NürnbergWiki (Meinungsäußerungsfreiheit)

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Version vom 4. Juni 2018, 23:54 Uhr von Manfred Riebe (Diskussion | Beiträge) (Presse- und Informationsfreiheit)

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Polizeistaat.jpg

Grundgesetz 1949.jpg

Die Akte Rosenburg.jpg

Der Artikel NürnbergWiki (Meinungsäußerungsfreiheit) beleuchtet einschlägige Grund- und Menschenrechte, die einen Polizeistaat verhindern sollen, als Grundvoraussetzung für eine Demokratie.

Präambel

  • Artikel 5 (1) Grundgesetz

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  • Artikel 5 (2) Grundgesetz

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Glaubensbekenntnis an den demokratischen Rechtsstaat

Von Rechtsanwältin Dagmar Schön, München, http://www.kanzlei-schoen.de/

Ich glaube
an den Souverän, das Volk, das Allmächtige,
den Schöpfer der Demokratie und des Rechtsstaats,
und an alle Richter und Staatsanwälte,
Verkörperungen dieses Rechtsstaats,
der unsere einzige weltliche Autorität ist.

Empfangen
aus dem Geist der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit,
geboren
aus dem Aufstand des Volkes,
gelitten
unter Robespierre,
geköpft und verraten
durch ihn und seinesgleichen,
wieder hinabgestiegen
in Feudalismus und Diktatur,
die in Deutschland erst am 23. Mai 1949
durch das Grundgesetz endgültig besiegt wurde.

Der Rechtsstaat ist der wichtigste Schutz des Volkes,
des allmächtigen Souveräns;
allein der Souverän ist von Dauer,
und allein vor ihm müssen sich ALLE verantworten,
die sich seine Macht anmaßen.

Ich glaube an den Rechtsstaat,
seine treuen Diener,
die Unverletzlichkeit des Souveräns
und sein, wenn auch nicht ewiges,
so doch auf lange Dauer angelegtes Leben.

Amen.

Anmerkung: Diesem demokratischen Glaubensbekenntnis Dagmar Schöns schließe ich mich an. Manfred Riebe, 22.05.2018

Polizeiaufgabengesetz (Bayern)

Gegen das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz gab es in München und Nürnberg zahlreiche Proteste. Tatsächlich räumt das bayerische Polizeiaufgabengesetz einem nachgeordneten Exekutivorgan Rechte ein, wie man sie bisher nur aus totalitären Staaten kennt. Bei pragmatischer Betrachtung könnte man aber sagen, daß die Polizei mindestens 30 Prozent zu wenig Personal hat und daß sie infolge der Merkelschen Politik der offenen Grenzen von den Flüchtlingswellen aus Österreich überrannt wurde. Die Flüchtlinge liefen vor der Polizei einfach davon, so daß eine Personenkontrolle überhaupt nicht stattfand. Eine seit 30 Jahren in Deutschland lebende integrierte Ausländerin sagte: In die Arche Noah paßten Noah und seine Familie, viele Tiere und Nahrungsvorräte hinein. Aber schließlich war sie voll. Das erinnert an das „Das-Boot-ist-voll“-Argument. Es ist schlimmer: Bundesinnenminister Thomas de Maizière setzte die EU-Regel außer Kraft, daß Flüchtlinge in dem Land bleiben, in dem sie zuerst ankommen.

