzel sitzt nun in der JVA Bayreuth.

Ich frage mich, wie Martin Heidingsfelder es schaffte, nun auch Berater Edward Brauns zu werden. Ich hatte als mit dem Fall Mollath vertrauten sachkundigen Rechtsanwalt und Medienrechtsexperten Professor Dr. Ernst Fricke, Landshut, empfohlen. Es ist jedoch fraglich, ob diese Mitteilung überhaupt an Edward Braun weitergeleitet wurde oder ob eine Nachrichtensperre verhängt wurde; denn an dem Prozeß läßt sich verdienen, und die Medien zahlen womöglich für Insider-Informationen. Manfred Riebe, 27.03.2017

Urteil

Edward Braun wurde am Mittwoch, 5. April 2017, zu 1 Jahr und 2 Monate Gefängnis auf Bewährung rechtskräftig verurteilt. 3 Jahre Bewährungszeit. 5.000.- Geldauflage und Prozeßkosten.

Kommentare

In welchem Unrechtsstaat leben wir denn, in dem mit sitzungspolizeilichen Verfügungen Grundrechte ausgehebelt werden können? Mir fiel die Schülerin Christine Schanderl mit ihrer „Stoppt-Strauß-Plakette“ ein, die ich meinen Schülern als Pionierin und Vorbild im Kampf gegen einen Unrechtsstaat und für einen freiheitlich-demokratischen bayerischen Rechtsstaat genannt hatte.
Als Beamter der Stadt Nürnberg und als langjähriger Vertrauensmann der Schwerbehinderten schäme ich mich, daß es in einem angeblichen bayerischen Rechtsstaat möglich ist, die Verteidigungsunfähigkeit eines Schwerbehinderten auszunützen, um ein Strafverfahren zu seinen Ungunsten zu gestalten, und daß man die völlig unglaubwürdige Geistheilerin Petra M. wieder einmal mit ihrer Attestmasche ungeschoren läßt. Parteilicher geht es nicht!

Sämtliche Täter blieben straffrei. Der Helfer in der Not aber wird bestraft, nachdem man ihn im Zustand der Schwerbehinderung zu einem Eid gezwungen hatte, dessen Wortlaut ihm nicht einmal das Gericht hatte sagen können. Die Vorsitzende Richterin verbot ihm damals unbarmherzig und rechtwidrig, einen Apfel zu essen, den er brauchte, um gegen die Unterzuckerung anzugehen. Sie ließ auch keine Pausen zu, die von RA Gerhard Strate beantragt worden waren. Nun wurden erneut Entlastungszeugen nicht gehört, aber befangene Zeugen zugelassen. Leben wir in Absurdistan?

Ein faires Gerichtsverfahren sieht anders aus! Das Urteil dieses Strafprozesses, in dem die Menschenwürde derart mit Füßen getreten wurde, ist nach den menschenrechtlichen Grundsätzen des Grundgesetzes von vornherein nichtig. Das müßte in einem Feststellungsverfahren außerhalb Bayerns bestätigt werden. Manfred Riebe, 06.04.2017

