Korpsgeist der bayerischen Justiz (Gerhard Strate)

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Podiumsdiskussion am 2. Juli 2013 in München im PresseClubforum. Von links: Olaf Przybilla und Uwe Ritzer vom SZ-Büro Franken‎ in Nürnberg, Strafverteidiger Gerhard Strate, Ruthart Tresselt, Vorsitzender des Internationalen PresseClubs München. Video: Im Namen des Volkes? - Zum Beispiel „Die Affaire Mollath“

Der Artikel Korpsgeist der bayerischen Justiz (Gerhard Strate) gibt als zeitgeschichtliches Dokument die Redebeiträge wieder, die Rechtsanwalt Gerhard Strate im Rahmen einer Podiumsdiskussion am 2. Juli 2013 in München im PresseClubforum leistete. Darin kritisierte er insbesondere das Landgericht Regensburg und den Korpsgeist der bayerischen Justiz: In Bayern dächten alle Richter wie Staatsanwälte.

Oktober 2014
Dezember 2014

Einführung

Am 17. Mai 2013 in Starnberg bei den Grünen
Strate Runge Fall Mollath.jpg

Neben dem Strafverteidiger Gerhard Strate saßen auf dem Podium des Münchner PresseClubs die Journalisten der Süddeutschen Zeitung Uwe Ritzer und Olaf Przybilla, die gerade ihr Buch „Die Affäre Mollath. Der Mann, der zu viel wusste“ (Juni 2013) veröffentlicht hatten.
Deren Beobachtungen sind sicher auch wichtig. Doch die Beobachtungen des Juristen Gerhard Strate hatten größeres Gewicht und sind von größerem Interesse; denn die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte gegen Gerhard Strate beim Amtsgericht und Landgericht Hamburg Strafanzeigen erstattet, weil er in seiner Internetseite eine Dokumentation über den Fall Mollath veröffentlicht und dabei Namen und Fakten genannt hatte. Eine Retourkutsche gewissermaßen.

Trotz des Mollath-Untersuchungsausschusses des Bayerischen Landtages schob das Landgericht Regensburg seine Entscheidung über die Wiederaufnahmeanträge vor sich her. Gerhard Strate machte sich daher auf Grund seiner langjährigen Beobachtungen der bayerischen Justiz schon lange und nun erneut Gedanken über deren Qualitätsmängel. Zauderte die Justiz, weil sie einen Bankenskandal vertuschen wollte oder sollte?

Im Sonder-Revisionsbericht der HypoVereinsbank (HVB) vom 19. März 2003 heißt es, allen Mitarbeitern seien schwere Vergehen gegen interne Vorgaben und gegen externe Vorschriften anzulasten. Als externe Vorschriften werden genannt das Wertpapierhandelsgesetz, das Geldwäschegesetz und die Abgabenordnung. Es ging also um strafrechtliche und nicht nur um dienstrechtliche Vergehen. Da hätte man unbedingt ermitteln müssen. Quelle: Martin Runge (Nürnberger Rede) Mit dieser Problematik von Steuerhinterziehung durch Bankangestellte war Gerhard Strate schon vor dem Fall Mollath als Anwalt beschäftigt.

Oder zauderte das Landgericht Regensburg, weil es vor dem durch die Medien publizierten Justiz- und Psychiatrieskandal zurückschreckte? Mollath wußte vom Bau von Modellautos im BKH Straubing. Wollte Christine Haderthauer nicht, daß dieses Thema erneut vor Gericht angesprochen wird? Jedenfalls fällt auf, daß der Brief Gustl Mollaths an die Strafvollstreckungskammer Regensburg im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg ausgeklammert wurde.

Dank gebührt Alfred Bomanns, der die Redeteile Gerhard Strates stenographierte und in Langschrift übertrug. Er hatte bereits die Nürnberger Rede Wilhelm Schlötterers übertragen. Dort, wo Gerhard Strate, an wenigen Stellen nicht deutlich genug oder nicht ins Mikrophon sprach und deshalb nicht zu verstehen war, fügte der Stenograph die Anmerkung „[unverständlich]“ ein. Es erging daher an den Redner und an die Hörer, die in den vorderen Reihen saßen, die Bitte, die Textübertragung zu prüfen. Es fand sich Eva K., die an dieser Podiumsdiskussion teilgenommen hatte. Ihr gebührt Dank für die Überprüfung der Übertragung und die Beseitigung etlicher schwer zu verstehender Textstellen.

Die von Gerhard Strate angegebenen Quellen wurden durch genauere bibliographische Angaben, Netzverweise und Fußnoten verifiziert und ergänzt. Die Rede wurde durch stichwortartige Inhaltsangaben gegliedert.

Übertragung der Rede

Vorgeschichte des Strate-Gutachtens

Minuten:
[0:00]
Ruthart Tresselt, Vorsitzender des Internationalen PresseClubs München: „Herr Strate, wollen Sie anfangen?“
Gerhard Strate: „Ja, wie soll ich anfangen? Also, ich könnte Ihnen einfach noch mal kurz erzählen, wie ich an diesen Fall gekommen bin, ich bin ja einer der erst später Dazugekommenen, ... Herr Schlötterer aus Nürnberg hätte auch noch mit dazugehört, ...
Bei mir war es so: Ich bekam Mitte November [2012] einen Anruf in Hamburg aus München. Solche Anrufe kommen nicht häufig. Und mich fragte ein Assistent von Florian Streibl, ob ich denn bereit sei, im Fall Mollath ein Gutachten zu schreiben. Ich tat natürlich so, als ob mir der Fall Mollath gegenwärtig wäre. Ich wußte von dem Fall zu dem Zeitpunkt nichts.
[1:00]
Aber wie man das - das kennen Sie ja auch aus Ihrer Profession - man überspielt das halt, und ich bat ihn doch, mir die Dokumente zu schicken. Ich würde mir das dann anschauen.

Strafanzeige Gustl Mollaths

Was ich dann entdeckte, war in der Tat eine Strafanzeige von Herrn Mollath, die exakt das erfüllte, was normalerweise ein Jurist als Strafanzeige zu bezeichnen pflegt. In der Strafanzeige wurden detailliert, wenn auch vielleicht in einem etwas wilden Schriftbild - also Herr Mollath nutzte alle Möglichkeiten aus, die ein PC bietet, unterschiedliche Schriftbilder zu erzeugen: Groß- und Kleinschreibung - es wurden des weiteren auch eine Vielzahl von Delikten aufgeführt, die sicherlich nicht alle zutrafen, aber nichtsdestotrotz wurden in dieser Strafanzeige Namen genannt, es wurden Verhaltensweisen benannt, die auch durchaus plausibel waren, bekannt waren.