Der Polizeibeamte im einfachen Dienst bekommt so wenig Gehalt, daß er seine Familie davon nicht ernähren kann. Vielmehr ist er gezwungen, nebenberuflich hinzuzuverdienen. Er kann sich deshalb nicht auf seine Arbeit konzentrieren, so daß sich auch seine Motivation verringert. Hinzu kommt, daß es bei einer so geringen Bezahlung äußerst schwierig ist, überhaupt qualifiziertes Personal zu finden. Es ist bekannt, daß die Prüfungsanforderungen für die Aufnahme in den Polizeidienst gesenkt werden mußten. Schon die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern klagten und klagen, daß viele Bewerber weder ausreichend lesen, schreiben noch rechnen können. Staatsdiener sollten das aber können. Das alles erinnert an die fatale Praxis, im BAMF einfach Langzeitarbeitslose einzustellen und die Asylverfahren mehr schlecht als recht bearbeiten zu lassen, um „Erfolge“ vorweisen zu können. Eine gute Ausbildung mit nachträglichen Schulungen kostet Zeit und Geld. Das Personaldefizit bleibt daher bestehen.
Schlußfolgerung: Der Polizei fehlen Polizisten, die das Polizeiaufgabengesetz durchführen können. Sie können allenfalls sporadisch, stichprobenartig tätig werden, womöglich sogar auf Anweisung von oben. Und dann eröffnete sich ein weites Feld der Korruptionsmöglichkeiten; denn jeder Beamte möchte ja karrierefördernde Erfolge vorweisen können. Ministerialrat Dr. jur. Wilhelm Schlötterer (CSU), einige Zeit oberster bayerischer Steuerfahnder, berichtet über den mysteriösen Tod des Leitenden Oberstaatsanwaltes Jörg Hillinger und nennt mehrmals einen Polizeibeamten, der Initiator dafür gewesen sei, in die Technik des Dienstwagens Jörg Hillingers einzugreifen, um einen Unfall herbeizuführen. Nach der Wiedervereinigung erfuhr man erst nach und nach von Stasi-Methoden, Menschen umzubringen oder zu vergiften.
Der ehemalige Kriminalhauptkommissar Uwe Dolata deckte 2009 in zwei Sendungen bei Erwin Pelzig auf, daß die Korruption von der Polizei in die Staatsanwaltschaft, Richterschaft und in die Behörden hineinreiche. Es sei schlimmer, als man es sich vorstellen könne. Der Fall des geistig behinderten Ulvi Kulac (Gudrun Rödel), dem die Kripo mit Hilfe der Falschaussage eines ehemaligen V-Mannes der Polizei einen Mord in die Schuhe schob, ist nur ein Fall unter mehreren.

C. Bertelsmann, 2015

Ein noch schlimmerer Fall als der Gustl Mollaths ist der Fall Ilona Haslbauer. Wie das Personal in bayerischen Bezirkskrankenhäusern „funktioniert“, habe ich unter anderem in der Biographie des Psychiatrie- und Justizopfers Alexander Zouras aufgezeigt. Darin habe ich über etliche andere Fälle berichtet, in denen die jeweilige Polizei von den jeweiligen Angeklagten Geständnisse erpreßte. Diese Straftaten der Polizisten kamen nur durch Zufälle erst viele Jahre später ans Licht. Sie selber aber wurden für ihre Straftaten nie bestraft.

Im Fall Gustl Mollath hatte Dr. jur. Wilhelm Schlötterer erst allmählich herausgefunden, daß das politisch motivierte Komplott gegen Gustl Mollath zwischen dem Justizministerium und den weisungsgebundenen Staatsanwälten gesponnen wurde. Die Skrupellosigkeit steigert sich noch, wenn obendrein ungerechte Richter hörigen Amts- oder Pflichtgutachtern als ihren Erfüllungsgehilfen anheimgeben, welches Ergebnis sie von diesen erwarten. Der Kriminalpsychologe Rudolf Egg hat in seinem Buch „Die unheimlichen Richter. Wie Gutachter die Strafjustiz beeinflussen“ (2015) über dieses Tabu-Thema berichtet. Auch da ist festzustellen, daß es schlimmer ist, als man es sich vorstellen kann; denn Polizei, Justiz und Gesetze haben das Dritte Reich und die DDR überdauert; denn der Beamtenapparat wurde weitgehend übernommen.
Übrigens: Die Gebrüder Grimm tarnten ihre damals verbotene Gesellschaftskritik über Einkerkerung und Folterung als Märchen ...