Nachbemerkungen

500px-Coat of arms of Bavaria.svg.png
Gustl Mollaths Alptraum seit 2006: „Mollath in der Schwebe“
Ich, Manfred Riebe, der Betreiber des NürnbergWiki, ausgezeichnet mit der
war einer der Prozeßbeobachter im Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollaths vor dem Landgericht Regensburg und habe dies ähnlich genau wie Ursula Prem und Ernst Seler (Geistesforscher) dokumentiert, Ursula Prem im Band „Der Fall Mollath (Gerhard Strate)“.
Auf Wunsch von Edward Braun hatte ich bisher keine Biographie über ihn erarbeitet. Ein Unbekannter hat nun Edward Braun mit Hilfe von Gustl Mollaths früherem Anwalt Gerhard Strate angezeigt und ihm Meineid vorgeworfen, um möglichst viel Privates über ihn zu veröffentlichen. Somit läuft ein Strafprozeß beim Amtsgericht Regensburg. Das hat natürlich ein erhebliches Gschmäckle; denn Gerhard Strate ist befangen und befindet sich in einer Interessenkollision. Andererseits hat Gerhard Strate noch eine Rechnung mit der bayerischen Justiz offen, die ihn gnadenlos in Hamburg vor den Kadi gezerrt hatte, um seine über den bayerischen Psychiatrie- und Justizskandal Gustl Mollath aufklärende Netzseite löschen zu lassen. Strates Strafanzeige könnte womöglich ein Teil dieser Abrechnung mit der bayerischen Justiz sein.
Eine geistig oder psychisch behinderte Petra Mollath hätte man niemals als einzige Belastungszeugin akzeptieren dürfen. Mit einem Schwindelattest gegen Gustl Mollath hatte sie die Weichen seiner Existenzvernichtung gestellt. Lastwagenweise durfte sie unter den Augen der Polizei und der Staatsanwaltschaft Akten abtransportieren und dies Beweismaterial vernichten. Dann gab es ein zweites dubioses Attest, das das OLG Nürnberg zum Anlaß nahm, Gustl Mollath aus der Gewalt des Dr. med. Klaus Leipziger zu befreien. Wer Skandalreportern Interviews gibt, ist vernehmungsfähig. Mehrere unabhängige(!) Amtsärzte aus anderen Bundesländern könnten das bestätigen. Falls das Amtsgericht Regensburg die attesterfahrene Petra Maske durch Untätigkeit schützt, ist es parteiisch und müßte wegen Befangenheit und Rechtsbeugungsversuch abgelehnt werden. Edward Braun bräuchte einen zweiten Strafverteidiger, der sich in dem Fall Mollath auskennt. Das ist Prof. Dr. Ernst Fricke, Landshut, der in dem Sammelband „Gustl Mollath (Staatsversagen auf höchster Ebene)“ einen kenntnisreichen Aufsatz veröffentlich hat.
Mein naives Vertrauen zu Ärzten und Juristen ist dahin. Als ehemaliger Drogenkontaktlehrer erkannte ich erst am Fall Gustl Mollath, daß auch Ärzte und Juristen Drogenprobleme haben können, die ihr Wahrnehmungsvermögen trüben. Der früher drogenabhängige Kriminalhauptkommissar Uwe Dolata klärt darüber auf, daß die Korruption in die Kreise der Polizei mit ihrem Spitzelsystem, die Staatsanwaltschaft und Richterschaft bis in das Justizministerium hineinreicht. Eine wesentliche Rolle spielt dabei, daß allenfalls promovierte Juristen einen Computer mit Internetzugang besitzen und die ihnen zugeordneten Juristen inklusive Berichterstattern nicht genügend recherchieren können und wollen, weil sie im IT-Zeitalter immer noch keinen Computer mit Internetzugang am Arbeitsplatz haben und statt zu recherchieren, lieber ihre Phantasie für Interpretationen ohne Faktenbasis einschalten und notieren, was sie glauben, wie es gewesen sein könnte. So entstehen haarsträubende Fehlurteile, die nur auf „richterlicher Überzeugung“ beruhen, statt dem rechtlichen Grundsatz „in dubio pro reo“, im Zweifelsfall für den Angeklagten, zu folgen. Solche Richter diktieren nur und lassen das Justizpersonal schreiben. Sie wollen nicht einmal Wortprotokolle anfertigen und lehnen Audio-Video-Protokolle ab, weil diese ihre ganze Unfähigkeit, ihre IT-Rückständigkeit und ihre juristischen Denkfehler offenlegen würden. Die Justiz ist zu einem Abnickersystem verkommen, der einzelne Richter akzeptiert bis hinauf zum Bundesgerichtshof ungeprüft alles, was der Berichterstatter oder die Berichterstatterin ihm an Märchen, abgesegnet durch einen amtlich bestellten Gutachter, serviert.
Hinzu kommen die Machenschaften der Staatsanwaltschaft und der Polizei, die weisungsgebunden sind und skrupellos dem ausgeklügelten Konzept folgen, das im Justizministerium von der Ministerialbürokratie ausgedacht wurde: Das Urteil steht schon fest, den zuhörenden Bürgern wird in einem zeitlich vorgegebenen Rahmen ein Theater mit Zeugenvernehmungen vorgeführt, im Fall Mollath vornehmlich mit Belastungszeugen; denn die beantragten Entlastungszeugen wurden nicht zugelassen. Sobald weitere Zeugenvernehmungen das vorgesehene Urteil gefährden würden, wird ein Deal vorgeschlagen, ein Kuhhandel, der weitere Zeugenvernehmungen ausschließt. Das ist kein Urteil „im Namen des Volkes“.
Der Trick des Oberstaatsanwaltes Wolfhard Meindl und der Vorsitzenden Richterin Elke Escher, die seinen wiederholten Forderungen, das Publikum bei Mißfallensrufen zu rügen, immer sofort nachkam und somit sichtbar mit ihm zusammenspielte, bestand darin, dem Kardinal-Enlastungszeugen Edward Braun unvorhersehbar, überfallartig eine Falschaussage vorzuwerfen, ihn zu verunsichern, zu verwirren und von ihm eine eidesstattliche Versicherung zu fordern. Der ehrliche Edward Braun erkannte die Falle nicht und begab sich auf das Glatteis, anstatt jede Aussage zu verweigern. Er verlangte jedoch, man möge ihm den Wortlaut dessen vorlesen, was er beeiden solle. Richterin Elke Escher antwortete, es gebe kein Wortprotokoll. Sie hätte wissen müssen, daß Edward Braun den Sachverhalt sehr genau in einer Eingabe an Justizministerin Beate Merk festgehalten hatte, die in gustl-for-help.de nachzulesen ist, aber vor allen Dingen bei den Akten lag. Diese Eingabe wurde aber offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen, weil sie nicht in das im Justizministerium gestrickte Konzept paßte.
Befremdlich ist, daß Anwalt Gerhard Strate nicht einschritt, obwohl die Glaubwürdigkeit seines Kardinal-Entlastungszeugen durch Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl mit den üblichen Tricks torpediert wurde. Noch seltsamer ist, daß erst drei Jahre nach dem Urteil der Staatsanwaltschaft plötzlich einfällt, daß da noch eine Rechnung offen ist. Offenbar soll nun auch dieser Mollath-Unterstützer vorgeführt werden.
Der Wahrheitsfindung dient es nicht, wenn wieder mit einem Deal gearbeitet wird, um die Wahrheit zu verschleiern und die Justiz in einem hehren Licht als unfehlbar erscheinen zu lassen. Einer der wenigen, die die Tricks durchschaut haben, ist Dr. jur. Wilhelm Schlötterer. Will man diesen unbequemen Zeugen, der den alten Mollath-Justizskandal bereits aufgedeckt hat, erneut mit einem Deal ausklammern? Wem nutzt dieses Strafverfahren?
Gustl Mollath fordert besonders für Justiz- und Psychiatrieopfer mehr Öffentlichkeit.
„Macht braucht Kontrolle, wirksame Kontrolle!“

