Gernot Holstein

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Gernot Holstein (* 1956 in West-Berlin) ist ein Ex-Rockmusiker, der Rechtsanwalt werden wollte, aber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1998 zur Rechtschreibreform den Glauben an das Recht verlor und daraufhin verzichtete, als Jurist tätig zu werden.

Gernot Holstein beim Solo 1978
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Leben und Wirken

Herkunft

Gernot Holstein stammt aus einer Berliner Unternehmerfamilie.

Schule und Zweiter Bildungsweg

Kurz vor dem Abitur 1975 verließ er die Schule, weil er glaubte, schon bald als Rockstar groß herauszukommen. Später holte er an der Abendschule das Abitur auf dem Zweiten Bildungsweg nach, das er 1988 mit den vier Prüfungsfächern Französisch (Lk), Englisch (Lk), Deutsch (Gk) und Mathematik (Gk) mit der Note 1,4 bestand.

Rock-Musiker

Rockstar zu sein, davon hatte der gitarrespielende Gernot Holstein lange geträumt. Bereits im Alter von sechs Jahren erhielt er Klavierunterricht. Nachdem er aber 1971 den Film „Gimmie Shelter“ mit den Rolling Stones gesehen hatte, wollte er Rockmusiker werden und stieg auf die Gitarre um.

„Wenn andere in die Disco gingen, blieb ich zu Hause und übte Gitarre“, erzählt Holstein. „Andere kauften sich mit 18 Jahren ein Motorrad - ich eine Gitarre.“ Seine erste E-Gitarre war ein Nachbau der berühmten „Gibson Flying V“, der Gitarre von Michael Schenker. Später wurde die „Fender Stratocaster“ sein Hauptinstrument.

Nachdem Gernot Holstein die Schule „geschmissen“ hatte, spielte er zunächst in der Rolling-Stones-Coverband „Tumbling Dice“. Leben davon konnte er allerdings kaum. Mit dem Geld, das verdient wurde, mußte erstmal die Miete für den Übungsraum bezahlt werden.

Von 1978 bis 1987 besuchte Holstein regelmäßig die Rockfestivals auf dem Zeppelinfeld in Nürnberg. „Wir wollten unseren Idolen so nah wie möglich sein und uns auch abgucken, wie sie die eine oder andere Capriole spielen“, verrät er.

Vom Herbst 1977 bis 1979 spielte Gernot Holstein bei den „Strangers“, einer deutsch-amerikanischen Rockband mit drei Gitarristen. „Das war damals in Deutschland was ganz Neues, und wir hofften, damit groß rauszukommen“, berichtet er. Ende der 70er Jahre spielte Holstein sogar mit dem Gedanken, in die Staaten zu gehen, um dort professionell Musik zu machen. Doch er hätte ein Visum nur für ein Jahr bekommen und in einer Band nur dann spielen können, wenn seine Kollegen nachgewiesen hätten, daß er besser als die amerikanischen Gitarristen in der Gegend wäre. Das war ihm zu unsicher.

Statt dessen schloß sich Holstein - inzwischen ein großer Van Halen- [1] und Randy Rhoads-Fan - den „Allied Forces of Rock 'n' Roll“ an, einer Schwermetall-Formation.

Wie sein Vorbild Eddie van Halen spielte Gernot Holstein inzwischen eine „Strat“. Und natürlich wurde die Lautstärke immer größer. „Wenn wir im Übungsraum unsere Verstärker aufdrehten, konnten wir das Schlagzeug nicht mehr hören“, erzählt er. „Wir mußten also auch noch das Schlagzeug verstärken.“ Irgendwann hatte Holstein während einer Show das Gefühl, „ihm haue jemand mit einem Messer ins Ohr“. Das war für ihn das Zeichen aufzuhören.

1984 stieg Gernot Holstein aus, meldete sich an der Abendschule an und holte das Abitur nach. Die Musik aber blieb sein Hobby. Gernot Holstein wurde der Musiklehrer seiner Kinder, die alle ein Instrument gelernt haben und lernen.

