Gassenhauptmannschaften: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Gassenhauptmannschaften''' dienten in  reichsstädtischer Zeit den Zwecken der Ratsverwaltung der freien Reichsstadt Nürnberg, insbesondere dem reichsstädtischen Verteidigungswesen und der inneren Sicherheit, den Bürgerpflichten und  den Losungen, der  Feuerordnung sowie für allgemeine Zwecke der Verwaltung.  
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Die '''Gassenhauptmannschaften''' dienten in  reichsstädtischer Zeit den Zwecken der Ratsverwaltung der freien Reichsstadt Nürnberg, insbesondere dem reichsstädtischen Verteidigungswesen und der inneren Sicherheit, den Bürgerpflichten und  den Losungen, der  Feuerordnung sowie allgemeinen Zwecken der Verwaltung.  
  
 
==Begriff und Geschichte==
 
==Begriff und Geschichte==
Die acht Nürnberger Stadtviertel innerhalb der Stadtbefestigung waren in reichsstädtischer Zeit jeweils in Gassenhauptmannschaften. unterteilt. Je nach Größe der Stadtviertel bestanden zwischen 10 und 22 Gassenhauptmannschaften. Um 1430 gab es insgesamt etwa 95 Gassenhauptmannschaften, seit Ende des 15. Jahrhunderts schwankte deren Zahl um 130. Ende des 16. Jahrhunderts bürgerte sich eine feste Numerierung der Gassenhauptmannschaften ein, unterschieden nach der  Sebalder Stadtseite (Gassenhauptmannschaften 1-63) und der  Lorenzer Stadtseite (Gassenhauptmannschaften 1-68). Das System der Gassenhauptmannschaften diente unter anderem für das reichsstädtische Verteidigungswesen und die innere Sicherheit, für Bürgerpflicht und  Losung, die  Feuerordnung sowie für allgemeine Zwecke der Verwaltung. Den Gassenhauptmannschaften stand jeweils ein Gassenhauptmann vor, der in der Regel dem  Größeren Rat entstammte und der den beiden Viertelmeistern seines Viertels zu Gehorsam verpflichtet war und ihnen zuarbeitete; in besonderen Notfällen unterstand er direkt den  Obersten Hauptleuten. Unter anderem sollten die Gassenhauptleute ihre Viertelmeister regelmäßig darüber informieren, welche  Unbürger mit Eigenbesitz in ihrer Gassenhauptmannschaft lebten, welche Bürgersöhne ihr 14. Lebensjahr vollendet hatten, sowie welche Bürgertöchter mit Eigenbesitz jedoch ohne Eltern 14 Jahre alt geworden waren. Mit der Einrichtung des  Einquartierungsbüros mußten sie in allen Einquartierungssachen diesem direkt zuarbeiten. Nach dem Übergang an das Königreich Bayern behielt man die Institution der Gassenhauptmannschaften bei, reduzierte jedoch 1807 ihre Anzahl auf 60 Gassenhauptmannschaften. 1819 wurden neue „Stadtdistrikte“ gebildet (je 16 auf der Sebalder- und Lorenzer Seite), indem man wiederum mehrere Gassenhauptmannschaften zusammenlegte; aus den Gassenhauptleuten wurden die „Distriktvorsteher“.  
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Die acht Nürnberger Stadtviertel innerhalb der Stadtbefestigung waren in reichsstädtischer Zeit jeweils in Gassenhauptmannschaften. unterteilt. Je nach Größe der Stadtviertel bestanden zwischen 10 und 22 Gassenhauptmannschaften. Um 1430 gab es insgesamt etwa 95 Gassenhauptmannschaften, seit Ende des 15. Jahrhunderts schwankte deren Zahl um 130. Ende des 16. Jahrhunderts bürgerte sich eine feste Numerierung der Gassenhauptmannschaften ein, unterschieden nach der  Sebalder Stadtseite (Gassenhauptmannschaften 1-63) und der  Lorenzer Stadtseite (Gassenhauptmannschaften 1-68). Das System der Gassenhauptmannschaften diente unter anderem für das reichsstädtische Verteidigungswesen und die innere Sicherheit, für Bürgerpflicht und  Losung, die  Feuerordnung sowie für allgemeine Zwecke der Verwaltung. Den Gassenhauptmannschaften stand jeweils ein Gassenhauptmann vor, der in der Regel dem  Größeren Rat entstammte und der den beiden Viertelmeistern seines Viertels zu Gehorsam verpflichtet war und ihnen zuarbeitete; in besonderen Notfällen unterstand er direkt den  Obersten Hauptleuten. Unter anderem sollten die Gassenhauptleute ihre Viertelmeister regelmäßig darüber informieren, welche  Unbürger mit Eigenbesitz in ihrer Gassenhauptmannschaft lebten, welche Bürgersöhne ihr 14. Lebensjahr vollendet hatten, sowie welche Bürgertöchter mit Eigenbesitz jedoch ohne Eltern 14 Jahre alt geworden waren. Mit der Einrichtung des  Einquartierungsbüros mußten sie in allen Einquartierungssachen diesem direkt zuarbeiten. Nach dem Übergang an das Königreich Bayern behielt man die Institution der Gassenhauptmannschaften bei, reduzierte jedoch 1807 ihre Anzahl auf 60 Gassenhauptmannschaften. 1819 wurden neue „Stadtdistrikte“ gebildet (je 16 auf der Sebalder- und Lorenzer Seite), indem man wiederum mehrere Gassenhauptmannschaften zusammenlegte; aus den Gassenhauptleuten wurden die „Distriktvorsteher“. <ref>* Walter Bauernfeind: ''Gassenhauptmannschaften''. In: [[Michael Diefenbacher]], [[Rudolf Endres]] (Hrsg.): ''[[Stadtlexikon Nürnberg]]''. 2. verb. Auflage. Nürnberg: Verlag W. Tümmels, 2000, 1247 S., ISBN 3-921590-69-8 - [http://online-service.nuernberg.de/stadtarchiv/dok_start.fau?prj=biblio&dm=Stadtlexikon im Netz]</ref>