Vergleiche sein Buch Gustl Mollath (Staatsversagen auf höchster Ebene).

Fotogalerie

Zum Verfasser des Artikels

Manfred Riebe, der Autor des Artikels, wurde am 17. November 2016 von Landrat Armin Kroder (FW) mit der Goldenen Bayerischen Ehrenamtskarte ausgezeichnet. Armin Kroder wurde als Mitglied der Freien Wähler gewählt, die versuchen, im Bayerischen Landtag als Opposition die CSU zu kontrollieren. Siehe zum Beispiel die Freien Wähler im Menschenrechtsforum Gustl Mollath. Zahlreiche bayerische Städte, Gemeinden und Unternehmen gehören zu den sogenannten Akzeptanzpartnern der Ehrenamtskarte und gewähren deshalb Inhabern der Ehrenamtskarte Vergünstigungen.

Kontakt

Edward Braun
Zahnarzt
Kirchstraße 22
31812 Bad Pyrmont, Niedersachsen
Tel. 0 52 81 / 1 86 85
Fax: 0 52 81 / 96 09 59

Veröffentlichungen

Monographien

Herausgeberschaften

Artikel in Zeitungen und Zeitschriften (Auswahl)

Vorträge (Auswahl)

Literatur

Fortschritt braucht Provokation, 2013
  • Wolfgang Leonhard: Die Revolution entläßt ihre Kinder. Berlin: Kiepenheuer & Witsch, c 1955, 465 S. (Tarnschrift auf dem Umschlag: Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte / Karl-Marx-Verlag, auf dem Umschlag: Dietz, Berlin)
  • Barbara Pöschl: Die Anordnungsvoraussetzungen der Betreuung und des Einwilligungsvorbehalts in ihrem Verhältnis zu den Regelungen der Geschäftsfähigkeit. Zugleich: Universität Augsburg, Dissertation 1999. Aachen: Shaker, 1999, XIII, 187 S., als Ms. gedruckt, ISBN 978-3-8265-5851-1; ISBN 3-8265-5851-0 (Berichte aus der Rechtswissenschaft)
  • Alexander Guth: Das Ende des GmbH-Konzernrechts? Eine Auswertung der neuen Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Zugleich: Universität Regensburg, Dissertation, 2004. Aachen: Shaker, 2005, 214 S., ISBN 978-3-8322-3950-3; ISBN 3-8322-3950-2 (Berichte aus der Rechtswissenschaft) - Inhaltsverzeichnis
  • Theodor Schaarschmidt: Sexualität: Tu mir weh! Trotz des Erfolgs von „Fifty Shades of Grey“ werden Paare, die ihre sadomasochistischen Fantasien offen ausleben, weiterhin schief angesehen. Unterscheiden sie sich von Menschen mit gewöhnlichen erotischen Vorlieben? In: Gehirn&Geist 3/2017 vom 9. Februar 2017 - Spektrum.de

