Gassenhauptmannschaften

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Die Gassenhauptmannschaften dienten in reichsstädtischer Zeit den Zwecken der Ratsverwaltung der freien Reichsstadt Nürnberg, insbesondere dem reichsstädtischen Verteidigungswesen und der inneren Sicherheit, den Bürgerpflichten und den Losungen, der Feuerordnung sowie für allgemeine Zwecke der Verwaltung.

Begriff und Geschichte

Die acht Nürnberger Stadtviertel innerhalb der Stadtbefestigung waren in reichsstädtischer Zeit jeweils in Gassenhauptmannschaften. unterteilt. Je nach Größe der Stadtviertel bestanden zwischen 10 und 22 Gassenhauptmannschaften. Um 1430 gab es insgesamt etwa 95 Gassenhauptmannschaften, seit Ende des 15. Jahrhunderts schwankte deren Zahl um 130. Ende des 16. Jahrhunderts bürgerte sich eine feste Numerierung der Gassenhauptmannschaften ein, unterschieden nach der Sebalder Stadtseite (Gassenhauptmannschaften 1-63) und der Lorenzer Stadtseite (Gassenhauptmannschaften 1-68). Das System der Gassenhauptmannschaften diente unter anderem für das reichsstädtische Verteidigungswesen und die innere Sicherheit, für Bürgerpflicht und Losung, die Feuerordnung sowie für allgemeine Zwecke der Verwaltung. Den Gassenhauptmannschaften stand jeweils ein Gassenhauptmann vor, der in der Regel dem Größeren Rat entstammte und der den beiden Viertelmeistern seines Viertels zu Gehorsam verpflichtet war und ihnen zuarbeitete; in besonderen Notfällen unterstand er direkt den Obersten Hauptleuten. Unter anderem sollten die Gassenhauptleute ihre Viertelmeister regelmäßig darüber informieren, welche Unbürger mit Eigenbesitz in ihrer Gassenhauptmannschaft lebten, welche Bürgersöhne ihr 14. Lebensjahr vollendet hatten, sowie welche Bürgertöchter mit Eigenbesitz jedoch ohne Eltern 14 Jahre alt geworden waren. Mit der Einrichtung des Einquartierungsbüros mußten sie in allen Einquartierungssachen diesem direkt zuarbeiten. Nach dem Übergang an das Königreich Bayern behielt man die Institution der Gassenhauptmannschaften bei, reduzierte jedoch 1807 ihre Anzahl auf 60 Gassenhauptmannschaften. 1819 wurden neue „Stadtdistrikte“ gebildet (je 16 auf der Sebalder- und Lorenzer Seite), indem man wiederum mehrere Gassenhauptmannschaften zusammenlegte; aus den Gassenhauptleuten wurden die „Distriktvorsteher“.

Literatur

  • Sander, 171 f.
  • W. Bauernfeind