Rolf Gröschner

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Rolf Gröschner (* 4. Dezember 1947 in Nürnberg) ist ein emeritierter Rechtsprofessor an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

Rolf Gröschner

Leben und Wirken

Rolf Gröschner ist ein Nürnberger. Er liebt seine Heimatstadt. Deshalb sei hier ein Nürnberg-Film vorangestellt:

Die schönsten historischen Plätze Nürnbergs

Diesen Film mit ausgewählten Ausblicken auf die Nürnberger Altstadt drehte Thomas Kistner von der Buchhandlung Korn & Berg im April 2011. Die künstlerische Beratung hatten Pablo de la Riestra und Theo Noll übernommen.

Schule

Rolf Gröschner besuchte in Nürnberg-Erlenstegen von 1954 bis 1958 die Grundschule Gebrüder-Grimm-Schule. Von 1958 bis 1967 war er Schüler des Willstätter-Gymnasiums Nürnberg, wo er als Schulsprecher das Abitur ablegte.

BWL-Studium

Von 1968 bis 1974 studierte er Betriebswirtschaftslehre an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg und in München und bestand das Examen als Diplom-Kaufmann.

Improved Sound Limited

Während seines Studiums war Rolf Gröschner Schlagzeuger der Nürnberger Band Improved Sound Limited, die von Mitte der 60er bis Mitte der 70er Erfolge feierte. [1]

Annette Gröschner

Exkurs: Ehe und Familie

Am 9. Dezember 1971 heiratete Rolf Gröschner Annette Kumm (* 1948 in Berlin), eine Orthoptistin. [2] Das Ehepaar hat zwei Töchter: Tonja (1978) und Alena (1981).

Annette Gröschner ist seit 1992 im Vorstand des 1981 gegründeten Bürgervereins Nürnberg Jobst-Erlenstegen e.V. [1] tätig, seit 2002 ist sie erste Vorsitzende.

Jura-Studium

Von 1974 bis 1978 studierte Rolf Gröschner Rechtswissenschaft in Erlangen und München. Er schloß sein Studium mit der Ersten juristischen Staatsprüfung ab.

Wissenschaftliche Laufbahn

Wissenschaftlicher Assistent und Akademischer Rat

Von 1976 bis 1989 war er Wissenschaftlicher Assistent, später Akademischer Rat am Lehrstuhl für Öffentliches Recht bei Professor Dr. Wilhelm Henke [3] an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg in Nürnberg.

Promotion

Von 1978 bis 1981 verfaßte er eine Doktorarbeit. Am 2. Juli 1981 wurde er mit einer Dissertation über „Dialogik und Jurisprudenz: Die Philosophie des Dialogs als Philosophie der Rechtspraxis“ mit summa cum laude zum Dr. iur. promoviert.

Rechtsreferendariat und Habilitation

Von 1982 bis 1985 absolvierte er ein Rechtsreferendariat, das er mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung abschloß. Von 1985 bis 1989 arbeitete er an einer Habilitationsschrift. Am 6. Februar 1990 wurde er mit der Habilitationsschrift: „Das Überwachungsrechtsverhältnis: Wirtschaftsüberwachung in gewerbepolizeirechtlicher Tradition und wirtschaftsverwaltungsrechtlichem Wandel“ durch die Juristische Fakultät der Universität Erlangen habilitiert. Er erhielt die venia legendi für die Fächer Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie.

Lehrstuhlvertretungen

Im Sommersemester 1990 übernahm er an der Universität Würzburg die Lehrstuhlvertretung für Professor Dr. Hasso Hofmann. Im Wintersemester 1990/91 übernahm er an der Universität Münster die Lehrstuhlvertretung für Professor Dr. Hans-Uwe Erichsen.

Universitätsprofessor Universität Mainz

Nach Lehrstuhlvertretungen in Würzburg und Münster erhielt Rolf Gröschner 1991 einen Ruf nach Mainz. Am 25. März 1991 wurde er zum Universitätsprofessor (C3) im Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz ernannt.

Professor an der Universität Jena

1993 wurde er an die Friedrich-Schiller-Universität Jena berufen. Am 1. Oktober 1993 wurde er zum Professor (C4) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena ernannt.