Presse

  • Olaf Przybilla, Nürnberg: Fall Mollath. Wenn der Zeuge nicht gefragt wird. Er hat das Ehepaar Mollath lange gekannt, als Zeuge wurde er jedoch nicht befragt: Weil Edward Braun aber noch immer von Gustl Mollaths Unschuld überzeugt ist, gab er von sich aus eine eidesstattliche Erklärung ab - und bekam dafür Ärger vom Gericht. In: Süddeutsche Zeitung vom 19. November 2012, 21:12 Uhr - sueddeutsche.de
  • Lisa Schnell, München: Zwangspsychiatrie. Kaum auszuhalten. Wieder kämpft Gustl Mollath – diesmal um seinen Ruf. Der neue Prozess reißt alte Wunden auf. In: taz vom 5. Juli 2014, Seite 4 (Darin: „Was ist denn, wenn Frau M. psychisch krank ist?“, fragt Mollath.)
  • NZ: Fall Mollath: Zeuge wegen Meineides vor Gericht. Im Justizfall Gustl Mollath kommt es zu einem weiteren Prozeß. Ein ehemaliger Zeuge in dem Verfahren gegen Mollath vor dem Landgericht Regensburg im Jahr 2014 muß sich wegen Meineides verantworten. Zudem soll der Zeuge vor dem Untersuchungsausschuß des Bayerischen Landtags uneidlich falsch ausgesagt haben, wie das Amtsgericht Regensburg mitteilte[...]. In: Nürnberger Zeitung vom Mittwoch, den 22. Februar 2017, S. 13 - Kurz Notiert (Die NZ-Gerichtsreporterin hat ihre Notizen namentlich nicht gekennzeichnet. Ihre weiteren Behauptungen, erzeugen ein falsches Bild Mollaths und setzen den von Markus Lanz und bestimmten Medien in die Welt gesetzten Rufmord, er sei ein Frauenschläger, permanent fort. Die W-Frage, wer die Strafanzeige erstattete, wird nicht beantwortet. Eine Strafanzeige Gustl Mollaths gegen Martin Maske, der ihm seine Frau ausgespannt hatte, hätte weniger überrascht.)
  • dpa: Mollath-Unterstützer: Prozess um Meineid vertagt. In: Nürnberger Zeitung Nr. 69 vom 23. März 2017, S. 16
  • Ulrike Löw: Ein Meineid für Mollath? Zahnarzt muss sich wegen Falschaussage verantworten. Vor zweieinhalb Jahren ließ sich ein Freund Gustl Mollatsh auf eine Aussage vereidigen, die ihm (!) nun die Freiheit kosten könnte. Edward Braun (59) beschrieb eine geplante Racheaktion von Mollaths Ehefrau - dabei soll er einen Meineid geleistet haben. In: Nürnberger Nachrichten Nr. 69 vom 23. März 2017, S. 15
  • Andreas Glas: Regensburg. Gustl Mollaths Ex-Frau belastet Angeklagten im Meineid-Prozess. Sie habe den Freund ihres Ex-Mannes nicht angerufen, um mit einer Racheaktion zu drohen. Auch die Staatsanwaltschaft zweifelt an der Aussage des Zahnarztes. In: Süddeutsche Zeitung vom 28. März 2017, 16:50 Uhr - sueddeutsche.de
  • Hans Holzhaider und Andreas Glas: Meineid im Fall Mollath? Ein Geschenk des Himmels. Im Fall Gustl Mollath hat auch die Aussage eines Zeugen zur Wiederaufnahme des Verfahrens geführt. Jetzt steht dieser Mann selbst vor Gericht. Der Vorwurf: Meineid. In: Süddeutsche Zeitung vom 2. April 2017, 18:27 Uhr - sueddeutsche.de
  • Hans Holzhaider: Regensburg. Freund von Gustl Mollath wegen Meineids verurteilt. Das Amtsgericht Regensburg hat den mit Gustl Mollath befreundeten Zahnarzt Edward B. zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach den 69-Jährigen des Meineids schuldig, berücksichtigte aber auch, dass nicht abschließend geklärt werden kann, ob ein von B. angegebenes Telefonat mit Mollaths Ex-Frau stattgefunden hat oder nicht. In: Süddeutsche Zeitung vom 5. April 2017, 17:26 Uhr - sueddeutsche.de

Querverweise

Sachartikel

Personenartikel

Netzverweise

  • Edward Braun: Eidesstattliche Versicherung Edward Braun - Gustl Mollath, 06.10.2011, Zahnarztpraxis. E. Braun. Kirchstr. 22. 31812 Bad Pyrmont - PDF http://www.gustl-for-help.de
  • Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Regensburg - dejure.org
  • Die Revolution entläßt ihre Kinder - Wikipedia

Einzelnachweise und Anmerkungen

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