Heute hört Gernot Holstein kaum noch Rock. In seinem Elternhaus hatte er einst die Musik von Beethoven und Mozart kennengelernt. Um 1980 herum las er in einem Interview mit Ozzy Osbourne, daß sich Ozzy zur Entspannung Musik von Pachelbel und Vivaldi anhöre. Auf diese Weise kam Gernot Holstein zur Barockmusik. Seit fast drei Jahrzehnten ist er Liebhaber dieser Musik, insbesondere der von Johann Sebastian Bach, Telemann und Vivaldi. Seit 25 Jahren spielt er auch Klassische Gitarre, aber nur noch, wenn es die Zeit erlaubt. [1]

Studium der Rechtswissenschaften

Gernot Holsteins Mutter wollte immer, daß er Rechtsanwalt werden würde, „weil er den Leuten ein Kind in den Bauch reden konnte“ (Original-Ton der Mutter). Im Herbst 1988 begann er sein Studium der Rechtswissenschaften. Das erste Semester fiel aber gleich aus, weil damals ein sog. „Studenten-Streik“ war. Nachdem er die Zwischenprüfung „mit Prädikat“ bestanden hatte, bereitete sich Holstein dann ab Mitte der 90er Jahre auf das erste juristische Staatsexamen vor.

Bürgerinitiative „Wir sind das Rechtschreibvolk!“

Rechtschreibsiegel für Qualitätsorthographie

1996 - als bekannt wurde, daß die deutsche Rechtschreibung durch eine Reform verändert werden sollte - hatten Gernot Holstein und seine Ehefrau bereits zwei schulpflichtige Kinder. Die Eheleute Holstein waren über die Pläne der Politiker empört. Da lasen sie Ende Dezember 1996 in der „Berliner Zeitung“ einen Beitrag über den Deutschlehrer Dr. Klaus Deterding, der Widerstand gegen die Rechtschreibreform ankündigte. [2] Das Ehepaar Holstein nahm Kontakt zu Dr. Deterding auf und gründete zusammen mit ihm, Ernst Steppan und einigen anderen am 4. April 1997 die Berliner Bürgerinitiative „Wir sind das Rechtschreibvolk!“.

Als erstes arbeiteten Holstein und Steppan zusammen mit Deterding auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin eine Petition aus, deren Inhalt die Forderung war, die traditionelle Rechtschreibung gesetzlich zu schützen. Diese Petition wurde am 25. April 1997 dem Petitionsausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses übergeben. Der Presse war das allerdings keine Meldung wert, und das Abgeordnetenhaus hat sich damit nie befaßt.

Dieser Mißerfolg bestärkte Holstein und Steppan in ihrer Ansicht, den Widerstand zunehmend in die Öffentlichkeit zu tragen. Zahlreiche Flugblätter - wie „Empörend“ und „Verschlußsache“ - wurden entworfen und auf der Straße verteilt. Da Klaus Deterding als verbeamteter Lehrer nach Ansicht der überwiegenden Mehrheit der Mitglieder zu passiv war, wurde er als Vorsitzender der Berliner Bürgerinitiative „Wir sind das Rechtschreibvolk!“ am 11. August 1997 abgewählt. Schon zwei Monate zuvor - am 18. Juni 1997 - hatte Ernst Steppan mit Deterding-Gegnern den BVR, den „Berliner Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege“, gegründet. In der Folgezeit ging die Bürgerinitiative „Wir sind das Rechtschreibvolk!“ nach und nach im BVR auf.

Spandauer Eltern gegen die Rechtschreibreform

Bereits am 14. Mai 1997 war aus ähnlichen Gründen von Gernot Holstein und anderen die Bürgerinitiative „Wir Spandauer Eltern gegen die Rechtschreibreform“ gegründet worden, um - unabhängig von anderen Kritikern - auch von Elternseite mehr Opposition zu zeigen.