Von 1. Oktober 1998 bis 30. September 2000 war er Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

Rechtschreibreform

Schon lange vor dem Gymnasiallehrer Friedrich Denk aus Weilheim in Oberbayern erkannten sprach- und rechtsbewußte Bürger die Problematik der Rechtschreibreform und versuchten mit verschiedenen Argumenten, unter anderem auch rechtlichen, die Rechtschreibreform zu verhindern. Das führte ab November 1996 zu vielen Volksinitiativen, Volksbegehren und einem Volksentscheid gegen die Rechtschreibreform (vgl. „Volksentscheid in Schleswig-Holstein - Das Volk als Souverän und Untertan: Im Namen des Volkes gegen das Volk!“ - http://www.vrs-ev.de/pm270903.php ) und zu rund 40 Klageverfahren gegen die Rechtschreibreform. Rolf Gröschner spielte dabei seit 1995 eine führende Rolle. Sein Widerstand gegen die Rechtschreibreform führte jahrzehntelang zu vielen Schlagzeilen und Berichten in in- und ausländischen Medien.

Verfassungswidrigkeit der Rechtschreibreform

Bei Professor Rolf Gröschner an der Universität Jena arbeitete Wolfgang Kopke an einer Doktorarbeit, die bereits im Dezember 1995 unter dem Titel „Rechtschreibreform und Verfassungsrecht - Schulrechtliche, persönlichkeitsrechtliche und kulturverfassungsrechtliche Aspekte einer Reform der deutschen Orthographie“ erschien. Diese Arbeit wurde dann im Dezember 1996 von einer Reihe namhafter Rechtsprofessoren als eines der „Juristischen Bücher des Jahres“ ausgezeichnet (NJW 1996, 3256/3259).

Wesentlich ist, daß der Entwurf der Dissertation Kopkes dem bayerischen Kultusminister Hans Zehetmair in München und dem rheinland-pfälzischen Kultusminister Prof. Dr. Jürgen Zöllner in Mainz bereits im Sommer 1995 vorgelegt wurde, bevor der bayerische Kultusminister Hans Zehetmair Anfang September 1995 die Beschlußfassung über die Rechtschreibreform verzögerte.

In seinem Aufsatz „Rechtschreibreform auf dem Erlaßwege?“ vom 15. September 1995 [4] einer Kurzfassung der wichtigsten Gedanken seiner Dissertation, zeigte Wolfgang Kopke auf wenigen Seiten auf, daß es ein Grundrechtsverstoß ist, wenn man in einer Demokratie die Rechtschreibreform über die Köpfe der Bevölkerung und der Volksvertreter hinweg durchsetzen wolle.

Die Druckfahnen dieses Aufsatzes versandte der Doktorvater Kopkes, Professor Rolf Gröschner, bereits Ende August 1995 an sämtliche Kultusminister. [5]

Der Jurist Dieter Rübsaamen [6] z.B. beklagte sich im November 1995 in einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung insbesondere über den Jenaer Juraprofessor Rolf Gröschner und seinen Doktoranden Kopke, „die landauf und landab nicht nur die Politiker mit ihrer Forderung nach 17 Gesetzen zur Umsetzung der ‘Neuregelung der deutschen Rechtschreibung’ schrecken“, aber auch über zwei weitere seit kurzem in die öffentliche Diskussion eingetretene Juristen, den Professor Dr. jur. Michael Kobler (Universität Passau) und den Frankfurter Verfassungsrechtler Professor Erhard Denninger.[7]

Gröschner warnte in der Süddeutschen Zeitung vom 22. September 1995, mit der Rechtschreibreform seien „so weitreichende Eingriffe in Grundrechte und Auswirkungen auf die Allgemeinheit verbunden, daß für ihre Durchführung nicht die Kultusministerkonferenz, sondern die parlamentarische Gesetzgebung zuständig ist.“[8]

Verfassungsbeschwerden Mai 1996

Professor Rolf Gröschner erhob im Mai 1996 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden gegen die geplante Rechtschreibreform. Seine Verfassungsbeschwerden wurden aber von den Richtern mit dem Argument nicht zugelassen, daß die Rechtschreibreform an den bayerischen Schulen noch nicht eingeführt sei. [9]

Frankfurter Erklärung zur Rechtschreibreform

Bereits auf der Frankfurter Buchmesse vom 6. Oktober 1996 unterzeichnete Rolf Gröschner die Frankfurter Erklärung zur Rechtschreibreform. Darauf wies Friedrich Denk in seiner von ihm initiierten ganzseitigen Anzeige „Münchner Erklärung zur Rechtschreibreform“ in der Süddeutschen Zeitung vom 30. November 1996 hin. [10]

Rolf Gröschner unterzeichnete später auch den Frankfurter Appell zur Rechtschreibreform vom 6. Oktober 2004, der die Wiederherstellung der einheitlichen und bewährten Orthographie forderte.