Aufkauf kleiner Banken im Ausland

Alle großen Banken dieser Republik haben in den 90er Jahren nach Einführung der Zinsabschlagsteuer
[2:00]
Banken in Luxemburg, kleine Banken in Luxemburg und in der Schweiz aufgekauft, die wurden dort als Tochtergesellschaften installiert, und dorthin nicht nur Millionen, Milliarden ihrer Kundengelder transferiert. Das lief über CPD-Konten [?], das lief über zum Teil auch Bargeldtransporte, das war eigentlich alles bekannt.

Bundesgerichtshof: Geldtransfers ins Ausland sind Beihilfe

Ich muß gestehen, ... eine Eil(?)Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dieser Sache, nämlich die vom 1. August 2000, in der der Bundesgerichtshof zum ersten Mal klar sagte, daß diese Handlungen der Bankmitarbeiter nicht etwa, wie man das früher gerne zu sagen pflegte, ‚berufsneutrale Aktivitäten’ seien, sondern ganz klar bezeichnet hatte, daß diese Aktivitäten - nämlich diese Geldtransfers ins Ausland - sofern sie dazu dienen, daß dort eben Geld der normalen Einkommensteuer-Veranlagung entzogen werden soll,
[3:00]
daß diese Geldtransfers Beihilfe darstellen. Und ich muß gestehen: Just diese Entscheidung war meine eigene, denn der Bankmitarbeiter, ein kleiner Angestellter bei der Sparkasse in Wuppertal, war mein Mandant. Also insofern war ich mit diesen Sachverhalten durchaus vertraut; sie waren aber nicht nur mir vertraut, sie waren eigentlich allgemein bekannt. Also das, was Mollath dort in der Strafanzeige berichtete, war absolut nichts Neues.

Gutachten Strates über die Strafanzeige Mollaths

Er hatte allerdings in bezug auf die Vermögensabteilung der HypoVereinsbank in Nürnberg einen Sachverhalt geschildert, wo dann auch Namen genannt wurden. Insgesamt vier, fünf Mitarbeiter der Vermögensabteilung und dann noch wenigstens 14 oder 15 Kunden. Das stand alles in dieser Strafanzeige drin. Was will man mehr? Das hätte man sich eigentlich fragen müssen. Aber dann fand ich einen Monat später schon einen Bescheid einer Staatsanwältin, Frau Dr. - also ein vierbuchstabiger Name - die dann mitteilte,
[4:00]
daß die Behauptungen alle zu pauschal seien und sie sähe keine Veranlassung, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Und damit hatte sich's. Insgesamt vier Zeilen. Und das zu beurteilen, war ich von den Freien Wählern aufgefordert worden. Ich habe dann ein kleines Gutachten erstattet und gesagt: Was ein Tatverdacht ist, würde zumindest in den Kommentierungen relativ klar bezeichnet werden: Man muß Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat haben, wobei auch kriminalistische Erfahrung mitzuberücksichtigen ist. Vor dem Hintergrund all dessen, was schon in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom August 2000 geschildert worden war, war das klar, daß er hier das schilderte, was auch andere Banken gemacht haben: die West LB, die Deutsche Bank, die Dresdner Bank, Commerzbank. Das hat er in bezug auf die HypoVereinsbank, und zwar in bezug auf die Abteilung - Vermögensabteilung - der Filiale in Nürnberg geschildert.
[5:00]
Es bestand keinerlei Anlaß, diese Anzeige nicht ernstzunehmen. Sie wurde aber nicht ernstgenommen, sondern sie wurde abgetan. Und dann entwickelte sich alles Weitere um diesen Fall Mollath. Vielleicht erst mal. Das war mein Einstieg. Ich bin dann natürlich, für die freien Wähler hatte ich einmal zwei Jahre zuvor eine Strafanzeige gefertigt in bezug auf die Bayerische Landesbank, deshalb waren sie auf mich gekommen, und so kam ich dann wieder zurück nach München zu dem Fall Mollath und wurde jedenfalls in den Münchner und bayerischen Gazetten mehr erwähnt, als ich jemals in Norddeutschland erwähnt worden wäre. Das ist natürlich ein Verdienst.

Trotz Idiotendichte: Mollath ist ganz normal

Aber Sie müssen nicht denken, daß ich damit jetzt irgendwie ganz dicke Mandate auch hier heimhole, mein Büro wird im Moment wirklich, es gibt - die Idiotendichte in unserer Bevölkerung ist wirklich sehr groß - es gibt viele Verrückte. Das ist wirklich der Fall. Also, nicht Mollath, der ist ganz normal, das ist ein ganz ruhiger Franke, ganz vorbildlich.
[6:00]
Aber mein Büro wird im Moment täglich von Anrufen heimgesucht, von Zuschriften, die einfach so unglaublich sind, wobei da natürlich auch viele wichtige und - auch das merkt man - auch in dem, was so geschrieben wird, auch Sachverhalte geschildert werden, die wirklich auch eine Grundlage haben; aber ich kann das natürlich nicht bewältigen und das wird auch finanziell ein reines Fiasko, wenn ich all dem mich widmen wollte, also, der Fall Mollath macht mir schon Sorgen genug, in dieser Hinsicht jedenfalls.

Prognose der Entlassung und Rehabilitierung Mollaths

Sonst bin ich absolut zuversichtlich, also Mollath wird auf jeden Fall bald aus der Haft entlassen werden, das ist kein Spruch, und er wird auch mit Sicherheit voll rehabilitiert werden. Da nehme ich den Mund nicht zu voll; ich meine das ernst.“
[6:52]

[19:34]
„Also, da gäbe es eine ganze Menge, die man fristlos feuern müßte. Ich komme gleich mal dazu. Also ich würde es jetzt auch nicht für glücklich finden, wenn wir nun die arme Frau Merk hier immer - es ist zwar völlig richtig, was Sie bisher gesagt haben - jetzt so in den Mittelpunkt rücken würden.

