Wolfhard Meindl: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 5. April 2017, 08:42 Uhr

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Wolfhard Meindl (* 5. Oktober 1956 in Fürth / Bayern) ist ein promovierter Jurist. Er war Oberstaatsanwalt und zugleich Pressesprecher des Landgerichts Regensburg. Ab Oktober 2014 wurde er ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts Regensburg Clemens Prokop. [1]

Wolfhard Meindl
* Wolfhard Meindl: Die Selbstverpflichtung im Strafrecht. Dissertation, Regensburg, 1993
Schroeder Meindl Strafprozeßrecht.jpg
Schroeder Meindl Fallrepetitorium.jpg

Leben und Wirken

Herkunft und Familie

Rudolf Wolfhard Meindl ist das einzige Kind der Eheleute Rudolf und Anna Meindl, geb. Schönberger.
Er ist verheiratet seit dem 12. September 1986 mit Ulrike Böhm-Meindl, geb. Böhm. [2]

Ministrant

Schulen

  • 1963-1967: vier Jahre Volksschule
  • 1967-1976: neun Jahre Humanistisches Gymnasium

Bundeswehr / Zivildienst

Jurastudium und Promotion

  • WS 1976/77-WS 1980/81: neun Semester Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg
  • Febr./Juli 1981: Erste Juristische Staatsprüfung
  • 16.04.1981-31.07.1981: Studentische Hilfskraft,
  • 01.08.10981-30.09.1984 Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Ostrecht (Prof. Dr. F.-C. Schroeder) an der Universität Regensburg
  • 12.09.1981-24.05.1984: Referendariat
  • 1993 wurde Wolfhard Meindl mit einer Doktorarbeit „Die Selbstverpflichtung im Strafrecht. Überlegungen zum Unrechtsgehalt und zur Dogmatik der Bereiterklärungs-, Verabredungs- und Mitgliedschaftstatbestände unter Berücksichtigung ihrer historischen Entwicklung“ zum Dr. jur. promoviert.

Jurist

  • 01.10.1984-31.03.1989: Akademischer Rat z.A. an der Universität Regensburg
  • Seit 01.04.1989: Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Landshut bzw. Regensburg
  • Seit WS 1990/91: Lehrbeauftragter an der Universität Regensburg
  • Seit 01.03.1992: Prüfer für die Erste Juristische Staatsprüfung
  • Seit 01.01.1993: Nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für die Ausbildung der Rechtsreferendare am Landgericht Regensburg

Staatsanwalt und Pressesprecher

Ab 17.09.2001 bis 2012 war Dr. Meindl Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, ab 2012 war er Pressesprecher bei der Staatsanwaltschaft Regensburg.[3]

Lehrbeauftragter

Als „Staatsanwalt als Gruppenleiter“ war er Lehrbeauftragter an der Universität Regensburg und Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare.

Bayerischer Landtag

Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl beschrieb seine Lage vor dem Mollath-Ausschuß des Bayerischen Landtags so: „Mein Auftrag war: Führe ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Gustl Mollaths.“ „Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Ausschuß. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“ [4]

Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollath

Landgericht Regensburg: Gustl Mollaths „Freispruch“ am 14. August 2014 durch die Vorsitzende Richterin Elke Escher. Zeichnung: © Elena Heckel

Politiker

Ehrenämter und Mitgliedschaften

Auszeichnungen

  • 2009

Konfuzius: „gute Werke“

„Wenn die Sprache nicht stimmt, dann ist das, was gesagt wird, nicht das, was gemeint ist. Ist das, was gesagt wird, nicht das, was gemeint ist, so kommen keine guten Werke zustande. Kommen keine guten Werke zustande, so gedeihen Kunst und Moral nicht. Gedeihen Kunst und Moral nicht, so trifft das Recht nicht. Trifft das Recht nicht, so weiß das Volk nicht, wohin Hand und Fuß setzen. Also dulde man keine Willkürlichkeit in den Worten. Das ist es, worauf es ankommt.“ (Konfuzius) [5]

Recht setzt eine Sprache mit zutreffenden Begriffen voraus. Begriffe wiederum vermitteln manchmal nur unvollkommene Vorstellungen von der Wirklichkeit. Wenn Begriffe einseitig nur juristisch ausgelegt oder parteiisch umgedeutet werden, entsteht ein Zerrbild der Wirklichkeit. Also dulde man auch keine Willkürlichkeit in der Auslegung der Worte.