Klage gegen die Rechtschreibreform

Im Sommer 1997 beschloß Gernot Holstein - damals als Kandidat für das juristische Staatsexamen - für seine drei schulpflichtigen Kinder Klage gegen die Rechtschreibreform zu erheben. Während seine Frau mit den Kindern in den Urlaub fuhr, arbeitete Gernot Holstein in drei Wochen die Klage und einen Antrag auf „Einstweilige Anordnung“ aus, insgesamt etwa 50 Seiten. Da vor dem Verwaltungsgericht kein Anwaltszwang besteht, konnte Holstein die Schriftsätze selbst verfassen und seine Kinder selbst vertreten.

Als Gernot Holstein am 30. Juli 1997 Klage und Antrag auf Einstweilige Anordnung abgab, warteten bereits einige Medienvertreter vor dem Gericht. Die erste Meldung gab es bereits eine Stunde später in den Nachrichten auf Radio „100,6“. Am 31. Juli 1997 erschien ein großer Bericht über zwei Seiten von Christoph Lang in der Berliner Boulevardzeitung „BZ“. [3]

Die Hauptsacheverhandlung Gernot Holstein u. a. gegen das Land Berlin sollte am 14. November 1997 vor dem Verwaltungsgericht Berlin stattfinden.

Auch der Jenaer Jurist Professor Rolf Gröschner hatte inzwischen von der Hauptsacheverhandlung erfahren und meldete sich eine Woche davor bei der Familie Holstein. Er vertrat die Auffassung, daß es ein zu hohes Risiko sei, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, weil dieses oft „politische Entscheidungen“ treffe. Gröschner hatte die Idee, unter Übergehung des Oberverwaltungsgerichtes als der Berufungsinstanz eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu beantragen.

Damit Professor Rolf Gröschner vor dem Gericht auftreten konnte, bevollmächtigte ihn das Ehepaar Holstein am 10. November 1997, sie zu vertreten. Gröschner trat dann auch vor dem Verwaltungsgericht auf und hielt das Plädoyer: „Die Rechtschreibung ist die Kleiderordnung der Sprache“, erklärte er dabei.

Das Berliner Verwaltungsgericht gab am 14. November 19997 der Klage Gernot Holsteins gegen das Land Berlin statt und stoppte damit die umstrittene Rechtschreibreform erstmals in Deutschland in einem Hauptsacheverfahren.[4]

Wie vorgeschlagen hatte Gröschner vor dem Verwaltungsgericht Berlin die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht beantragt. Die Vertreter des Landes Berlin stimmten dem zu. Im Urteil heißt es, beide Parteien hätten dies beantragt. Damit hätte das Ehepaar Holstein eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrem Sinne bekommen. Gröschner äußerte damals: „Nun haben wir gewonnen.“

Die unterlegene Berliner Schulsenatorin Ingrid Stahmer meinte zu diesem Gerichtsurteil, man sollte jetzt nicht alles durcheinanderbringen, indem man wegen einer Gerichtsentscheidung für drei Kinder alles umdrehe. Sie gedenke nicht, die Rechtschreibreform an den Berliner Schulen zurückzunehmen. [5]

Zwei Monate später änderte Rolf Gröschner seine Strategie. Im Januar 1998 gab der Professor der Familie Holstein bekannt, daß er entgegen seinen eigenen Vorstellungen die Eheleute Dr. Thomas Elsner und Gunda Diercks-Elsner, Königstr. 91 zu Lübeck, vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten wolle; denn man käme nur einmal im Leben vor das Bundesverfassungsgericht.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde am 14. Juli 1998 verkündet. Es gab die von Gröschner vorhergesagte politische Entscheidung: Das Bundesverfassungsgericht ließ die Rechtschreibreform an Schulen zu. [6] Damit war auch die Klage Gernot Holsteins gescheitert.