Klage Friedrich Denks beim Verwaltungsgericht München

Nachdem die Rechtschreibreform in Bayern eingeführt worden war, klagte Friedrich Denk beim Verwaltungsgericht München gegen die Rechtschreibreform. Die Klageschrift Denks hatte Rolf Gröschner verfaßt. Die beiden Reformgegner argumentierten, daß die Volksvertretung als der Gesetzgeber übergangen worden sei und es daher für die Einführung der Rechtschreibreform keine gesetzliche Grundlage gebe. Denk sei als Vater einer schulpflichtigen Tochter und als Lehrer doppelt betroffen.[11]

Zulässigkeit der Volksinitiative

Dann verfaßte Rolf Gröschner für die Volksinitiative gegen die Rechtschreibreform in Schleswig-Holstein am 21. Januar 1997 ein Rechtsgutachten über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieser Volksinitiative gegen die Rechtschreibreform.

Rechtsausschuß in Bonn

Am Montag, den 2. Juni 1997 gab es in Bonn im Wasserwerk eine öffentliche Anhörung von 14 Uhr bis 18 Uhr vor dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages. [12]). Es waren sprachwissenschaftliche Experten eingeladen, von den Abgeordneten angehört und befragt. Von der SPD war vorgeschlagen: Professor Gerhard Augst, Gesamthochschule Siegen, und von der FDP vorgeschlagen: Professor Theodor Ickler, Institut für Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft, Universität Erlangen, als rechtswissenschaftliche Experten hatte die CDU vorgeschlagen: Professor Rolf Gröschner, Universität Jena.

Pegnesischer Blumenorden

Am 15. Mai 1998 hielt Rolf Gröschner vor dem Pegnesischen Blumenorden in Nürnberg einen Vortrag über „Die Rechtschreibreform - eine Rückkehr des Obrigkeitsstaates?“ [13]

Gernot Holstein gegen die Rechtschreibreform

In Berlin beriet Rolf Gröschner den Kläger Gernot Holstein und war in erster Instanz auch erfolgreich. Der greifbare Erfolg einer vom Verwaltungsgericht Berlin bereits zugelassenen Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht wurde aber durch eine vorher verhandelte Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht verhindert.

Bundesverfassungsgericht

Gröschner war 1998 auch am Verfahren des Juristenehepaares Dr. jur. Thomas Elsner und Rechtsanwältin Gunda Diercks-Elsner aus Lübeck mit RA Thomas Schüller vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Reform beteiligt. Der Ansatz damals: Die Reform könne aufgrund der Wesentlichkeitsrechtsprechung des Gerichts nicht ohne parlamentarische Zustimmung durchgesetzt werden, sonst sei sie verfassungswidrig.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde am 14. Juli 1998 verkündet. Die Verfassungsrichter erlaubten die Einführung der Rechtschreibreform an Schulen durch Kultusministererlasse. Die Grundrechte von Eltern und Schülern würden nicht verletzt.[14]

Josephine Ahrens gegen die Rechtschreibreform

Die Schülerin Josephine Ahrens hatte 1998 erstmals gegen die Einführung der neuen Rechtschreibung geklagt und durchgesetzt, nach den alten Regeln unterrichtet zu werden. Diese Entscheidung hob das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Juni 2001 wieder auf.

Mit Hilfe des Rechtsbeistandes ihrer Eltern, Professor Rolf Gröschner, klagte Josephine Ahrens erneut beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg.

Das OVG gab Josephine Ahrens in der Sache recht, weil der Klagegrund im Fall Josephine ein anderer sei, so Gröschner. Jetzt kämpften er und seine Mandantin dagegen, daß Schüler für die korrekte Anwendung der alten Schreibweise bestraft werden. Im Beschluß des Eilverfahrens bescheinigten die Richter Josephine Ahrens, daß in ihren Schularbeiten die „herkömmliche Rechtschreibung“ weder beanstandet noch als falsch gewertet werden dürfe. Außerdem habe sie Anspruch darauf, in der „von ihr bevorzugten“ allgemein gebräuchlichen Orthographie unterrichtet zu werden.