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* 1583 [[Bartholomäus Viatis]]
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* Sander, 171 f.
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* [[Johann Conrad Grübel]]: ''Erste Gesamtausgabe''. Vorzugsausgabe auf Velinpapier mit einem zusätzlichen lithographierten Widmungsblatt mit Illustrationen für Elise Aurnheimer von den drei Töchtern des Verlegers: Emilie, Elise und Lotte Campe. Der Volksdichter Grübel (1736-1809) war Stadtflaschner und '''Gassenhauptmann''' in Nürnberg. Seine Gedichte wurden von Goethe mit Beifall begrüßt: „welche köstlichen Bissen (morceaux) müßten wir entbehren, wenn wir die niedern Klassen aller Zeiten und Völker von der Dichtkunst ausschließen wollten!“ (W.A. IV, 21, S. 467). Bei seiner hier abgedruckten „Beurtheilung“ handelt es sich um seine Rezension in der Jenaer Allgemeinen Lit.-Zeitung vom 13. Februar 1805
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* Paul Sander: ''Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs. Dargestellt aufgrund ihres Zustandes von 1431 bis 1440''. Leipzig, 1902, S. 171 f.
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* Walter Bauernfeind: ''Gassenhauptmannschaften''. In: [[Michael Diefenbacher]], [[Rudolf Endres]] (Hrsg.): ''[[Stadtlexikon Nürnberg]]''. 2. verb. Auflage. Nürnberg: Verlag W. Tümmels, 2000, 1247 S., ISBN 3-921590-69-8 - [http://online-service.nuernberg.de/stadtarchiv/dok_start.fau?prj=biblio&dm=Stadtlexikon im Netz]
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==Presse==
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* [[Reinhard Kalb]]: ''Gästeführer suchen Nürnbergs weibliche Seiten. Königinnen, Mägde und „Hübschlerinnen“''. In: [[Nürnberger Zeitung]] vom 3. März 2007 - [http://www.nuernberg-tours.de/presse/nz-070303.pdf PDF]
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==Querverweise==
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===Sachartikel===
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* [[Botoxvergiftung - ein Erfahrungsbericht (Manfred Riebe)‎‎]]
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* [[Goldene Bayerische Ehrenamtskarte (Manfred Riebe)]]
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* [[Sebalduskirche Nürnberg]]
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* [[Stadtlexikon Nürnberg]]
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* [[Stadtlexikon Nürnberg (Autoren)]]
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* [[Stadtlexikon Nürnberg (Essays)]]
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* ⇛ [[Wikis in Franken]]
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* ⇛ [[NürnbergWiki]]
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===Personenartikel===
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* [[Bartholomäus Viatis]]
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* [[Johann Conrad Grübel]]
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==Netzverweise==
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* Gassenhauptmann - [https://de.wikipedia.org/wiki/Gassenhauptmann Wikipedia]
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==Einzelnachweise und Anmerkungen==
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<references/>
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==Zur Diskussionsseite==
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* W. Bauernfeind
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Aktuelle Version vom 16. April 2017, 23:20 Uhr

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Die Gassenhauptmannschaften dienten in reichsstädtischer Zeit den Zwecken der Ratsverwaltung der freien Reichsstadt Nürnberg, insbesondere dem reichsstädtischen Verteidigungswesen und der inneren Sicherheit, den Bürgerpflichten und den Losungen, der Feuerordnung sowie allgemeinen Zwecken der Verwaltung.