Volksbegehren gegen die Rechtschreibreform

Auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1998 entschlossen sich die drei Berliner Reformgegner Ernst Steppan, Gernot Holstein und der Lehrer Dr. Jürgen Brinkmann Anfang September 1998, Unterschriften für ein Volksbegehren gegen die Rechtschreibreform zu sammeln.[7]

Gernot Holstein (Mitte) übergibt am 15. März 1999 die 35.600 Unterschriften der Volksinitiative gegen die Rechtschreibreform.
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Damit ihr Volksbegehren zugelassen würde, mußten 25.000 Unterschriften innerhalb von 6 Monaten gesammelt werden. „Das Sammeln war eigentlich nicht schwer, allerdings wollten viele Leute ihr Geburtsdatum nicht mitteilen, so daß ihre Unterschriften wertlos waren“, berichtet Gernot Holstein. Mit den Mitgliedern des „Berliner Vereins für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege“ und vielen freiwilligen Helfern gelang es Holstein, Steppan und Brinkmann trotzdem, genügend Unterschriften für ihr Volksbegehren gegen die Rechtschreibreform zu sammeln. Am 15. März 1999 übergaben die Initiatoren Steppan, Holstein und Brinkmann dem Berliner Innensenator 35.600 Unterschriften, von denen 33.700 anerkannt wurden. [8]

Der Wortlaut des Volksbegehrens „Schluß mit der Rechtschreibreform“ war von Gernot Holstein verfaßt worden und lautete:

„In das Schulgesetz für Berlin wird folgender § 19 a eingefügt:

Aufgabe der Schule ist es, die in der Sprachgemeinschaft gewachsene und von der Bevölkerung allgemein anerkannte traditionelle Rechtschreibung nachzuvollziehen und die Schüler in dieser zu unterrichten.“

Damit das Volksbegehren Erfolg gehabt hätte, hätten innerhalb von zwei Monaten vom 10. Mai bis zum 9. Juli 1999 zehn Prozent der Berliner Wahlberechtigten – rund 243.000 Leute – unterschreiben müssen. Doch der Senat und die Bezirksämter von Berlin sabotierten die Durchführung des Volksbegehrens gegen die umstrittene Rechtschreibreform. „Sowohl die Anzahl als auch die Lage der Auslegestellen für das Volksbegehren sind absolut unzureichend“, kritisierte damals Gernot Holstein - inzwischen zum Sprecher des Berliner Vereins für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege (BVR) ernannt. Der Senat hatte lediglich 91 Auslegestellen eingerichtet, häufig in Nebenstraßen oder an kaum frequentierten Orten. Eine Auslegestelle wurde sogar in einer Straße eingerichtet, die damals auf keinem Stadtplan zu finden war. Stadtbibliotheken und Finanzämter - wie Holstein gefordert hatte - wurden nicht ausgewählt. Zudem waren nicht einmal die Öffnungszeiten der Auslegestellen eingehalten worden. [9]

„Der Gipfel der Schikanen war das Verbot der Werbespots, die der bekannte Schauspieler Manfred Krug auf eigene Kosten für uns produziert hatte“, berichtet Holstein. In den Werbespots hieß es: „... das Volksbegehren läuft! Bitte gehen Sie in das nächste Rathaus und unterschreiben Sie. Kostet keinen Pfennig. Ich hab' schon unterschrieben. Danke. Ihr Manfred Krug.“

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte behauptet, dieser Text stelle eine unzulässige politische Werbung dar. [2]

„Wir hatten nie einen Überblick, wieviel Unterschriften tatsächlich geleistet wurden, da nicht wir, sondern der Berliner Senat - unser Gegner - die Bögen mit den Unterschriften eingesammelt hatte“, resümiert Holstein. „Dadurch hätte man theoretisch Hunderttausende von Unterschriftsbögen verschwinden lassen können.“

Tatsächlich sollen nur 108.087 Unterschriften geleistet worden sein. Damit war das Volksbegehren nicht zustandegekommen. [10]

Der Klavier-Rechtsstreit

Erwähnenswert ist wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung ein von Gernot Holstein vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erstrittener Beschluß über das sonntägliche Musizieren in der eigenen Wohnung.