Das OVG begründet seinen Beschluß damit, daß die allgemein akzeptierte Rechtschreibung auch die richtige sei. Es sei aber „höchst zweifelhaft“, ob das auf die neugeregelte Orthographie zutreffe. „Erhebliche Teile im deutschen Volke“ lehnten die Reform der Kultusminister ab, und in Presse und Literatur würden „zunehmend“ wieder die alten Regeln gelten.

Die Richter kritisierten auch das Rechtschreiburteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1998: Einerseits gehe Karlsruhe davon aus, eine Schreibweise müsse im Land allgemein üblich sein, um verbindlich sein zu können. Andererseits bestätige das Urteil selbst, daß die neue Schreibweise den Unterricht einer erst noch zu erwartenden Änderung anpasse. Das sei „denkgesetzlich unmöglich“. Dennoch habe das Verfassungsgericht den Kultusministern erlaubt, die Reform an Schulen und Behörden einzuführen. Eine einstweilige Anordnung an den niedersächsischen Kultusminister, die alte Rechtschreibung gelten zu lassen, wollten die Lüneburger Richter allerdings nicht erteilen. Die Schülerin müsse auf ein Urteil warten, mit dem aber vor „Ende der Schulzeit der Antragstellerin“ nicht zu rechnen sei. [15]

Ruhestand

Am 31. März 2013 trat Rolf Gröschner in den Ruhestand.

Herausgeber

  • POLITIKA. Diese Reihe gibt Gröschner zusammen mit Oliver W. Lembcke im Verlag Mohr-Siebeck (Tübingen) heraus. Bisher sind 12 Bände erschienen. Ausgewählte Titel:
    • Band 1 (2008): Des Menschen Würde - entdeckt und erfunden im Humanismus der italienischen Renaissance
    • Band 2 (2009): Das Dogma der Unantastbarkeit. Eine Auseinandersetzung mit dem Absolutheitsanspruch der Würde
    • Band 3 (2010): Tage der Revolution - Feste der Nation
    • Band 6 (2011): Freistaatlichkeit
    • Band 7 (2012): Subsumtion
    • Band 11(2015): Person und Rechtsperson
  • Fundamenta Juris Publici. Schriftenreihe des Gesprächskreises »Grundlagen des öffentlichen Rechts«. Herausgegeben von Rolf Gröschner, Matthias Jestaedt und Hans-Peter Schneider. Tübingen: Mohr Siebeck

Ehrenämter

  • Vom 1. April 2004 bis 31. März 2013 Vorsitzender des Hellmuth-Loening-Zentrums (HLZ) für Staatswissenschaften Jena e.V.
  • 1. April 2009 bis 31. März 2010 Fellow am Max-Weber-Kolleg für kultur- und sozialwissenschaftliche Studien der Universität Erfurt
  • Seit 2010 Mitglied im Vorstand der Deutschen Sektion der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR)
  • Seit 4. Dezember 2013 Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des Roman-Herzog-Instituts (RHI)

Zum Verfasser des Artikels

Manfred Riebe, der Autor des Artikels, wurde am 17. November 2016 von Landrat Armin Kroder (FW) mit der Goldenen Bayerischen Ehrenamtskarte ausgezeichnet. Armin Kroder wurde als Mitglied der Freien Wähler gewählt, die versuchen, im Bayerischen Landtag als Opposition die CSU zu kontrollieren. Siehe zum Beispiel die Freien Wähler im Menschenrechtsforum Gustl Mollath. Zahlreiche bayerische Städte, Gemeinden und Unternehmen gehören zu den sogenannten Akzeptanzpartnern der Ehrenamtskarte und gewähren deshalb Inhabern der Ehrenamtskarte Vergünstigungen.

Publikationen

Dissertation

  • Dialogik und Jurisprudenz. Die Philosophie des Dialogs als Philosophie der Rechtspraxis. Zugleich: Dissertation Universität Nürnberg-Erlangen, 1981. Tübingen: Mohr, 1982, XI, 254 S., ISBN 3-16-644518-8

Habilitationsschrift

  • Das Überwachungsrechtsverhältnis. Wirtschaftsüberwachung in gewerbepolizeirechtlicher Tradition und wirtschaftsverwaltungsrechtlichem Wandel. XIV, 376 S., zugl. Habil.-Schr. Universität Nürnberg-Erlangen 1990, Mohr, Tübingen 1992 ISBN 3-16-145980-6 (Jus publicum Bd. 4)