Das bayerische Justiz-System

Man muß natürlich schon einige systematische Fehler in dem System auch benennen. Für mich ist genauso erschreckend, und das werde ich Ihnen gleich noch mal erzählen können, auch wirklich für Sie völlig nachvollziehbar, für Sie völlig nachvollziehbar, erschreckend das Verhalten der drei Richter der nunmehr 7. Strafkammer beim Landgericht Regensburg ist. Das kann ich Ihnen vielleicht noch mal erläutern. Aber erst noch mal zum System. Was ich so in Bayern erlebe, Nürnberg kenne ich auch, Regensburg werde ich kennenlernen, was mir insbesondere auffällt, ist, daß einfach die Justiz insgesamt, und zwar die Strafjustiz, doch einen großen Korpsgeist hat, der vor allem dadurch bestimmt wird, daß wir hier ein System haben, wo wir ständig zwischen Staatsanwaltschaft und Richterschaft hin- und herwechseln. Die bayerische Strafjustiz hält das für großartig. Also, das erweitert die Perspektive, so wird behauptet, daß man mal den Standort wechselt. Das ist ja grundsätzlich immer richtig, aber wozu führt das? Es führt einfach schlicht dazu, nicht etwa daß alle Staatsanwälte wie Richter werden, sondern daß alle Richter wie Staatsanwälte werden. Das ist wirklich etwas ganz Spezifisches hier in Bayern. Ich habe in Würzburg mal vier Monate lang verhandelt, und ich habe natürlich, so wie ich es gewohnt bin, auch Anträge gestellt - Beweisanträge -, auch hin und wieder beanstandet, was der Vorsitzende zum Besten gegeben hat. Das Gericht ist in vier Monaten ein einziges Mal abgewichen von den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die haben immer alles gemacht, was die Staatsanwaltschaft beantragt hat. Und das ist auch einfach eine Mentalität, durch die dieses System hier befördert wird. Des weiteren ist auch ein großes Problem die Art und Weise, [unverständlich] und wie man als Richter befördert wird. Es gibt hier nur eine einzige Stelle, die darüber entscheidet, nämlich das Staatsministerium der Justiz und Verbraucherschutz. Es gibt eine ganze Reihe von Bundesländern, beispielsweise in Hamburg, wo die Richterernennung Aufgabe eines Richterwahlausschusses ist. Da hat natürlich, wie es sich auch gehört, denn die Ernennung des Richters ist natürlich immer auch eine Sache der Exekutive, aber da hat in diesen Richterwahlausschüssen natürlich auch der Senat etwa in Hamburg oder in Berlin jedenfalls die Landesregierung auch einen maßgeblichen Einfluß. Sie haben eine starke Fraktion innerhalb des Richterwahlausschusses, aber trotzdem werden auch von der Bürgerschaft bei uns gewählte Bürger, die von den Parteien benannt werden, auch von den Anwaltskammern, gehören mit dazu, die sachkundig sind in Fragen der Justiz. Und so geschieht doch eine Kontrolle bei der Richterernennung und auch bei der Beförderung von [unverständlich] leitender Stellen, die etwas mehr sachkundige Kontrolle hat. Ich habe wirklich den Eindruck - und da komme ich jetzt noch einmal zurück auf mein geliebtes Landgericht Regensburg -, daß hier in sehr weit ausgreifendem, vorauseilendem Gehorsam Gerichte das tun, was quasi die Erwartung auch des politischen Umfeldes ist. Da muß man gar nicht dirigierend eingreifen, selbst (?) die Staatsregierung, sondern das ist ein Prozeß der Osmose, man weiß, was erwartet wird, und das tut man. Und beim Landgericht Regensburg, Sie müssen sich vorstellen: da hängt jetzt unser Wiederaufnahmegesuch.

Staatsanwaltschaft Regensburg: Rechtsbeugung

Also, ich war ja vorgeprescht, und jetzt wissen wir ja, daß die Staatsanwaltschaft eigentlich noch schneller war als ich. Sie hatte ja auch frühzeitiger die Akten und hat auch wunderbare Wiederaufnahmegesuche zumindest schon entworfen, vielleicht auch schon fertig gehabt, die exakt das dann auch beschrieben, was ich dann in meinem Wiederaufnahmegesuch vom 19. Februar dann auch geschrieben habe, nämlich Rechtsbeugung durch den Vorsitzenden der 7. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth.
[24:28]
Und eine davon, die möchte ich Ihnen schon mal bezeichnen, die begreifen Sie sofort. Da muß man wirklich nicht Jurist sein, sondern einfach nur normal denkender Mensch mit einfacher Urteilskraft, die vom Verstand, aber auch durchaus ein bißchen vom Herzen her gebildet wird.

Rechtsbeugung durch Beiordnung eines abgelehnten Verteidigers

Mollath hatte bei seinen ersten Auftritten beim Amtsgericht einen Verteidiger beigeordnet bekommen. Das war ein Verteidiger - ich will jetzt gar nicht den Namen nennen - aus Nürnberg. Und der Verteidiger hat schon bei der ersten Verhandlung - und das gefiel Mollath nicht - zu ihm gesagt: 'Gestehen Sie das doch, kriegen Sie eine kleine Geldstrafe, dann hat sich's.' Mollath operierte gegen diesen Verteidiger, und sie verhakten sich immer weiter ineinander und gegeneinander. Mollath lehnte diesen Verteidiger ab, aber er war gerichtlich bestellt worden vom Amtsrichter. Und er blieb auch noch gerichtlich bestellt beim Landgericht. Obwohl die Staatsanwaltschaft und genauso auch die Staatsanwaltschaft ihrerseits wiederholt beantragt hatte, die Beiordnung dieses Verteidigers aufzuheben. Und auch der Verteidiger selbst hatte beantragt, daß doch seine Beiordnung aufgehoben werden möge. Was war der Hintergrund? Also, Mollath muß offenbar - so jedenfalls die Schilderung dieses Nürnberger Kollegen - irgendwann im Jahre 2004 an einem Freitagabend - ich würde mir das auch nicht gefallen lassen - bei dem Kollegen Sturm geklingelt haben, und als er dann mit der Gegensprechanlage fragte: 'Wer ist da?', da sagte er: 'Mollath', und er möchte gerne mit ihm sprechen. Er sei nur noch für einige Tage in Nürnberg, und es sei ganz dringend. Daraufhin sagte der Kollege, der ihm als Pflichtverteidiger beigeordnet war: 'Nein, Freitag abend geht nicht; und rufen Sie am Montag an und machen Sie mit meinem Büro einen Termin aus.' Darüber war Mollath empört, er wollte nur kurz mit ihm sprechen, und wieso verweigert sich der? Dann - so die Schilderung des Kollegen; Mollath schildert es ein bißchen anders; aber belassen wir es bei der Schilderung des Kollegen - Mollath habe daraufhin noch heftig gegen die Haustür gehauen. Und daraufhin sei er dann noch, weil er Mollath nicht begegnen wollte, noch eine Stunde länger im Büro geblieben. Das ist eine Schilderung, die dann der Kollege auch dem Amtsgericht mitgeteilt hat. Das ist natürlich auch befugt, korrekt, weil er diese Mitteilung verbunden hat mit einem Antrag, ihn doch jetzt endlich einmal von dieser Pflichtverteidigung, von diesem leidigen Mandat zu entbinden. Ob Mollath sich da korrekt verhalten hat oder nicht, das will ich jetzt gar nicht beurteilen. Es war jedenfalls Zwiespalt zwischen den beiden, es war ein Konflikt, der auch darauf hinauslief, daß Mollath ihm mehrfach dann gegen die Türe pochte und der Verteidiger um seine Entbindung bat. Dieser Sachverhalt wird auch geschildert in dem Beschluß, den das Amtsgericht gefaßt hat, mit dem es dann die Sache verwiesen hat an das Landgericht. Und dort wird als Beispiel für die Gefährlichkeit Mollaths - also in dem Beschluß steht, es ginge jetzt nicht mehr nur um Aburteilung irgendeiner gefährlichen Körperverletzung, sondern es ging jetzt wirklich um den Schutz der Bevölkerung vor diesem gefährlichen Mollath und um die Unterbringung, und dafür ist jetzt nur noch allein zuständig das Landgericht, d. h., das Amtsgericht mußte das ans Landgericht abgeben. Und in dem Beschluß, mit dem es dann abgibt, beschreibt es exakt diesen Sachverhalt und sagt, nunmehr werde auch noch der Verteidiger angegriffen, das sei ein weiterer Hinweis auf die Gefährlichkeit Mollaths.