Die Justiz- und Psychiatrieopfer haben in der Regel keine Lobby, um diesem unheimlichen, brutalen staatlichen Macht- und Folterapparat zu entkommen. Die mittelalterlichen Methoden der Fürsten und der Kirchen sind im Internetzeitalter subtiler geworden. Die Guantanamo-Methoden sind Gestapo- und Stasi-Methoden. Die Schreie der gequälten Opfer hören nur die Täter. Henker traten früher mit schwarzer Maske auf. Auch Folterer tragen in Bayern gegenüber politischen Opfern Masken und zwingen ihr Opfer, den politischen Gefangenen, zusätzlich zu den Fesseln eine Maske zu tragen (Guantanamo!). Wer sich wehrt, dem wird sie wie eine Gasmaske übergestülpt, so daß wie bei einem Taucher zunehmend der Sauerstoff fehlt. In diese Maske kann man zusätzlich Narkotika leiten, so daß das Opfer bewußtlos wird.

Arne Fellner zeigt auf, wie sich Schwarzroben schützen und tarnen: Film- und Tonaufnahmegeräte werden verboten. Smarthphones der Besucher müssen abgegeben werden, ebenso die Personalausweise, um die Identität der Besucher festzustellen. Die Verhandlungsprotokolle sind reine Protokollgerippe; denn es fehlen die wesentlichen Verhandlungsinhalte, insbesondere all das, was die Richter belasten könnte. Das Gericht zieht sich zu geheimer Beratung zurück. Schöffen, die das Beratungsgeheimnis verletzen, werden nicht mehr zugelassen.

Wie es Menschen ergeht, die in diesen Sumpf geraten, darüber habe ich im Fall des Psychiatrie- und Justizopfers Alexander Zouras berichtet. Es nützt nichts, wenn in Gerichtssälen Kreuze hängen, aber die Richter sich unchristlich verhalten und ihre Opfer mit Hilfe willfähriger Amtsgutachter den Folterknechten in Gefängnissen und geschlossenen Forensiken überantworten. Es nützt auch nichts, wenn man einen Platz Nelson-Mandela-Platz nennt und sich als Stadt des Friedens und der Menschenrechte bezeichnet, sich aber nicht um Justiz- und Psychiatrieopfer wie Gustl Mollath kümmert. Ebenso dürfte und sollte eine Erinnerungskultur in Nürnberg politisch Unerwünschtes nicht ausklammern.

Wenn aber, wie die Opposition vermutet, ein Leitender Oberstaatsanwalt umgebracht wurde oder unerwünschte Finanzfahnder für verrückt erklärt und ihres Dienstes enthoben werden, wie einer von ihnen, Rudolf Schmenger, in Nürnberg berichtete, dann sollten die Alarmglocken läuten.

In Italien erkennt man die Handschrift der Mafia in der Regel an den Autobomben, die die Ermittlungsrichter gegen die Cosa Nostra und deren sie begleitende Personenschützer in Stücke reißen wie zum Beispiel den engagierten Ermittlungsrichter Giovanni Falcone und seine Frau. Es gilt die Omertà.

Was ist mit der Vierten Gewalt, den Medien? In Rußland werden investigative Journalisten von Unbekannten umgebracht, in westlichen Demokratien sogar mit Autobomben. Angestellte Journalisten schreiben in der Regel so, wie der Verleger oder Chefredakteur es will, oder sie schweigen, damit ihnen nicht gekündigt wird.

In Italien wurde der Carabinieri Giuseppe Gulotta 1976 in einer Polizeikaserne gefoltert, damit er gestehe, einen Mord an zwei Polizisten begangen zu haben. Er legte das erpreßte Geständnis ab, um nicht mehr gefoltert zu werden, und wurde verurteilt. Die Presse wußte, daß er nicht der Täter sein konnte, tat aber nichts, um den Fall dieses Justizopfers aufzuklären. Markus Lanz fragte Giuseppe Gulotta in seiner Sendung: YouTube. Manfred Riebe, 25.04.2018

Gustl Mollath: »Macht braucht Kontrolle«

  • Gustl Mollath: »Macht braucht Kontrolle, wirksame Kontrolle« 

Wie berechtigt das abgrundtiefe Mißtrauen Gustl Mollaths in die bayerische Justiz ist, zeigte sich schon im Untersuchungsausschuß des Bayerischen Landtags. Dort beschrieb Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl, seine Lage, zur Zeit als er als Oberstaatsanwalt und zugleich auch noch Pressesprecher war, vor dem Mollath-Untersuchungsausschuß des Bayerischen Landtags so:

„Mein Auftrag war: Führe ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Gustl Mollaths.“ „Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Mollath-Untersuchungsausschuß. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“ [1]

Ein guter bayerischer Jurist ist demnach ein Wendehals, der alles macht, was ihm von oben befohlen wird. Nicht nur Rechtsexperten konnten sich seitdem ausrechnen, wohin vor dem Landgericht Regensburg die Reise für Gustl Mollath geht: Gustl Mollath (Wiederaufnahmeverfahren).

Kommentar: Freiheitsberaubung und Maulkorb

„Maulkorb für Mollath“ titelte die Nürnberger Zeitung vom 15. März 2014 nach dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth gegen das NürnbergWiki.

Meinungsäußerungsfreiheit

Gustl Mollath ist ein unbequemer Zeuge für einen der größten Banken-, Psychiatrie-, Justiz- und Politskandale der Bundesrepublik Deutschland. Mollath hat berechtigte Interessen, über seine Beobachtungen zu berichten, insbesondere darüber, was hinter den weißen Mauern der Forensik geschah, erst recht ab Juli 2014 in seinem Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg. Falls Richter der damaligen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg beteiligt sein sollten, könnte sich die Frage der Befangenheit stellen.

Gustl Mollath hat außerdem berechtigte Interessen, über gesellschaftliche Mißstände wie Kriegstreiberei, Waffenexporte und den Machtmißbrauch in der Justiz und Psychiatrie aufzuklären, insbesondere über den Mißbrauch des § 63 StGB. Doch man verpaßte ihm einen Maulkorb. Seine Strafanzeigen wurden einfach nicht verfolgt. Es besteht der Verdacht der „Ermittlungsvereitelung im Amt“. Schon gegen Hans Sachs hatte der Nürnberger Rat Zensurmaßnahmen und zeitweilig sogar ein Schreib- und Veröffentlichungsverbot verhängt.[2] Aber der Nürnberger Rat hatte ihn wenigstens nicht in eine Irrenanstalt gesperrt.

Ludwig II. von Bayern (1845-1886)

Erst im Königreich Bayern wurde dies anders. Das Schicksal mit Hilfe eines Psychiatrischen Gutachtens nach Aktenlage mit anschließendem Wegsperren mißliebiger Personen teilte Mollath mit Ludwig II. von Bayern (1845-1886). Vier Irrenärzte erklärten ihren König in Abwesenheit für „unheilbar seelengestört“. Man entmündigte ihn, stellte ihn unter Betreuung und sperrte ihn in Schloß Berg am Starnberger See ein. - Gustl Mollath hätte mit seiner Anzeige über riesige Schwarzgeldverschiebungen zum Wohle Bayerns beigetragen. Auch ihn erklärte man für verrückt und sperrte ihn weg. [3]

Schwere Freiheitsberaubung

Die Rechtsanwältin Gustl Mollaths, Erika Lorenz-Löblein, stellte eine Strafanzeige gegen den Chefarzt Klaus Leipziger wegen Freiheitsberaubung im Fall Gustl Mollath. Eine Verfolgung dieser Strafanzeige wurde im August 2012 von der StA Bayreuth sowie der GenStA Bamberg gemäß § 152 Abs. 2 StPO abgelehnt. Rechtsanwalt Gerhard Strate bezeichnete diese Entscheidungen als „skandalös“, „unglaublich“ und „rechtsbeugend“.