Weitere Monographien

  • Menschenwürde und Sepulkralkultur in der grundgesetzlichen Ordnung. Die kulturstaatlichen Grenzen der Privatisierung im Bestattungsrecht. Stuttgart: Boorberg, 1995, 80 S., ISBN 3-415-02026-6
  • Rechts- und Staatsphilosophie. Ein dogmenphilosophischer Dialog. Mit Claus Dierksmeier, Michael Henkel, Alexander Wiehart. Berlin: Springer, 2000, XIV, 333 S., ISBN 3-540-64628-0 (Springer-Lehrbuch)
  • Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft, Internetpublikation im Rahmen des Projekts »Ökonomische Bildung online«, Oldenburg 2004, 95 Seiten
  • Reichweite richterlicher Inamovibilität im Verfassungsstaat des Grundgesetzes. Berlin: BWV Berliner Wissenschafts-Verlag, 2005, XII, 81 S., ISBN 3-8305-1008-X - PDF-Datei
  • Die Lage als weinrechtliches Qualitätskennzeichen. Berlin: Berliner Wissenschaftsverlag. 2010, 66 S., ISBN 978-3-8305-1828-0
  • Rolf Gröschner. Dialogik des Rechts. Philosophische, dogmatische und methodologische Grundlagenarbeiten 1982–2012. Herausgegeben von Michael Henkel, Wolfgang Kopke, Oliver W. Lembcke und Katharina v. Schlieffen. Tübingen: Mohr Siebeck, 2013, XIII, 395 S., ISBN 978-3-16-152707-4; ISBN, 3-16-152707-0 - Inhaltsverzeichnis; Inhaltstext
  • Weil Wir frei sein wollen. Geschichten vom Geist republikanischer Freiheit, Tübingen: Mohr Siebeck, 2016, X, 189 S., ISBN 978-3-16-154470-5

Herausgeber

  • Wilhelm Henke: Ausgewählte Aufsätze. Grundfragen der Jurisprudenz und des öffentlichen Rechts. Hrsg.: Rolf Gröschner und Jan Schapp. Tübingen: Mohr, 1994, 225 S., ISBN 3-16-146316-1

Aufsätze und Kommentierungen (Auswahl)

  • Die Republik. In J. Isensee, P. Kirchhof (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band 2, 3. Auflage, 2004, S. 369-428
  • "Sinn und Zweck": Zur Philosophie einer rhetorischen Figur der Jurisprudenz, Rechtswissenschaft 2016, S. 1-25 (Abschiedsvorlesung an der Universität Jena)
  • Horst Dreier (Hrsg.): Grundgesetz. Kommentar, seit 1996, 3 Bände; die 2. Auflage wurde 2008 vervollständigt: Mohr Siebeck Verlag, Tübingen, ISBN 3-16-148233-6. In erster und zweiter Auflage hat Gröschner bearbeitet: Ehe und Familie (Art.6), Schule (Art.7), Grundrechtsverwirkung (Art.18), Sozialstaat (Art.20I), Widerstandsrecht (Art.20IV), Bremer Klausel (Art.141). An der aktuellen 3.Auflage hat er nach seiner Pensionierung nicht mehr mitgewirkt

Ein vollständiges Publikationsverzeichnis findet sich auf der Website der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Rechtswissenschaftliche Fakultät, in der Rubrik "Emeritierte und im Ruhestand befindliche Professoren"

Rechtschreibreform

  • Rolf Gröschner, Wolfgang Kopke: Die »Jenenser Kritik« an der Rechtschreibreform. In: Juristische Schulung 1997, S. 298-303
  • Leitsätze zur Rechtschreibreform für den Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages. In: Recht der Jugend und des Bildungswesens 1997, S. 223-225
  • Deutscher Bundestag (Rechtsausschuß): Verfassungswidrigkeit der Rechtschreibreform, 1997

