Gustl Mollath (Spenden gegen Maulkorb)

Aus NürnbergWiki
Version vom 17. April 2014, 10:57 Uhr von Manfred Riebe (Diskussion | Beiträge) (Neu: Gustl Mollath (Spenden gegen Maulkorb))

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Spenden gegen „Maulkorb für Gustl Mollath“

Liebe Mollath-Unterstützer,

in Sachen Gustl Mollath werden gegen das Internetlexikon NürnbergWiki zwei Zivilprozesse a) von Dr. med. Klaus Leipziger und b) einer ehemaligen HVB-Mitarbeiterin geführt. Für den in der Presse gemeldeten Prozeß gingen ohne Spendenaufruf per Post Spenden bei mir als Betreiber ein. Als Beamter möchte ich, daß Spenden kontrollierbar wie bisher über das Konto der Sparkasse Nürnberg laufen. Im Vorfeld des Wiederaufnahmeverfahrens ist Gustl Mollath an der Durchführung dieser Zivilprozesse interessiert, mit deren Hilfe ihm nun auch noch nachträglich ein Maulkorb verpaßt werden soll. Daher ist dieser Spendenaufruf mit ihm abgesprochen. Die Klagen sollen notfalls bis zum BGH durchgefochten werden.

Prozeß 1: Eine HVB-Mitarbeiterin klagt gegen das NürnbergWiki wegen des Artikels

  • „Gustl Mollath (Brief an StVK Regensburg)“‎ StVK = Strafvollstreckungskammer:

http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Gustl_Mollath_%28Brief_an_StVK_Regensburg%29 ⇛ Landgericht Nürnberg-Fürth, AZ: 11 O 1226/14 - Urteil vom 14. März 2014

Prozeß 2: Chefarzt Dr. med. Klaus Leipziger klagt gegen das NürnbergWiki wegen des Artikels

Klaus Leipziger möchte, daß seine Biographie im NürnbergWiki gelöscht wird. ⇛ Landgericht Bayreuth, AZ: 22 O 63/14

Beklagter ist in beiden Fällen der Betreiber des Internetlexikons NürnbergWiki, Manfred Riebe.

Urteil vom 14. März 2014: Eine HVB-Mitarbeiterin möchte, daß ihr Name im NürnbergWiki im Brief Gustl Mollaths vom April 2008 an die Strafvollstreckungskammer Regensburg nicht genannt wird und daß Mollath nicht behaupten darf, ihr sei gekündigt worden. Im Urteil vom 14. März 2014 hat die Pressekammer das Persönlichkeitsrecht der Klägerin höher gewertet als das Grundrecht des Beklagten auf Presse- und Informationsfreiheit und das Grundrecht auf Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Gustl Mollath war als Verfasser des Briefes in den beiden Terminen beim Landgericht Nürnberg-Fürth am 7. und 14. März 2014 anwesend, wurde aber nicht gehört. Nun hat mein Anwalt Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der Gegenanwalt Marc Oetzel hat ein Ordnungsgeld von 2.000,- Euro gegen mich beantragt. Marc Oetzel hatte vor Gericht wahrheitswidrig behauptet, es habe keine Abmahnung gegen seine Mandantin oder sonstige arbeitsrechtliche Konsequenzen gegeben.

Spendenaufruf: Der Beklagte hat bereits rund 3.000,- Euro Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in beiden Verfahren bezahlt und wird nun mit einem Ordnungsgeld über 2.000 Euro bedroht. Damit die weiteren Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf viele Schultern verteilt werden können, werden alle Unterstützer Gustl Mollaths um Spenden gebeten. Die Spenden sind steuerlich nicht abzugsfähig. Ein etwaiger Überschuß fließt Gustl Mollath zu.
Aktenzeichen: Außerdem werden alle Rechtskundigen, insbesondere im Presserecht und bei Internet-Abmahnungen sachkundige Anwälte, dazu aufgerufen, Aktenzeichen ober- und höchstrichterlicher Urteile vergleichbarer Fälle mitzuteilen.

Spendenkonto

Es steht das Spendenkonto der Mollath-Kundgebung vom 27. Juli 2013 zur Verfügung:
Empfänger: „Menschenrechtsforum Mollath“
Stichwort: „Prozesse gegen NürnbergWiki“
Sparkasse Nürnberg
BLZ 760 501 01
Konto-Nr. 11946118

Manfred Riebe
„Menschenrechtsforum Gustl Mollath“ im NürnbergWiki http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Menschenrechtsforum_Gustl_Mollath