Gustl Mollath (Scheidung)

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Der Artikel Gustl Mollath (Scheidung) enthält einen Brief von Gustl Mollath vom 11. Juni 2006 an den Amtsrichter Jürgen Bloß am Familiengericht Nürnberg.

Gustl Mollath

Einführung

Gustl Mollaths Brief vom 11. Juni 2003 an Amtsrichter Jürgen Bloß im Scheidungsverfahren, AZ: 104 F 008 18/03, ist eine Strafanzeige die zwei Straftaten enthält:

Teil 1: eine Anzeige gegen die falsche eidesstattliche Erklärung Petra Mollaths im Scheidungsverfahren. Sie habe ihr Vermögen in der Schweiz und ihre Wohnung verschwiegen.
Teil 2: eine Anzeige gegen die HypoVereinsbank und Petra Mollath wegen der Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz.

Bereits dieser vorbildlich formulierten Anzeige ging die Nürnberger Justiz nicht nach, obwohl das Gericht und die Staatsanwaltschaft eine Amtsermittlungspflicht und die Aufgabe haben, Beweise zu ermitteln. Immerhin ging es um Unterhaltsansprüche und eine falsche eidesstattliche Erklärung Petra Mollaths.

Das Material, das Gustl Mollath später am 25. September 2003 dem Gericht als Strafanzeige in einem Schnellhefter mit 106 Seiten überreichte, wurde später als „wirr“ diskreditiert. Die darin enthaltenen Anlagen sollten als Beweise dafür dienen, daß Gustl Mollath als Anhänger der Friedensbewegung ein friedfertiger und kein gewalttätiger Mensch war und ist.

Die Anzeige Gustl Mollaths vom 11. Juni 2003 wurde auch im Strafverfahren gegen ihn verschwiegen, obwohl er sogar zahlreiche Beweismittel beigefügt hatte. Schon damals wäre die Glaubwürdigkeit Petra Mollaths in Frage gestellt worden, die sich vor dem Scheidungsrichter als mittel- und vermögenslos darstellte.

Der Brief Gustl Mollaths vom 11. Juni 2003 an Amtsrichter Jürgen Bloß wurde gescannt und mit einem Texterkennungsprogramm bearbeitbar gemacht. Zwecks besserer Lesbarkeit wurden fehlende Kommas gesetzt. Die Rechtschreibung wurde nicht verändert.

Brief an das Amtsgericht Nürnberg

Seite 1

Gustl Ferdinand Mollath Volbehrstraße 4 - 90491 Nürnberg • West-Germany • Telefon 09 11/59 11 20


Herr Richter Blos [richtig: Jürgen Bloß] Amtsgericht Nürnberg Familiengericht Fürtherstr. 110 90429 Nürnberg

Nürnberg den 11.6.2003 Aktenzeichen : 104 F 008 18/03

Sehr geehrter Herr Richter Blos [richtig: Bloß],

seit nunm ehr 10 Jahren betreibt meine Frau illegale Geldgeschäfte. Dabei leistet Sie mindestens Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Zuerst „nur“ an Ihrem Arbeitsplatz, bei und für die Hypobank mit der damaligen schweizer Tochter AKB Bank Zürich, in Zusammenarbeit mit Riccardo Furrer, der vor Ort in Zürich und die gesamte BRD bereiste.

Dem Gericht hat meine Frau an eidesstatt versichert, Sie wäre mittellos. Ihre Konten in der Schweiz, die laufend durch eingehende Provisionen größer werden, hat Sie nicht erwähnt! Auch nicht, daß Sie neben lhrer Banktätigkeit einen Betrieb zur Kapitalanlage führt.

Schon vor über einem Jahr meinte meine Frau, Sie werde sich mit Ihrem Vermögen offiziell auf „null fahren“. Die zu erwartenden erheblichen Steuernachzahlungen und Strafen werden wohl nie beglichen werden.