Verteidiger als Zeuge gegen eigenen Mandanten

Also Resümee: Der Verteidiger ist Zeuge gegen den eigenen Mandanten, und er ist der Beleg dafür, daß M. untergebracht werden muß. Das ist ein ganz klassischer Interessenkonflikt, wie er schlimmer - oder besser - nicht zu schildern ist. Der Verteidiger (kann) hat geschildert eine Attacke seines Mandanten auf ihn, und hat das dem Gericht mitgeteilt. Er kann in einer solchen Situation, im Gesetz steht: Was ist die Aufgabe eines Verteidigers? Er ist Beistand. Er muß seinem Mandanten beistehen. Dazu gehört nicht, daß er dem Gericht schildert, wie dieser Mandant ihn attackiert. Es ist völlig klar: Er durfte von Gesetzes wegen nicht mehr Verteidiger sein in dieser Situation. Das war auch beiden klar, sowohl M. wie auch Herrn Dolmany, dem Kollegen aus Nürnberg, jetzt habe ich den Namen fast aus Versehen genannt, aber er steht auch in meinem Wiederaufnahmegesuch. Und beide haben dann wiederholt darum gebeten, doch jetzt endlich entbunden zu werden. Aber nein, der Vorsitzende Richter am Landgericht Brixner läßt Mollath mit diesem Verteidiger in sein Fiasko sausen in dieser Verhandlung, die nur sechs Stunden gedauert hat, die mit einer Unterbringung endete. M. war nicht verteidigt, M. war nicht verteidigt. Er hatte einen Verteidiger, der nicht hätte auftreten dürfen. Und dieser Sachverhalt - und jetzt komme ich zum Landgericht Regensburg - ist völlig klar. Ich garantiere Ihnen: Jeder von Ihnen stimmt mir hier zu. Er hätte nicht Verteidiger sein dürfen. Ich glaube nicht, daß auch nur irgendeiner dieser Meinung, die ich jetzt hier vertrete, hier widersprechen würde.

Skandalöses Landgericht Regensburg und die Wiederaufnahmegesuche

Aber da gibt es nun das Landgericht Regensburg mit drei Berufsrichtern, erneut wieder drei bayerische Berufsrichter, und das war in der Oberpfalz, und die sitzen über einem Wiederaufnahmegesuch von 140 Seiten von Herrn Strate, die sitzen über einem Wiederaufnahmegesuch der Staatsanwaltschaft von 150 Seiten, und dann sitzen sie auch noch über einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8. August 2006 von 32 Seiten. Und das ist Stoff! Das ist Stoff! Das sind insgesamt 322 Seiten. Und, ja, und ich wurde dann mal etwas ungeduldig und hatte dann Anfang Mai beantragt, daß Herr M., weil die Wiederaufnahmegesuche doch zwingend seien, jetzt schon mal vorläufig aus der Haft entlassen wird. Da bekomme ich am 28. Mai von der Vorsitzenden Richterin eine Mitteilung: Das sei alles sehr komplex. Und angesichts der Komplexität der Wiederaufnahmegesuche könne man noch nicht absehen, wann die Kammer überhaupt entscheiden werde. Sie haben bis heute immer noch nicht entschieden. Jetzt haben sie angekündigt, daß sie irgendwie bis Ende Juli entscheiden wollen, wahrscheinlich weil dann die Sommerferien beginnen und die Richter irgendwie noch minderjährige Kinder haben. Das ist dann das Kriterium, daß jemand jetzt über den Freiheitsanspruch Mollaths entscheidet. Das Verhalten dieser Kammer in Regensburg ist so skandalös, die Wideraufnahmegesuche - es reicht nur ein Wiederaufnahmegrund, der mit dem Verteidiger, oder ein anderer von der Staatsanwaltschaft, den ich genauso Ihnen (ich will jetzt nicht weiter reden), den ich genauso Ihnen einprägsam erklären könnte -, das würde reichen, Herrn M. sofort zu entlassen, sofort auf freien Fuß zu setzen. Man läßt ihn aber in der Psychiatrie. Und das finde ich so skandalös, das finde ich noch viel skandalöser als die etwas unbeholfenen und immer wieder sich windenden Interviews, die Frau Merk abgibt. Frau Merk ist mir völlig egal. Das Landgericht in Regensburg ist für mich derjenige, mit seinen Mitgliedern, oder dasjenige, das mit seinen Mitgliedern, [Stimmengewirr, Unterbrechung durch den Moderator] darf ich das noch kurz zu Ende führen. Ich bin jetzt gerade am Schluß. Nicht dazwischenreden. Verzeihen Sie, ich bin Anwalt, ja, ich lasse mir von keinem Gericht dazwischenreden, und auch wenn mein lieber Moderator das gut meint. Ich war gerade beim Schlußsatz. Aber jetzt, nein, nein, jetzt bin ich schon fertig.
[32:28]