Gerhard Strate erstattete ebenfalls wegen der nach § 81 StPO erfolgten Unterbringungen Gustl Mollaths (im Juli 2004 und im Februar/März 2005) Strafanzeige wegen Verdachts der schweren Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB) sowohl gegen den anordnenden Richter am Amtsgericht Nürnberg Armin Eberl als auch gegen Klaus Leipziger als Gutachter. [4]

Grundrecht auf Menschenwürde

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bayerischen Landesärztekammer Dr. Maria E. Fick erinnerte die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) am 29. Oktober 2012 an das Grundrecht auf Menschenwürde, das im Fall Gustl Mollath „mit Füßen getreten“ worden sei.[5]

Wegen des von ihm in seinem Fall beobachteten Verfassungshochverrates stützte Gustl Mollath sich auf das Widerstandsrecht gemäß Art. 20 (4) Grundgesetz:

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Da Gustl Mollath eingesperrt war, Strafanzeigen nicht verfolgt wurden und andere Rechtsmittel keinen Erfolg hatten, leistete er passiven Widerstand.

  • „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“ (Bertolt Brecht)

Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre

In seinem Brief an die StVK Regensburg faßte Gustl Mollath seine Beobachtungen im Zeitabschnitt 2001 bis 2008 zusammen. Sein Brief ist ein Teil seiner Biographie. Mollath bezweckte die Darstellung der historischen Wahrheit, nachdem seine Strafanzeigen und Eingaben abgewiesen wurden oder unbeantwortet blieben. Seine Darstellung wurde weitgehend anhand des Sonder-Revisionsberichtes der HypoVereinsbank vom 19. März 2003, der Strafanzeige Gustl Mollaths an Generalstaatsanwalt Dieter Neumann, Berlin, wegen Steuerhinterziehung, Steuerumgehung, Geldwäsche, Anstiftung und Beihilfe dazu, Insidergeschäfte, Schwarzarbeit usw. vom 9. Dezember 2003 und der drei Publikationen über den Fall „Gustl Mollath“ verifiziert.

Die Erfassung seines Briefes als historisch-zeitgeschichtliches Schlüsseldokument beruht auf dem Grundrecht der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre und auf dem Grundrecht der Presse- und Informationsfreiheit.

Presse- und Informationsfreiheit

Artikel 111 der Verfassung des Freistaates Bayern lautet:

„Die Presse hat die Aufgabe, im Dienst des demokratischen Gedankens über Vorgänge, Zustände und Einrichtungen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wahrheitsgemäß zu berichten.“

Gustl Mollath berichtete über die Justiz und Psychiatrie und auch über Banken als behördengleiche Einrichtungen des öffentlichen Lebens, um weithin unbekannte Wahrheiten an die Öffentlichkeit zu bringen.

Professor Dolf Sternberger (1907-1989), der einstige Nestor der deutschen Politikwissenschaft, sagte, der erste und wahrhaft elementare Beitrag der Journalisten zum Staat sei die Information. Und das erste und höchste Grundrecht sei nicht die Meinungsfreiheit, sondern die Informationsfreiheit. Ohne öffentliche Unterrichtung hätten die öffentliche Meinung und der politische Wille aller Staatsorgane keine Grundlage, eine wirklichkeitsbezogene Artikulation könne nicht stattfinden. Eine Gefahrenquelle innerhalb des Journalismus seien die einfältigen Journalisten, die sich alles aufbinden lassen. Noch schlimmer als einfältige Journalisten seien die Höflinge, die zu Vertrauten oder Partnern der großen Politiker aufgestiegen bzw. zu deren journalistischen Handlangern herabgesunken seien. [6] [7]

Im Bereich der Kirchen und der Wirtschaft gibt es einflußreiche Meinungsmacher, deren Bedeutung für die Öffentlichkeit in ihrem großen Wissensschatz und der Beherrschung der IT-Technik liegt, etwa im Vergleich mit den meisten Rentnern, die keinen Zugang zum Internet haben und die keine Zeitung abonniert haben und nur ab und zu die Radio- und Fernsehsendungen verfolgen. Derartige private Meinungsmacher haben auf Grund ihrer Position Informationsmacht, entziehen sich aber der Kontrolle dieser Macht, indem sie sich in ein Schneckenhaus zurückziehen. Gustl Mollath: »Macht braucht Kontrolle, wirksame Kontrolle«.