Die damals 16jährige Tochter Gernot Holsteins übte auch sonntags am Klavier. Deshalb sollte der Vater im Jahre 2008 ein Bußgeld wegen Lärmbelästigung zahlen. Den Widerspruch Gernot Holsteins wiesen das Amtsgericht und das Kammergericht Berlin ab. [11]

Gernot Holstein, der dies Musik-Verbot als Verletzung seiner Grundrechte beurteilte und als einen Schlag gegen die Kultur empfand, erhob daraufhin im Oktober 2008 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Beschluß vom 8. Dezember 2009 fest, daß es für ein sonntägliches Klavierspielverbot in Berlin keine Rechtsgrundlage gebe. Es hob das Urteil auf und verwies es zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Tiergarten zurück. [12], das daraufhin das Verfahren einstellte. Vgl. dazu den Bericht über den Klavier-Rechtsstreit.

Ehe und Familie

Gernot Holstein lebt mit seiner Frau und seinen sechs Kindern in Berlin-Spandau.

Veröffentlichungen

  • Petition an das Abgeordnetenhaus von Berlin - eingereicht von der Berliner Bürgerinitiative „Wir sind das Rechtschreibvolk!“ mit Klaus Deterding und Ernst Steppan vom 25. April 1997
  • Verschlusssache - Verschlußsache. Ein Vergleich der alten mit der neuen Schreibweise (ein Aufklärungsblatt für die Berliner Bürgerinitiative „Wir sind das Rechtschreibvolk!“) vom Mai 1997
  • 15 Antworten auf Rolf Wernstedt und die dümmsten Lügen der Reformer (ein Aufklärungsblatt für die Berliner Bürgerinitiative „Wir sind das Rechtschreibvolk!“) vom Juni 1997
  • Der Stand der Rechtsprechung zur Rechtschreibreform. In: „Die deutsche Schrift - Vierteljahreshefte zur Förderung der deutschen Sprache und Schrift“, 65. Jahrgang, Nr. 1/1998, S. 123 ff.
  • Die 13 falschen Thesen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil zur Rechtschreibreform vom 14. Juli 1998 (1 BvR 1640/97). Bearbeiter: cand. iur. Gernot Holstein. Berlin-Spandau, am 19. Juli und am 16. August 1998 - VRS-Forum