[41:36]
Es gibt eine gewisse Zeitverschiebung zwischen dem, was Richter denken, was von ihnen erwartet wird, und dem was [unverständlich] tatsächlich Entscheidenden schon eigentlich von der Justiz erhoffen. Also, da gibt es Unterschiede. Das war jetzt etwas kryptisch; tut mir leid.
[41:58]

Rechtsbeugung durch Richter Brixner

[44:13]
Also, die Rechtsbeugung jetzt gerade in bezug auf die fehlende Verpflichtung des sogenannten Pflichtverteidigers, die ist insofern völlig eindeutig, weil Herr Brixner in dem von ihm allein unterschriebenen Urteil den Vorfall an der Tür der Anwaltspraxis selber noch einmal schildert. Er schildert ihn allerdings noch etwas weitergehend, als der Kollege ihn damals dem Amtsgericht mitgeteilt hat. Dort schreibt der Kollege nur, er habe, um nicht mit Mollath zusammenzutreffen, weil er befürchtete, er würde möglicherweise noch vor dem Haus stehen, er habe noch eine Stunde länger gearbeitet. In dem Urteil gegen Mollath erscheint es so, daß der Kollege durch Mollath anderhalb Stunden eingesperrt sein soll. Also es ist richtig dann noch eine Freiheitsberaubung. Er schildert also, daß Mollath sich einer strafbaren Freiheitsberaubung zum Nachteil seines Verteidigers schuldig gemacht habe. [1] D. h., Herrn Brixner war dieser Interessenkonflikt, daß der nämlich gar nicht Beistand sein konnte, wegen dieser heftigen Auseinandersetzung, war ihm voll bewußt; aber trotzdem hat er den Entpflichtungsanträgen nicht entsprochen und Mollath weiterhin faktisch unverteidigt gelassen. Das ist der klassische Fall, der eindeutige Fall einer absichtlichen Rechtsbeugung. Das ist ein elementarer Rechtsbruch. Und da muß man nicht lange drüber nachdenken, da muß man nicht lange drüber diskutieren. Es ist völlig eindeutig. Weshalb die Staatsanwaltschaft in Regensburg - ich kenne sie ja dort, das sind gute Leute -, sie wurden allerdings, das habe ich mir noch mal als, verzeihen Sie, ich will jetzt nicht wieder zu lange reden, aber ich habe es mitgebracht, ich will es einfach mal vorlesen: die Akte in Regensburg, das ist ganz wunderbar, also ich habe Herrn Dr. Meindl, [2] den ich sehr schätze, wirklich ein feiner Kerl, er hat dieses Wiederaufnahmegesuch in der letzten Fassung unterschrieben, auch schon in früheren Fassungen unterschrieben,

Anweisungen des Generalstaatsanwaltes

aber was da in der Staatsanwaltschaft abläuft, das soll mich jetzt hier nicht interessieren. Der Antrag ist jedenfalls gestellt und er ist gut. Aber wie beginnt das Verfahren in Regensburg? Das beginnt mit einem kleinen Schreiben (3 Zeilen). Da steht oben drauf:

Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg. Und dann heißt es: Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg. Verfahren Mollath. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Ohne Anrede, aber das ist innerhalb der Staatsanwaltschaft offenbar nicht üblich. Unter Bezugnahme auf das soeben geführte Telefongespräch bitte ich einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Verurteilten bei dem zuständigen Gericht zu stellen.

Das letzte Wort ist entscheidend. Nicht etwa zu prüfen, nein, schon zu stellen! D. h., ohne Prüfung wird gesagt: Stellen Sie mal einen Antrag. Das ist natürlich für meinen Mandanten wunderbar, aber, wenn man sich das vorstellt, wie es auch umgekehrt laufen kann: Ziehen Sie diese Anklage wieder zurück! Diese Anweisung gibt es dann natürlich auch genauso. Hier ist es zugunsten meines Mandanten, aber ohne daß überhaupt der zuständige Dezernent die Möglichkeit hatte, überhaupt die Erfolgsaussichten eines Wiederaufnahmegesuches zu überprüfen, wird ihm schon die Anweisung erteilt, es zu stellen. Das ist unglaublich. Das ist gut für meinen Mandanten, deshalb protestiere ich nicht. Nur, Sie müssen einfach mal sehen, wie man hier in der Staatsanwaltschaft in Bayern funktioniert. Und das wird durch diesen Dreizeiler - den wollte ich eigentlich nicht öffentlich machen - aber da ich ja viele interessierte und aufgeklärte Journalisten vor mir habe, habe ich ihn (?) mitgebracht. Jetzt mache ich aber Schluß.
[48:05]

Bayerisches Oberstes Landesgericht

[51:35]
Ich glaube aber, der Kampf für Gustl Mollath ist auch ein Kampf für die anderen Psychiatrieopfer (> nur sinngemäß!). Also, ich habe Ihnen ja vorhin geschildert, wir alle kriegen, auch jetzt die Kollegen hier von der Süddeutschen, ständig Zuschriften von Menschen, die ähnliche Schicksale erlitten haben oder zumindest behaupten. Ich glaube, wenn wir Mollath - dieses dicke Brett, das uns die bayerische Justiz hier darbietet - durchbohrt haben, daß es dann auch vielen anderen besser gehen wird, weil die Psychiatrie und die Gutachter, auch die Gerichte, sehr viel vorsichtiger werden.
[52:03]

[59:27]
„Also, es gab früher mal ein sehr gutes Gericht hier, das hat Herr Stoiber abgeschafft. Das war das Bayerische Oberste Landesgericht. Ich gehöre immer noch zum Freundeskreis dieses Gerichts. Leider tut es nichts mehr.“ (Zuruf aus dem Publikum: „Wie hieß das Gericht?“) „Das Bayerische Oberste Landesgericht. Ein Wort des Rechtsstaats. Sie haben 200 kleine Dinge entschieden, aber das, was sie da geschrieben haben, war immer [unverständlich]. Ich habe die gesamte Sammlung seit 1949 bei mir im Büro stehen.“
[1:00:00]