Literatur

  • Georg Scholz: Die Kontrolle des Verwaltungshandelns. Verwaltungsprozeßrecht. München: Verlag Franz Vahlen (JUREP Vahlen-Repetitorien)
  • Gerrit Manssen und Dr. jur., Dr. oec. Georg Scholz: Gewerberecht und Bundesimmissionsschutzgesetz. 5. Auflage. München: Vahlen, 1993, ISBN 3-8006-1804-4 (JUREP-Vahlen-Repetitorien, 8)
  • Georg Scholz: Staatshaftungs- und Entschädigungsrecht. Bearb. von Bernd Tremml. 5. Auflage. München: Vahlen, 1994, 318 S., ISBN 978-3-8006-1860-6, ISBN 3-8006-1860-5, (JUREP-Vahlen-Repetitorien, 6)
  • Manfred Görtemaker, Christoph Safferling: Die Akte Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit. München: C.H. Beck, 2016, 588 S., ISBN 978-3-406-69768-5 - Inhaltsverzeichnis - (Erscheint auch als Online-Ausgabe: Görtemaker, Manfred: Die Akte Rosenburg)
  • Benjamin Carter Hett: The Death of Democracy. Hitler’s Rise to Power and the Downfall of the Weimar Republic. Henry Holt and Co., 29. März 2018, 303 Pages, ISBN 9781250162502

Presse

  • Dieter Schwab: Heute Tag der Pressefreiheit. Bürgerrechte mit Füßen getreten. Wenn unbequemen Journalisten Haft und Mord drohen. In: Nürnberger Nachrichten vom 3. Mai 1999, S. 3
  • John Weitzmann: Danke, aber das reicht nicht! NoUploadFilter. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD werden Upload-Filter als „unverhältnismäßig“ abgelehnt, doch die Bundesregierung setzt das im Rat der EU nicht um. Das Ergebnis könnte der Meinungsäußerungsfreiheit der Menschen und damit auch dem Freien Wissen für Jahrzehnte schweren Schaden zufügen. Wir fordern die Bundesregierung deshalb noch einmal auf, Wort zu halten und Upload-Filter nicht mitzutragen. In: WikimediaBlog vom 2. Mai 2018 - https://blog.wikimedia.de/2018/05/02/danke-aber-das-reicht-nicht-nouploadfilter/
  • Daniela Vates: DSGVO Merkel will Datenschutzverordnung in letzter Sekunde lockern. Viele Unternehmen müssen für die Neuregelung ab dem 25. Mai umrüsten. In letzter Minute will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) offenbar die Regeln zur Umsetzung der umstrittenen EU-Datenschutzgrundverordnung lockern. In: Berliner Zeitung vom 9. Mai 2018 - berliner-zeitung.de/
  • Lisa Schnell: Protest. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Polizeigesetz. Tausende wollen in München gegen das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz demonstrieren. Was es beinhaltet, warum es so umstritten ist und welche Inhalte wirklich stimmen. Alle Bundesländer sind dazu verpflichtet, ihre Polizeiaufgabengesetze an die neuen Datenschutzrichtlinien der EU und an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz anzupassen. In: Süddeutsche Zeitung vom 9. Mai 2018 - sueddeutsche.de
  • Lisa Hegemann (Interview): Věra Jourová: „Selbst ich könnte die Regeln der DSGVO umsetzen“. Věra Jourová hat an der europäischen Datenschutzverordnung mitgearbeitet. Nutzerinnen und Nutzern rät die EU-Kommissarin, den Unternehmen zu vertrauen. In: Die Zeit vom 16. Mai 2018 - zeit.de
  • Holger Bleich: DSGVO: Die Abmahn-Maschinerie ist angelaufen. Die ersten Rechtsanwaltskanzleien berichten von Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dabei geht es um Beanstandungen von Unternehmen zu Websites von Mitbewerbern. In: Telepolis vom 30. Mai 2018 - heise.de
  • Franziska Holzschuh, Stellvertretende Leiterin Newsdesk: Seehofer: BAMF kontrolliert Integrationskurse unzureichend. Kritik reißt nicht ab - Behörde für Prüfung des Angebots verantwortlich - NÜRNBERG - Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat offenbar auch beim Thema Integration mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Innenminister Horst Seehofer hat die Behörde nun für „unzureichende Kontrollen“ der angebotenen Integrationskurse kritisiert. Das erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer in der internen Sondersitzung des Innenausschusses des Bundestages. Wie Nürnberger Nachrichten und Welt am Sonntag aus Teilnehmerkreisen erfuhren, sprach der CSU-Chef davon, dass die Kontrolle der Kurse „äußerst dürftig“ sei. Im Durchschnitt würden nicht einmal zehn Prozent der Integrationsträger geprüft. Es gebe Bundesländer, in denen der Prozentsatz bei lediglich einem Prozent liege. In: Nürnberger Nachrichten vom 2. Juni 2018 -