Literatur

  • vip [= Peter Viebig ]: „Die Sprache gehört doch dem Volk“. Nürnberger Professor will Rechtschreibreform per Gerichtsbeschluß stoppen. Interview von Peter Viebig. In: Nürnberger Zeitung Nr. 17 vom 22. Januar 1997, S. 9
  • Verwaltungsgericht Berlin: Urteil vom 14.11.1997 - VG 3 A 817.97
  • Christoph Lang: Nicht mit meinen Kindern! - Erster Berliner klagt gegen die Rechtschreibreform. In: BZ vom 31. Juli 1997, S. 2 - 3. („Nach der sensationellen Verfügung des Wiesbadener Verwaltungsgerichts rollt jetzt auch in Berlin eine Klagewelle an. Als erster reichte gestern Gernot Holstein, Vater zweier schulpflichtiger Kinder aus Spandau, Klage gegen Schulsenatorin Ingrid Stahmer, SPD, beim Berliner Verwaltungsgericht ein.“)
  • Sabine Deckwerth: Ein Berliner klagt. Gernot Holstein will die Rechtschreibreform stoppen. In: Berliner Zeitung vom 31. Juli 1997 - BZ
  • Leitartikel: Berliner Familie blamiert 16 Minister - Die Holsteins aus Spandau erkämpfen das wichtigste Urteil gegen das Neudeutsch. In: BZ vom Sonnabend, den 15. November 1997
  • Mechthild Henneke: Ein später Star - der Mann, der das „ß“ retten will. Gernot Holstein kippte die Rechtschreibreform in erster Instanz und läßt sich feiern. In: Berliner Zeitung vom 17. November 1997 - BZ
  • Elke und Dr. Gundolf Fuchs: Widerstand gegen die Rechtschreibreform. Erkenntnisse über und Maßnahmen gegen die Reform. In: Die deutsche Schrift, Heft 1/1999 (Folge 129), Seite 184 - im Netz
  • Marion Müller: 35.600 Unterschriften für Volksentscheid. Gegner der Rechtschreibreform nehmen erste Hürde – Senat bleibt skeptisch über Erfolgschancen. In: Die Welt vom 16. März 1999 - Nachrichtenbrett
  • Andreas Fritsche: 36 000 Unterschriften gegen neue Rechtschreibung. Verein für Sprachpflege beantragt Volksbegehren. In: Neues Deutschland vom 16. März 1999
  • Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 24. März 1999 BVerwG 6 C 9.98
  • Manfred Riebe, Schwaig bei Nürnberg: Von Eilverfahren und Hauptsacheverfahren. In: Berliner Zeitung vom 29. Mai 1998, Leserbrief - BZ
  • Patrick Goldstein: Rechtschreibreform nimmt Hürde vor Bundesverwaltungsgericht. Entscheidung auch für Berlin bindend — Schüler hatte geklagt. In: Berliner Morgenpost vom 25. März 1999, Politik („Gernot Holstein, Vater von vier Kindern und Streiter wider die Rechtschreibreform, gab sich als guter Verlierer: «Dann versuchen wir es eben mit einem Volksentscheid.»)
  • Fina Geschonneck: Rechtschreibreform: Gegner unterliegen vor Gericht. Kläger Gernot Holstein will politisch weiter kämpfen und hofft auf Volksbegehren.In: Berliner Zeitung vom 25. März 1999, Berlin („Der 40jährige Spandauer will weiter das "ß" in Haß, naß oder Faß retten. "Ich möchte verhindern, daß meine Kinder durch unsinnige, unlogische Regeln verwirrt werden", sagte Holstein. Lehrer hätten nach Ansicht des Vaters ebenfalls Probleme, zwischen alter und neuer Rechtschreibung zu unterscheiden. "Da wird die alte Schreibweise schon mal als Fehler angestrichen", so der 40jährige.“)
  • Uwe Steinschek: Wir sind die Familie Holstein und langen uns wegen der Rechtschreibreform ans Hirn. In: BZ vom 25. März 1999 („Die Verhandlung mit Schüler Randolf als Kläger — ein weiterer Versuch der Familie Holstein, die Rechtschreibreform für Berlin auszuhebeln (B.Z. berichtete), nachdem das Bundesverfassungsgericht schon im Vorjahr festgestellt hatte: Die Rechtschreibreform verletzt kein Grundrecht. "Aber vielleicht das Persönlichkeitsrecht des Schülers. Und deshalb steigen wir noch einmal in den Ring", philosophierte Jura-Professor Rolf Gröschner, der Anwalt von Randolf Holstein.“)
  • rtr/afp/dpa: Berlin: Bundesverwaltungsgericht billigt Rechtschreibreform. In: Frankfurter Rundschau vom 25. März 1999, Nachrichten Inland („Nach dem Bundesverfassungsgericht hat auch das höchste deutsche Verwaltungsgericht die Rechtschreibreform gebilligt.“)
  • dpa: Höchste Verwaltungsrichter bestätigen: Rechtschreibreform verletzt Grundrechte nicht. In: tageszeitung Nr. 5795 vom 25. März 1999, S. 7 (Lediglich in Niedersachsen laufe noch ein Gerichtsverfahren, in dem es um die Vereinbarkeit der Reform mit der Landesverfassung gehe.)
  • ke: Bundesrichter sagen "Ja" zur Rechtschreibreform. In: Berliner Kurier vom 25. März 1999, Berlin („Nach seinem Riesenerfolg gegen die Rechtschreibreform mußte sich der Familienvater Gernot Holstein (41) gestern vorm Bundesverwaltungsgericht geschlagen geben.“)
  • Sven Bernitt: Gegner der Rechtschreibreform wollen jetzt Volksentscheid. In: Welt am Sonntag vom 28. März 1999 („Es war keine gute Woche für die Berliner Gegner der Rechtschreibreform. Das Bundesverwaltungsgericht entschied am Mittwoch, die neuen Schreibregeln verletzen nicht die Grundrechte von Schülern und Eltern. Gernot Holstein, der Anführer des Reformwiderstandes in Berlin, ein 41jähriger Ex-Rockmusiker, Jurastudent und Vater von vier Kindern, will nun ganz Berlin gegen die Rechtschreibreform mobilisieren.“)
  • Erste Hürde für Volksentscheid gegen Reform in Berlin gemeistert! In: Die deutsche Schrift, Heft 2/1999 (130. Folge), Seite 229-231 - im Netz
  • Steffi Hartge: Rechtschreibreform: Nein-Sager gesucht. In: BILD-Berlin vom 11. Mai 1999, S. 4. („Die Romy-Schneider-Straße ist eine verlassene Straße in Haselhorst (Bezirk Spandau), weit ab vom Schuß, in einem noch unfertigen, neuen Wohnkomplex. Außer einigen Bauarbeitern trifft man hier keinen Menschen, im Stadtplan ist die Straße auch noch nicht verzeichnet ... und ausgerechnet hier sollen Unterschriften zum Volksbegehren gesammelt werden ...“)
  • Ralf Eibl: Unterschriften sammeln im Hinterhof. In: DIE WELT vom 27. Mai 1999, S. 2. („Doch bei der Auswahl der Auslegestellen sei der Senat nach der Devise verfahren: Je abgelegener die Auslagestelle, desto schlechter stehen die Chancen für die Reformgegner ...“)
  • Dankwart Guratzsch und Tanja Kotlorz: „Unzulässige politische Werbung“. Medienanstalt untersagt Manfred Krugs Radio-Spot gegen Rechtschreibreform. In: DIE WELT vom 5. Juli 1999 - WELT online
  • Rechtschreib-Begehren soll wiederholt werden. In: Junge Freiheit Nr. 37/99 vom 10. September 1999 - JF