Literatur

  • Dieter Rübsaamen: Bei der Rechtschreibreform geht es um Neuregelung. Leserbrief zu „Reformwerk aus dem Halbdunkel holen“. In: SZ 02.11.1995. In: Süddeutsche Zeitung vom 14. November 1995, S. 11 („Insbesondere der Jenaer Juraprofessor Rolf Gröschner und sein Doktorand Kopke, die landauf und landab nicht nur die Politiker mit ihrer Forderung nach 17 Gesetzen zur Umsetzung der ‘Neuregelung der deutschen Rechtschreibung’ schrecken sowie neuerdings auch der Passauer Professor M. Kobler sowie der Frankfurter Verfassungsrechtler Denninger, ...“)
  • Rolf Gröschner: Schlaflose Nächte. Ein Professor aus Jena will in Karlsruhe die Rechtschreibreform stoppen lassen. In: DER SPIEGEL Nr. 24, 1996, S. 75
  • Rechtschreibreform: Karlsruhe soll prüfen. Professor legt Beschwerde ein. In: Nürnberger Zeitung vom 10. Juni 1996, S. 4
  • Hermann Unterstöger: Das rechte Schreiben in der Demokratie. Verfassungsbeschwerden gegen die von der Exekutive verfügte Reform der Orthographie. In: Süddeutsche Zeitung, Nr. 142, 22./23. Juni 1996, S. 4. („Verletzt die Rechtschreib-Reform Grundrechte? Der Jenaer Jura-Professor Rolf Gröschner ist entschieden dieser Meinung. ... Was den Jenaer Professor am heftigsten aufbringt, ist die Art und Weise, wie die Rechtschreibreform bisher gehandhabt wurde: quasi als Verwaltungsakt ... ‘Rechtsstaatsprinzip’ und ‘Demokratieprinzip’ .. Beide Prinzipien forderten gebieterisch, daß ein Gegenstand wie die Änderung jahrzehntealter Schreibregeln nicht auf dem Wege des Behördenerlasses geregelt, sondern dem Gesetzgeber anheimgestellt werde. In der Praxis würde das bedeuten, daß sich alle Parlamente der Sache anzunehmen hätten: die Landtage (wegen der Kulturhoheit der Länder) und der Bundestag (wegen der Zuständigkeit des Bundes für seine Beamten).“)
  • Entscheidung des BVerfG vom 21. Juni 1996 (1BvR 1057/96. 1 BvR 1067/67) die Verfassungsbeschwerden wurden nicht angenommen. Begründung: Die Beschwerde sei unzulässig, weil der Beschwerdeführer nicht unmittelbar und gegenwärtig betroffen sei. Eine Betroffenheit könne erst durch die Umsetzung der Rechtschreibreform in Bayern eintreten. Vgl. Christian Heyer / Marcus Friedrich: „Die Rechtschreibreform“. In: Der aktuelle Begriff Nr. 23/96 vom 24. Oktober 1996 (Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages)
  • Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 21. Juni 1996 (1BvR 1057/96. 1 BvR 1067/67)- BVerfG
  • Die Justiz und die Rechtschreibreform. In: Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Nr. 98 vom 6. Dezember 1996, S. 24
  • vip [= Peter Viebig ]: „Die Sprache gehört doch dem Volk“. Nürnberger Professor will Rechtschreibreform per Gerichtsbeschluß stoppen. Interview von Peter Viebig. In: Nürnberger Zeitung Nr. 17 vom 22. Januar 1997, S. 9
  • Rudolf Wassermann: Die Rechtschreibreform beschäftigt die Gerichte. Verstoßen die Kultusministererlasse zur Neuregelung der Orthographie gegen die Verfassung?. In: DIE WELT vom 13. Februar 1997 („Die Verfassungsbeschwerde des Jenaer Rechtsprofessors Gröschner blieb, da verfrüht, ohne Erfolg. Denn Konferenzbeschlüsse, in denen sich die Repräsentanten der Länder gegenseitig dazu verpflichten, die neuen Rechtschreibregeln als verbindliche Unterrichtsgrundlagen einzuführen, greifen nicht gegenwärtig und unmittelbar in die Grundrechte ein, wie das Bundesverfassungsgericht befand.“)
  • Dr. Klaus Deterding, Leiter der Berliner Bürgerinitiative „Wir sind das Rechtschreibvolk!“ mit Schulsenatorin Ingrid Stahmer, der zuständigen Oberschulrätin, Berliner Beauftragte zur Umsetzung der Rechtschreibreform, Prof. Rolf Gröschner und dem Gast Prof. Peter Eisenberg. In: „Pro und contra RechtschreibDeform“ in der Fernseh-Talkshow B 1 - „Berliner Platz“ - des SFB am 03.05.1997 in Berlin. Moderator: Andreas Schneider. Ausgestrahlt am 13.05.1997 von 20.15 Uhr bis 21.15 Uhr von Antenne Brandenburg
  • Sabine Deckwerth: Ein Berliner klagt. Gernot Holstein will die Rechtschreibreform stoppen. In: Berliner Zeitung vom 31. Juli 1997 - BZ
  • Mechthild Henneke: Ein später Star - der Mann, der das „ß“ retten will. Gernot Holstein kippte die Rechtschreibreform in erster Instanz und läßt sich feiern. In: Berliner Zeitung vom 17. November 1997 - BZ
  • Jürgen Marks: Rechtschreibreform. Extrem sauer. Immer wieder versuchen Kläger in Karlsruhe, ihre Verfassungsbeschwerden zurückzuziehen. In: FOCUS Magazin Nr. 29, Montag 13. Juli 1998 - FOCUS
  • Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Juli 1998, Az.: 1 BvR 1640/97, Randnummer 163 - BVerfG
  • Reinhard Markner: Josephine, die Klägerin. Eine Schülerin scheitert vor Gericht mit ihrer Beschwerde gegen die neue Rechtschreibung. In: Berliner Zeitung vom Freitag, 10. Juni 2005 - VRS-Forum
  • Sabrina Gettinger: Philosophisch verführt. Besonderes Angebot von Annette und Rolf Gröschner am Platnersberg. In: Nürnberger Stadtanzeiger, Ausgabe Nord, vom 18. Juni 2008, S. 6 - Anzeiger