NN

Querverweise

Sachartikel

Personenartikel

Netzverweise

  • Polizeiaufgabengesetz (Bayern) – Wikipedia

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. * Beate Lakotta: Alles auf Anfang. Ab nächster Woche findet in Regensburg das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath statt. Er hat angekündigt, seine Unschuld zu beweisen. In: DER SPIEGEL Nr. 27 vom 30. Juni 2014, S. 30 f. - http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-127862076.html
  2. Bernd Zachow: Schreibverbot für den «verrückten Schuster«. Neues Buch von Horst Brunner beleuchtet Leben und Werk von Hans Sachs. In: Nürnberger Nachrichten vom 11. August 2009
  3. Ursula Prem: Gustl Mollath und der König von Bayern – die Freitagskolumne von Ursula Prem. In: Autorenblog ein-buch-lesen.de, 7. Dezember 2012 - ein-buch-lesen.de?
  4. Dr. Gerhard Strate: Strafanzeige vom 4. Januar 2013 wegen Verdachts der schweren Freiheitsberaubung, 50 Seiten - PDF strate.net/de
    • Olaf Przybilla und Uwe Ritzer: Fall Mollath. Anwalt zeigt Richter und Klinikleiter wegen Freiheitsberaubung an. Gustl Mollaths Anwalt hält die Zwangseinweisung seines Mandanten in die Psychiatrie für verfassungswidrig. Von „verbotenen Vernehmungsmethoden“ und „Aussageerzwingungshaft“ spricht Gerhard Strate. Dadurch sollte Mollath mürbe gemacht werden. Einen Amtsrichter und einen Klinikarzt hat Strate jetzt angezeigt. In: Süddeutsche Zeitung vom 7. Januar 2013 - SZ
    • Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Augsburg vom 26.2.2013, Ermittlungsverfahren gegen Dr. Klaus Leipziger und Armin Eberl in Sachen Strafanzeige wegen des Verdachts auf schwere Freiheitsberaubung - PDF strate.net/de
    • Marcus Klöckner: Fall Mollath: Verteidiger will Klageerzwingung gegen Chefarzt Leipziger und Amtsrichter Eberl. OLG München wird sich mit dem Vorwurf der Freiheitsberaubung auseinandersetzen müssen. In: Telepolis vom 16. August 2013 - heise.de
  5. * Maria E. Fick: Die Rolle der Ärzte im Fall Gustl Mollath. In: Sascha Pommrenke und Marcus B. Klöckner (Hrsg.): Staatsversagen auf höchster Ebene. Was sich nach dem Fall Mollath ändern muß. Frankfurt am Main: Westend, November 2013, 160 S., ISBN 978-3-86489-062-8; hier: S. 102-109
    • Dr. Maria E. Fick, Menschenrechtsbeauftragte der Bayerischen Landesärztekammer: Brief an die Bayerische Justizministerin Frau Dr. Beate Merk vom 29. Oktober 2012 - PDF gustl-for-help.de
  6. Dolf Sternberger: Die Journalisten im Staatsleben. In: DIE WELT vom 28. Juli 1997, S. 4
  7. Manche die Informationsfreiheit der Journalisten und Bürger einschränkende Gesetzesnorm und deren restriktive Auslegung und entsprechende Urteile unterer Instanzen werden anhand des Grundrechts auf Informationsfreiheit auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen sein.

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