Seit.1.4.1994 betreibt meine Frau zusätzlich ein selbstständiges Gewerbe zur Kapitalvermittlung. Am 1.6.2002 hat meine Frau dieses Gewerbe auf die Wöhrder Hauptstr. 13, 90489 Nürnberg, umgemeldet. Dort hat meine Frau, entgegen Ihrer Behauptung vor Gericht, auch eine eigene abgeschlossene Wohnung im obersten Stock. Im ersten Stock wohnt Ihr Bruder Robert Müller und Petra Simbek‚dessen Lebensgefährtin. Meine Frau wohnt also nicht bei Ihrem Bruder in dessen Wohnung. Die Tätigkeiten meiner Frau teilten sich in offiziell steuerlich angegebene und in inoffiziell steuerlich nicht angegebene für sich selbst und für Kunden. Seit jahren habe ich, in zunehmenden maß, darauf bestanden, daß mindestens diese absolut illegalen Tätigkeiten eingestellt werden. Ohne Erfolg. Alles wurde mehr. Personen kamen hinzu.

Meine Frau begann nun, nahezu wöchentlich, Kurierfahrten in die Schweiz, für Kunden und für sich, durchzuführen. (Deshalb hatte Sie bei der HypoVereinsbank eine Teilzeitanstellung. So war, ab Donnerstag nachmittag, die Fahrt in die Schweiz möglich

Diese Tätigkeit habe ich meiner Frau untersagt. Da nichts half, habe ich Ihr die Nutzung unserer Fahrzeuge verwehrt. Mittlerweile gehe ich davon aus, daß meine Frau alle Ihre Tätigkeiten auf illegale Geschäfte umgestellt hat. Selbst mit dem Motorrad wollte Sie über die Schweizer Grenze. Wortlaut meiner Frau: „Wenn wir mit den Motorrad fahren, kommen die nie drauf, daß wir hunderttausende dabei haben.“ Mit wir meinte Sie wohl Ihren Bruder Robert Müller und dessen Lebensgefährtin Petra Simbek, die beide auch Motorrad fahren.

Mir ist es nicht möglich, meiner Frau Papiere und Schlüssel zu übergeben mit dem Wissen, wozu dieses gebraucht wird.

Seite 2

Schreiben an Herrn Richter Blos [richtig: Bloß] vom 11.6.2003

Ich erinnere höflich, daß meine Frau bei der Verhandlung meinte, den Schmuck meiner Mutter, bei Erhalt der Briefe, zurück zu geben (Ohranhänger und Brosche im Maurischen Stil, mit Rohdiamanten in Golddrahtgeflecht gefasst).

Mit freundlichen Grüßen

[handschriftlich unterzeichnet:] G. Mollath

Gustl Ferdinand Mollath


Anlagen

- Auskunft aus dem Gewerberegister vom 20.5.2003 - 2 x Anlageverzeichnis vom 3.8.2001 von der Bank Leu AG Zürich gesendet am 3.8.2001 13:37 von Riccardo Furrer. 1. Summe 96.893,- 2. Summe 102.216,- Es handelt sich um Teilbeträge

- Vollmacht von Christine Berger Floride USA - Einige anonymisierte Schweizer Konten. Von Kunden meiner Frau von meiner Frau geschrieben An Riccardo Furrer Bank Leu Zürich: Pythagoras, DVD, Klavier 2285, Laim 1112.

- Vermögensverzeichnis per 2.8.2001, von Riccardo Furrer an meine Frau gesandt Summe 94.012 Euro - Fahrzeugbrief N-TT 711 H Vorvette Sting Ray BriefNr. TN 301 342. Fahrz.identNr. 194375 S 101172 - Fahrzeugschein dazu vom 3.4.2002 - Schlüssel dazu (3 Schlüssel mit Anhänger) - Fahrzeugbrief N-CA 454 Ducati Monster 900 (Monster = Name des Ersten NummernKontos meiner Frau bei der AKB Bank Zürich). Brief Nr TK 590 700 . Fahrz.IdentNr. 2DM 900M 003158 - Schlüssel dazu (1Schlüssel mit Anhänger).

Literatur


Presse

Querverweise

Sachartikel

Personenartikel

Netzverweise

Einzelnachweise und Anmerkungen