Bekannte Schüler

  • Claus Dierksmeier (Philosoph), wissenschaftlicher Assistent 1998-2002, Habilitationsschrift: Karl Christian Friedrich Krause, 2003
  • Michael Henkel (Politikwissenschaftler), 1993-2002 wissenschaftlicher Assistent, Habilitationsschrift: Die Geburt der Politikwissenschaft aus dem Geiste der Soziologie, Tübingen 2011
  • Catarina Herbst (Rechtsanwältin), wissenschaftliche Assistentin 2002-2006, Dissertation: Die lebensrettende Aussageerzwingung, 2011
  • Jürg Kasper (Rechtsanwalt), wissenschaftlicher Assistent 1998-2001, Dissertation: Die Schulden der Dritten Republik, 2001
  • Oliver W. Lembcke (Politikwissenschaftler), 2002-2006 wissenschaftlicher Assistent, Dissertation: Hüter der Verfassung, Tübingen 2007

Querverweise

Sachartikel

Personenartikel

Netzverweise

  • Professor Dr. Rolf Gröschner – Werdegang - im Netz
  • Professor Dr. Rolf Gröschner - im Netz
  • Liste von Rechtswissenschaftlern - Wikipedia
  • Hellmuth-Loening-Zentrum für Staatswissenschaften Jena e.V. im Netz
  • Bürgerverein Nürnberg Jobst-Erlenstegen e.V. – im Netz