Begriff und Geschichte

Die acht Nürnberger Stadtviertel innerhalb der Stadtbefestigung waren in reichsstädtischer Zeit jeweils in Gassenhauptmannschaften. unterteilt. Je nach Größe der Stadtviertel bestanden zwischen 10 und 22 Gassenhauptmannschaften. Um 1430 gab es insgesamt etwa 95 Gassenhauptmannschaften, seit Ende des 15. Jahrhunderts schwankte deren Zahl um 130. Ende des 16. Jahrhunderts bürgerte sich eine feste Numerierung der Gassenhauptmannschaften ein, unterschieden nach der Sebalder Stadtseite (Gassenhauptmannschaften 1-63) und der Lorenzer Stadtseite (Gassenhauptmannschaften 1-68). Das System der Gassenhauptmannschaften diente unter anderem für das reichsstädtische Verteidigungswesen und die innere Sicherheit, für Bürgerpflicht und Losung, die Feuerordnung sowie für allgemeine Zwecke der Verwaltung. Den Gassenhauptmannschaften stand jeweils ein Gassenhauptmann vor, der in der Regel dem Größeren Rat entstammte und der den beiden Viertelmeistern seines Viertels zu Gehorsam verpflichtet war und ihnen zuarbeitete; in besonderen Notfällen unterstand er direkt den Obersten Hauptleuten. Unter anderem sollten die Gassenhauptleute ihre Viertelmeister regelmäßig darüber informieren, welche Unbürger mit Eigenbesitz in ihrer Gassenhauptmannschaft lebten, welche Bürgersöhne ihr 14. Lebensjahr vollendet hatten, sowie welche Bürgertöchter mit Eigenbesitz jedoch ohne Eltern 14 Jahre alt geworden waren. Mit der Einrichtung des Einquartierungsbüros mußten sie in allen Einquartierungssachen diesem direkt zuarbeiten. Nach dem Übergang an das Königreich Bayern behielt man die Institution der Gassenhauptmannschaften bei, reduzierte jedoch 1807 ihre Anzahl auf 60 Gassenhauptmannschaften. 1819 wurden neue „Stadtdistrikte“ gebildet (je 16 auf der Sebalder- und Lorenzer Seite), indem man wiederum mehrere Gassenhauptmannschaften zusammenlegte; aus den Gassenhauptleuten wurden die „Distriktvorsteher“. [1]

Bekannte Gassenhauptleute

Fotogalerie

Literatur

  • Johann Conrad Grübel: Erste Gesamtausgabe. Vorzugsausgabe auf Velinpapier mit einem zusätzlichen lithographierten Widmungsblatt mit Illustrationen für Elise Aurnheimer von den drei Töchtern des Verlegers: Emilie, Elise und Lotte Campe. Der Volksdichter Grübel (1736-1809) war Stadtflaschner und Gassenhauptmann in Nürnberg. Seine Gedichte wurden von Goethe mit Beifall begrüßt: „welche köstlichen Bissen (morceaux) müßten wir entbehren, wenn wir die niedern Klassen aller Zeiten und Völker von der Dichtkunst ausschließen wollten!“ (W.A. IV, 21, S. 467). Bei seiner hier abgedruckten „Beurtheilung“ handelt es sich um seine Rezension in der Jenaer Allgemeinen Lit.-Zeitung vom 13. Februar 1805
  • Paul Sander: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs. Dargestellt aufgrund ihres Zustandes von 1431 bis 1440. Leipzig, 1902, S. 171 f.

Presse

Querverweise

Sachartikel

Personenartikel

Netzverweise

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. * Walter Bauernfeind: Gassenhauptmannschaften. In: Michael Diefenbacher, Rudolf Endres (Hrsg.): Stadtlexikon Nürnberg. 2. verb. Auflage. Nürnberg: Verlag W. Tümmels, 2000, 1247 S., ISBN 3-921590-69-8 - im Netz

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