Strafanzeigen wegen schwerer Freiheitsberaubung

[1:02:12]
„Also, ich habe ja am 4. Januar eine Strafanzeige erstattet gegen Herrn Dr. Leipziger und auch gegen den Amtsrichter, der die erste Einweisung jetzt von Herrn Mollath damals in die Psychiatrie zur Beobachtung von sechs Wochen vorgenommen hatte. Diese Strafanzeige umfaßte 52 Seiten, war detailliert belegt, vor allen Dingen, weil das Bundesverfassungsgericht schon im Oktober 2001 erklärt hatte, diese Einweisungen seien verfassungsrechtlich nicht zulässig, wenn der Proband - also der Beschuldigte - nicht kooperiert. Dann dürfe der Betreffende nicht einfach eingewiesen werden, damit man irgendwelche Absonderlichkeiten beim Hofgang oder sonstwie beobachtet. Das sei eine unzulässige Ausforschung. Diese Entscheidung war bei den Gerichten entweder nicht bekannt, oder sie haben sie bewußt ignoriert. Die Strafanzeige, die sich darauf stützt, ist eine Strafanzeige, die geht auf schwere Freiheitsberaubung. Das ist das interessante Thema. Die schwere Freiheitsberaubung ist nach wie vor nicht verjährt; da ist die Verjährungsfrist zehn Jahre, und das ist ein selbständiger Straftatbestand. D. h., diese Strafanzeige wäre noch zu verfolgen. Die Staatsanwaltschaft in Augsburg hat - es gab noch einige andere Strafanzeigen, das hat Przybilla schon angesprochen - hat diese Strafanzeige nach einem Monat - in einem Rekordtempo - erledigt, und zwar mit der Begründung, Mollath habe ja nicht gänzlich die Kooperation verweigert. Das zeige sich ja daran, daß er etwa das Eingangsgespräch mit dem Arzt geführt hat und auch so einige logistische Hinweise gab jetzt in bezug auf sein Haus und ähnliches, daß er doch etwas kooperiert hat; und deshalb würde die Entscheidung gar nicht passen. Diese Ablehnung habe ich jetzt auch wieder mit einer umfangreichen Beschwerdebegründung beantwortet - schon Ende März. Jetzt liegt die Sache beim Generalstaatsanwalt in München, und da liegt sie gut. Also, die Staatsanwaltschaft in Augsburg hat mir noch nicht einmal eine sogenannte Nichtabhilfeentscheidung geschickt, also daß sie die Sache abgegeben habe an die Generalstaatsanwaltschaft. Das mußte ich durch eigene Recherche herausfinden. Und die Staatsanwaltschaft, die Generalstaatsanwaltschaft München, teilte mir dann vor drei Wochen mit, die Sache sei inzwischen dort eingegangen. Man hielt sich zurück mit der Frage des Datums, und mein daraufhin sofort gestellter Antrag auf Akteneinsicht vor zweieinhalb Wochen ist bis heute nicht beschieden. Ich habe keine Rückmeldung. Das bleibt dort einfach so liegen. Der Generalstaatsanwalt hat natürlich auch Angst, daß der Unsinn, der dann möglicherweise [unverständlich] geliefert wird dann, wie ich es zu tun pflege, jedenfalls in diesem Verfahren, dann auch im Internet veröffentlicht wird und die bayerische Justiz in aller Transparenz als Lachnummer dasteht.“
[1:05:07]

Gnadengesuch

[1:17:54]
So, mit dem Gnadengesuch war noch nicht beantwortet. Verzeihen Sie mir, ich habe keines gestellt für ihn, und deshalb habe ich mich auch noch nicht kundig gemacht. Es soll der Ministerpräsident alleine unter allen den Voraussetzungen bzw. gar keinen Voraussetzungen beliebig entscheiden können über die Gewährung von Gnade. Das ist so ähnlich wie Gott Vater. Ich würde es nicht unbedingt begrüßen. Es gibt offenbar schon private Initiativen, die auch an den Ministerpräsidenten herangetreten sind wegen einer Begnadigung von Herrn Mollath. Es gab auch schon Anhörungen, versuchte Anhörungen seitens der Anstalt, also irgendein Formular wegen Begnadigung [unverständlich]. Er hat es auch nicht ganz verstanden. Das hat er gleich zur Seite gelegt. Das wollte er nicht. Wobei Ihr Anliegen natürlich völlig korrekt ist: Hauptsache, Freiheit. Aber ganz so tickt Mollath nicht.
[1:18:46]

Richter als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft

[1:22:45]
Ich kann es nicht beantworten. Es ist mein Gefühl, daß es besser wäre, wenn nicht dieser ständige Wechsel hin und her stattfindet, daß man mal den Richter als Richter sieht und dann plötzlich sieht man ihn als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft. Das bringt mich durcheinander, ja.
[ [1:22:58]

Kröber-Fans Lakotta und Rückert

[1:27:56]
Also, wenn ich noch etwas sagen darf zum Spiegel-Artikel: Also, mich regt das nicht auf. Das ist völlig normal, daß auch in der Beurteilung des Falles völlig unterschiedliche Meinungen vertreten werden. Wir hatten es ja damals - auch das hat mich nicht aufgeregt - Mitte Dezember, daß plötzlich Sabine Rückert, eine anerkannte Gerichtsreporterin, und auch dann völlig synchron Beate Lakotta, die anstrebt, als Gerichtsreporterin des Spiegel anerkannt zu werden, sich zu Wort meldeten in den Beiträgen - man muß sich das mal vorstellen: Beide Autorinnen zitierten aus den psychiatrischen Gutachten sowohl des Herrn Kröber als auch des Herrn Pfäfflin. Diese Gutachten hatten sie nicht von mir als Verteidiger ausgehändigt erhalten. Diese Gutachten hatten sie auch nicht von der Staatsanwaltschaft in Nürnberg-Fürth ausgehändigt erhalten. Sie haben sie, das habe ich Frau Lakotta auch in einer Diskussion in Maria Laach direkt ins Gesicht gesagt (natürlich sagt sie: „Wir geben keine Quellen preis“), aber sie haben sie natürlich von den Psychiatern, von einem der drei Psychiater, die jetzt hier um ihren Ruf kämpfen, ja. Dem Herrn Dr. Leipziger oder dem Herrn Professor Pfäfflin, von dem vermute ich es am wenigsten, oder vielleicht von Herrn Prof. Kröber. Und da hat sich dann Mitte Dezember die Kröber-Fangemeinde zu Wort gemeldet. Erst in der „Zeit“, und dann Beate Lakotta im „Spiegel“. Und man muß sich mal vorstellen, da werden Gutachten, ärztliche Gutachten verwurstet, ohne daß Herr Mollath jemals gefragt worden ist. Da wird detailliert beschrieben, daß er über die Flure gelaufen sei, gestunken habe, daß die Mitpatienten, Patienten mit ihm nichts zu tun haben wollten. All das wird aus dem Gutachten des Herrn Dr. Leipziger zitiert. Und das hatte natürlich einen bestimmten Hintergrund: Er wollte sich nicht mit der Seife dort waschen, die da mit Parfüm versetzt in der Psychiatrie auslag. Aber all das, dazu wurde er nicht gehört; er wurde auch nicht gefragt. Und das finde ich so einen Skandal, daß zumindest einer von diesen drei Psychiatern - Koryphäen, Koryphäen, ja, immer diese Koryphäen - einfach mal das ärztliche Berufsgeheimnis gebrochen hat und das diesen beiden Journalisten ausgehändigt hat. Und Frau Sabine Rückert hat sich zurückgenommen (?). Ihr muß man auch zugute halten, daß sie im Februar, nachdem das erste Wiederaufnahmegesuch gestellt worden ist, auch einen ganzseitigen Artikel geschrieben hat, natürlich immer noch mit dem Vorbehalt, Mollath sei wohl ein bißchen verrückt, aber dem ist wirklich Unrecht geschehen, jedenfalls das, was da zertifiziert ist. Frau Lakotta spricht jetzt offenbar regelmäßig mit Frau Mollath (jetzt Frau Maske) und dann dem Freundeskreis. Und das fließt jetzt schon in diesen Spiegel-Artikel ein.