Einzelnachweise

  1. Magnus Zawodsky: Alles von “Improved Sound Limited” auf CD. Sie waren Helden, sie sagten: Nein! In: Nürnberger Zeitung von 2004, Nürnberg plus - auch im Franken-Wiki
  2. Orthoptistin ist ein medizinischer Fachberuf im Bereich der Augenheilkunde, der sich mit Augenfehlstellungen und Störungen des beidäugigen Sehens befaßt.
  3. * Wilhelm Henke: Die verfassunggebende Gewalt des Volkes. Göttingen, Rechts- u. staatswiss. Fak., Diss. v. 21. April 1956, XII, 211 gez. Bl.; [Maschinenschr.]
    • Wilhelm Henke:Die verfassunggebende Gewalt des deutschen Volkes. Göttingen, Rechts- u. staatswiss. F., Diss. v. 21. April 1956, Stuttgart: Vorwerk, 1957, 165 S.
    • Wilhelm Henke: Das Recht der politischen Parteien. Habil.-Schrift Göttingen. Göttingen: Schwartz, 1964, XI, 237 S. (Göttinger rechtswissenschaftliche Studien ; Bd. 50); 2., neubearb. Auflage, 1972, XII, 298 S., ISBN 3-509-00547-3
    • Wilhelm Henke: Recht und Staat. Grundlagen der Jurisprudenz. Tübingen: Mohr, 1988, X, 659 S., ISBN 3-16-645398-9
  4. Wolfgang Kopke: Rechtschreibreform auf dem Erlaßwege? In: Juristen-Zeitung (JZ) Nr. 18, 15. September 1995, S. 874 ff.
  5. Wolfgang Kopke: Die verfassungswidrige Rechtschreibreform. In: NJW 1996, S. 1081/82, Fn. 4
  6. * Hans-Dieter Rübsaamen: Minderheitenrechte in einer konzernfreien Aktiengesellschaft. Universität Würzburg, Jurist. Fakultät, Dissertation, 1971, XXII, 216 S.
    * Dieter Rübsaamen: Verfassungsrechtliche Aspekte des Kulturföderalismus. Anmerkungen zum verfassungsrechtlichen Kulturauftrag der Länder, zum Bund-Länder-Zusammenwirken sowie zur Konzeption einer Bund-Länder-Kulturstiftung. In: Institut für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft (Hrsg.): Jahrbuch für Kulturpolitik, 2 (2002), 2001, Essen, S. 153-183, ISBN 3-89861-096-9
  7. Vgl. Dieter Rübsaamen: Bei der Rechtschreibreform geht es um Neuregelung. In: Süddeutsche Zeitung vom 14. November 1995, S. 11
  8. Rolf Gröschner: Etwas fürs Parlament. In: Süddeutsche Zeitung vom 22. September 1995 („Durch die Vertagung der Entscheidung über die geplante Rechtschreibreform haben die Kultusminister auch Zeit gewonnen, ihre verfassungsrechtlichen Kompetenzen zu bedenken: Wie eine der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena soeben vorgelegte Dissertation im einzelnen nachweist, sind mit der Reform so weitreichende Eingriffe in Grundrechte und Auswirkungen auf die Allgemeinheit verbunden, daß für ihre Durchführung nicht die Kultusministerkonferenz, sondern die parlamentarische Gesetzgebung zuständig ist.“)
  9. Vielleicht hätte Gröschner in einer Zeit Erfolg gehabt, als Bundespräsident Roman Herzog noch Präsident des Bundesverfassungsgerichts war. Denn Roman Herzog hatte ja bei seinem Chinabesuch am 22.(?)11.1996 in Schanghai die Rechtschreibreform als „überflüssig wie ein Kropf“ bezeichnet.
    * Roman Herzog: „Kultusminister sind aufgrund ihres geistigen Zuschnitts nicht in der Lage, über die Grenzen ihres Bundeslandes hinaus zu denken. Historiker könnten nicht universalgeschichtlich denken. Er pfeife auf die Vermittlung der Daten deutscher Kaiser und Könige, wenn die Sicht auf die Weltkugel von außen fehle. ... Daß er in solchen Zusammenhängen ... die Auseinandersetzung über die Rechtschreibreform verächtlich kommentiert - überflüssig wie ein Kropf – verwundert nicht.“ In: Schöttes, H. J.; Rossler-Kreuzer, H.: In Schanghai fühlte sich Herzog 'pudelwohl' - und teilte aus. In: Nürnberger Nachrichten vom 23. November 1996, S. 3
  10. Friedrich Denk: Die nicht beachteten Unterzeichner der Frankfurter Erklärung. In: Münchner Erklärung zur Rechtschreibreform. (ganzseitige Anzeige). In: Süddeutsche Zeitung vom 30.11.1996, S. 7, und im Münchner Merkur vom 30.11.1996 – im Netz
  11. Vgl. Lehrer klagt gegen Rechtschreibreform. In: Nürnberger Zeitung vom 8. November 1996, S. 4
  12. Vgl. Woche im Bundestag (wib), 30.04.1997, S. 4
  13. Rolf Gröschner: Die Rechtschreibreform — eine Rückkehr des Obrigkeitsstaates? Nürnberg, 15. Mai 1998, Fürstenhof, Grand Hotel, Bahnhofstraße 1-3, 90402 Nürnberg. In: Mitteilungen des Pegnesischen Blumenordens Nr. 21, etwa Januar 1998 und Chronik 1998 - im Netz
  14. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Juli 1998, Az.: 1 BvR 1640/97, Randnummer 163 - BVerfG
  15. RECHTSCHREIBREFORM. Höchst zweifelhaft. In: DER SPIEGEL Nr. 40 vom 1. Oktober 2005, S. 20 - VRS-Forum, Strang: Die Schüler als Opfer und „Humankapital“
  16. Benutzer:StudentAnonymous übernahm am 24. Februar 2011, 22:47 Uhr, ohne Quellenangabe große Teile meiner Gröschner-Biographie aus dem NürnbergWiki

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