Querverweise

Sachartikel

Personenartikel

Netzverweise

  • Initiative „Wir Lehrer gegen die Rechtschreibreform“ - Wikipedia
  • Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege (VRS) – VRS-Forum

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Gernot Holstein, Bericht vom 31. Januar 2011
  2. Bo Adam: Deterdings neue Deutschstunden. Ein Berliner Lehrer kämpft gegen die Rechtschreibreform und muß seinen Schülern doch die neuen Regeln beibringen. In: Berliner Zeitung vom 30. Dezember 1996
  3. Christoph Lang: Nicht mit meinen Kindern! - Erster Berliner klagt gegen die Rechtschreibreform. In: BZ vom 31. Juli 1997, S. 2 - 3.
  4. Leitartikel: Berliner Familie blamiert 16 Minister - Die Holsteins aus Spandau erkämpfen das wichtigste Urteil gegen das Neudeutsch. In: BZ vom 15. November 1997.
  5. Ingrid Stahmer im Interview von TvB. In berlinaktuell in TVBerlin vom 14.11.1997
  6. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Juli 1998, Az.: 1 BvR 1640/97, Randnummer 163 - BVerfG
  7. Quelle: Thorkit Treichel: Volksbegehren gegen neue Schreibweise. In: Berliner Zeitung vom 10. September 1998
  8. 33000 Unterschriften gegen die Rechtschreibreform. In: Der Tagesspiegel vom 10. April 1999, S. 4
  9. Ämter behindern Begehren gegen Rechtschreibreform. In: Junge Freiheit Nr. 17/99 vom 23. April 1999 - JF
  10. Frank Hauke: Warum das Volksbegehren scheiterte. In: Berliner Morgenpost vom 9. Juli 1999
  11. Franz Nestler, Christoph Stollowsky: Empfindliche Anwohner. Klavierspielen unerwünscht: Vater muss Bußgeld zahlen. In: Der Tagesspiegel vom 29. September 2008 - Tagesspiegel
  12. Bundesverfassungsgericht: Beschluß 1 BvR 2717/08 vom 8. Dezember 2009 - im Netz

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