Staatsanwalt Dr. Meindl und Petra Maske

Ich habe, weil ich diese Frage erwartet habe, Ihnen mitgebracht einen Vermerk des Staatsanwalts Dr. Meindl vom 01.03.2013. Da heißt es: ‚Ebenfalls am 26.02.2003 habe ich Frau Petra Maske telefonisch erreichen können und diese gefragt, ob sie bereit wäre, als Zeugin bei der Staatsanwaltschaft Regensburg auszusagen. Sie wurde darauf hingewiesen, daß ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht. Frau Maske hat erklärt, sie werde sich diesbezüglich mit ihrem Anwalt beraten. Dann, einen Tag später, meldet sich Herr Rechtsanwalt Horn in Nürnberg. Er hat bei mir angerufen und mir mitgeteilt, daß sich Frau Maske mit ihm in Verbindung gesetzt habe und er in den nächsten Tagen mit ihr beraten werde, wie sie sich verhalten solle. Anschließend hat sie sich nicht mehr gemeldet.’

Also, mit der Staatsanwaltschaft wollte sie nicht reden. Aber jetzt redet sie mit Beate Lakotta. Das kann heiter werden. Aber glauben Sie mir, wenn ich diese Dame einmal als Zeugin vor mir habe, dann werde ich ihr dieses Papier vorhalten. Aber es wird nicht so sein. Mollath wird schneller entlassen - da brauchen wir keine Zeugenaussage von Petra Maske. Seien Sie mir nicht böse, ich haue jetzt ab. Ich habe schlicht eine Verabredung um neun Uhr, ich werde erwartet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
[1:32:10]

ENDE

Kommentar

Wie berechtigt das abgrundtiefe Mißtrauen Gustl Mollaths in die bayerische Justiz ist, zeigte sich schon im Untersuchungsausschuß des Bayerischen Landtags. Dort beschrieb Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl, zugleich Pressesprecher, seine Lage vor dem Mollath-Ausschuß des Bayerischen Landtags so:

„Mein Auftrag war: Führe ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Gustl Mollaths.“ „Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Ausschuß. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“ [3]

Ein guter bayerischer Jurist ist demnach ein Wendehals, der alles macht, was ihm von oben befohlen wird.

„Korpsgeist der bayerischen Justiz“ wird auch als „Justiz­kumpanei“ bezeichnet. In seinem Vortrag sprach Gerhard Strate eingangs Wilhelm Schlötterer an. Mit diesem zusammen erlebte Strate die Rechtsbeugungen im Fall Gustl Mollath vor der Strafvollstreckungskammer Bayreuth. Über Rechtsbeugungen berichtete Schlötterer in seiner Nürnberger Rede bei der Kundgebung „Recht und Freiheit für Gustl Mollath“ am 27. Juli 2013 in Nürnberg. Auf den Erkenntnissen der beiden Juristen Schlötterer und Strate beruhend hätte man als Überschrift dieses Artikels auch wählen können: „Bayerische Justiz als Herrschaftsinstrument der CSU“.

Die Grünen-Fraktion informierte: „Der Untersuchungsausschuß ist beendet, aber wir lassen nicht locker bei der Aufklärung eines der größten Justiz-Skandale des Freistaats Bayern. Quer durch alle Regierungsbezirke finden in den nächsten Wochen noch über zehn Veranstaltungen mit dem Grünen Fraktionsvorsitzenden Dr. Martin Runge, dem Juristen und Autor Dr. Wilhelm Schlötterer und Mollath-Verteidiger Dr. Gerhard Strate statt.“ [4]

Zum Verfasser des Artikels

Manfred Riebe, der Autor des Artikels, wurde am 17. November 2016 von Landrat Armin Kroder (FW) mit der Goldenen Bayerischen Ehrenamtskarte ausgezeichnet. Armin Kroder wurde als Mitglied der Freien Wähler gewählt, die versuchen, im Bayerischen Landtag als Opposition die CSU zu kontrollieren. Siehe zum Beispiel die Freien Wähler im Menschenrechtsforum Gustl Mollath. Zahlreiche bayerische Städte, Gemeinden und Unternehmen gehören zu den sogenannten Akzeptanzpartnern der Ehrenamtskarte und gewähren deshalb Inhabern der Ehrenamtskarte Vergünstigungen.

Literatur

  • Matthias Schütt: Rotary » Porträt: Gerhard Strate, RC Hamburg-Lombardsbrücke: Zwischen Recht und gerecht. In: Rotary Magazin 1/2011 - rotary.de
  • Affäre Mollath. Vertuschen, wegsperren, lügen und betrügen - was im CSU-Staat so alles möglich ist...
Veranstaltung am Mittwoch, den 31. Juli 2013 um 19:30 Uhr im Pacelli Haus, großer Saal (Sieboldstr. 3 Erlangen) mit Dr. Martin Runge (Fraktionsvorsitzender, wirtschaftspolitischer Sprecher im bayerischen Landtag) und Dr. Gerhard Strate (Verteidiger). - http://www.gruene-fraktion-bayern.de/node/6341

Videos

  • PresseClubforum: Im Namen des Volkes? - Zum Beispiel „Die Affaire Mollath“. Veröffentlicht am 07.07.2013 von F. Fischer - YouTube (Auf dem Podium: Dr. iur. h.c. Gerhard Strate, Rechtsanwalt von Gustl Mollath, Olaf Przybilla und Uwe Ritzer (SZ und Autoren des Buches „Die Affaire Mollath. Der Mann, der zuviel wusste“). Moderation: Ruthart Tresselt, Vorsitzender Internationaler PresseClub München. Gerhard Strate kritisiert den Korpsgeist der Bayerischen Justiz. In Bayern denken alle Richter wie Staatsanwälte.)
    • Thema des Tages: „Mollath wird rehabilitiert“ – bloß wann? Auf dem Podium beim PresseClub-Forum diskutierten: Dr. iur. h.c. Gerhard Strate, Rechtsanwalt von Gustl Mollath, Olaf Przybilla und Uwe Ritzer (SZ und Autoren des Buches „Die Affäre Mollath. Der Mann, der zuviel wusste“). Moderation: Ruthart Tresselt, Vorsitzender Internationaler PresseClub München. In: Internationaler PresseClub München e.V. vom 2. Juli 2013 - presseclub-forum.de
  • Wilhelm Schlötterer liest aus seinem Buch „Wahn und Willkür“, der Fall Gustl Mollath. Grüne im Gewerkschaftshaus in Ingolstadt. Veröffentlicht am 05.09.2013 von Manfred Habl - YouTube

Presse / Blogs

  • STARNBERG: Affäre Mollath. Vertuschen, wegsperren, lügen und betrügen - was im CSU-Staat so alles möglich ist.... Rathaus Starnberg, Freitag, 17. Mai 2013, 19.00 Uhr–22.00 Uhr mit Wilhelm Schlötterer, Martin Runge MdL Grüne, RA Gerhard Strate - .gruene-fraktion-bayern.de
  • Kerstin Täubner: Spannende Veranstaltung in Starnberg zur Affäre #Mollath mit Wilhelm Schlötterer, Martin Runge MdL Grüne, RA Strate. 13:22 - 17. Mai 2013 - twitter.com
  • Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig: Ermittlungen gegen Rechtsanwalt Gerhard Strate. In: Blog von Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig, 23. Juni 2013 - kanzlei-hoenig.de
  • Staatsversagen auf höchster Ebene. Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss. Podiumsdiskussion mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gerhard Strate, Henning Ernst Müller und Gustl Mollath - Literaturhaus München Montag, 9. Dezember 2013, 20.00 Uhr, Saal - literaturhaus-muenchen.de
  • Barbara Nazarewska und Dirk Walter: Wiederaufnahme. Mollath: Gericht vor einer Mammutaufgabe. In: Münchner Merkur vom 4. Juli 2014 - merkur-online.de
  • Pascal Durain, MZ: Freigesprochen, aber nicht frei von Schuld. Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren: Das Gericht spricht Mollath frei. Trotzdem ist er enttäuscht, Makel bleiben. Seine Ex-Frau ist zufrieden. In: Mittelbayerische Zeitung vom 18. August 2014 - mittelbayerische.de
  • ⇛ Martin Reeh: Mollaths Verteidiger über den Prozess. „So arbeitet die Justiz“. Rechtsanwalt Gerhard Strate über das schwierige Verhältnis zu seinem Mandanten, den Zynismus der Richter und über Anwälte mit Pokerface. In: taz vom 21. August 2014 - taz.de
  • Ralf Müller: Erster Auftritt des Vereins „Justiz-Opfer“. Ist Rechtsbeugung tatsächlich omnipräsent? In: Nürnberger Zeitung Nr. 105 vom 8. Mai 2015, S. 15 - [ NZ]

Querverweise

Sachartikel

Personenartikel

Netzverweise

  • Ungeschwärzter Sonder-Revisionsbericht Nr. 20546 der HVB vom 19. März 2003, 17 Seiten, als Fax der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg vom 3. Dezember 2012. In: Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg an das Landgericht Regensburg vom 18.3.2013, 152 S.; hier: S. 115-152, Numerierung der Staatsanwaltschaft: S. 269-285 - PDF strate.net/de (Darin werden alle Namen der von der HVB geprüften Mitarbeiter, ihre Verfehlungen und die personellen Konsequenzen genannt.)
  • Gustl Ferdinand Mollath an Generalstaatsanwalt Dieter Neumann, Berlin: Anzeige wegen Steuerhinterziehung, Steuerumgehung, Geldwäsche, Anstiftung und Beihilfe dazu, Insidergeschäfte, Schwarzarbeit usw. vom 9. Dezember 2003, 6 Seiten - PDF anstageslicht.de
  • Gustl Ferdinand Mollath an Generalstaatsanwalt Dieter Neumann, Berlin: Anzeige wegen Steuerhinterziehung, Steuerumgehung, Geldwäsche, Anstiftung und Beihilfe dazu, Insidergeschäfte, Schwarzarbeit usw. vom 9. Dezember 2003, 6 Seiten - PDF gustl-for-help.de
  • Sonder-Revisionsbericht Nr. 20546 der HVB vom 19. März 2003, 17 Seiten - PDF swr.de
  • HypoVereinsbank, Prüfungsleiter Heß: Sonder-Revisionsbericht - vertraulich - Prüfungsnummer 20546 vom 19. März 2003, 17 Seiten - us.archive.org Dieser Revionsbericht wird genauer analysiert im sog. Opablog.

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Anmerkung: Otto Brixner hat das Urteil zwar unterschrieben. Aber Berichterstatterin war Richterin Petra Heinemann.
  2. Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl, zugleich Pressesprecher - gustl-glossar.de/
    * Wolfhard Meindl (* 1956), Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Regensburg (ab 17.09.2001, ..., 2012) - 2010, ..., 2012: Pressesprecher bei der Staatsanwaltschaft Regensburg. In: Väternotruf informiert zum Thema Staatsanwaltschaft Regensburg - vaeternotruf.de
    Anmerkungen: Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl beschrieb seine Lage vor dem Mollath-Ausschuß des Bayerischen Landtags so: „Mein Auftrag war: Führe ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Gustl Mollaths.“ „Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Ausschuß. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“
    * Beate Lakotta: Alles auf Anfang. Ab nächster Woche findet in Regensburg das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath statt. Er hat angekündigt, seine Unschuld zu beweisen. In: DER SPIEGEL Nr. 27 vom 30. Juni 2014, S. 30 f. - https://magazin.spiegel.de/digital/index_SP.html#SP/2014/27/127862076
  3. * Beate Lakotta: Alles auf Anfang. Ab nächster Woche findet in Regensburg das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath statt. Er hat angekündigt, seine Unschuld zu beweisen. In: DER SPIEGEL Nr. 27 vom 30. Juni 2014, S. 30 f. - http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-127862076.html
  4. Runge, Schlötterer, Strate auf Info-Tour. In: Blog zum Untersuchungsausschuss Fall Mollath - uamollath.wordpress.com

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