Gesetz' und Rechte wie eine ew'ge Krankheit

Schüler:
Zur Rechtsgelehrsamkeit kann ich mich nicht bequemen.
Mephistopheles:
Ich kann es Euch so sehr nicht übel nehmen,
Ich weiß, wie es um diese Lehre steht.
Es erben sich Gesetz' und Rechte
Wie eine ew'ge Krankheit fort;
Sie schleppen von Geschlecht sich zum Geschlechte,
Und rücken sacht von Ort zu Ort.
Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage;
Weh dir, daß du ein Enkel bist!
Vom Rechte, das mit uns geboren ist,
Von dem ist, leider! nie die Frage.[6]




Anmerkungen:
In Nürnberg lernte Goethe den Politiker und Kunstsammler Paul Wolfgang Merkel und die Mundartdichtung Johann Conrad Grübels kennen und wandelte auf der heutigen Historischen Meile Nürnbergs.
Seine Gesellschaftskritik verbarg Goethe wohlweislich in seinem „Faust“ von 1808. Ein Militärgericht hatte da schon 1806 auf Weisung Napoleons das Todesurteil gegen den Nürnberger Buchhändler Johann Philipp Palm gefällt. Würde Goethe es heute wagen, wie Gustl Mollath vor Gericht gegen den Krieg und für Menschenrechte einzutreten und auf den Machtmißbrauch der Psychiatrie und der Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaft mit Hinweis auf die Naziherrschaft hinzuweisen, so wie es auch offen Dr. Wilhelm Schlötterer tut? Jeder Systemkritiker könnte der nächste Mollath sein. [7] Es fehlt an einem Qualitätszirkel als Kontrollorgan für die Justiz insbesondere für die Staatsanwaltschaft. Wahrheitsgemäße und nicht lückenhafte Gerichtsprotokolle wären ein erster Schritt zur Selbstkontrolle. [8] Gustl Mollath fordert auf Grund seiner negativen Erfahrungen ein Audioprotokoll. Hätte es bei Richter Otto Brixner ein Audioprotokoll gegeben, dann wäre die Revision erfolgreich gewesen. „Es erben sich Gesetz' und Rechte wie eine ew'ge Krankheit fort.“ „Unter den Talaren - Muff von 1000 Jahren“, in der Justiz in manchen Bereichen mindestens seit 100 Jahren. Sogar Nazigesetze wurden übernommen. [9] Aber vielleicht wird die Justiz auf Grund des Falles Mollath lernfähig und schneidet manch alten Zopf endlich ab.

„Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.“ Friedrich von Schiller (1759–1805)

Recht zum Widerstand

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Art. 20 (4) Grundgesetz. Gegen die Pharma- und Psychiatrie-Lobby, ein Teil der fünften Gewalt, die mächtiger ist als die Justiz, können sich deren Opfer, wie Gustl Mollath, nicht anders wehren, als Öffentlichkeit herzustellen.[10] Was zahlt die Pharma-Industrie, damit Patienten mit Psychopharmaka zwangsmedikamentiert werden können? Gegen Zwangsmedikation mit Psychopharmaka ist ziviler Ungehorsam nötig, wenn streitbare, wehrhafte Demokraten durch Verräumung in die Psychiatrie mundtot gemacht werden.

Jeder Jurist, der dennoch Zweifel an der Darstellung Gustl Mollaths haben sollte, könnte hier Gegenargumente vortragen und könnte sich Gedanken über folgende Sätze der Oberstaatsanwältin Gabriele Wolff zum Fall Gustl Mollath machen:

„Wenn selbst Willkürurteile unterhalb des Rechtsverletzungs-Radars von GBA [Generalbundesanwalt] und BGH durchschlüpfen und in Rechtskraft erwachsen, erstinstanzlich urteilende Landgerichte also unkontrolliert schalten und walten können, kann von Rechtsstaat keine Rede mehr sein. Der Anspruch auf eine wirksam überprüfende 2. Instanz ist wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Rechtsstaats.“ [11]

Die Staatsanwaltschaft

Taschenbucherstausgabe 15. August 2015

Im August 2015 kam das Buch Wilhelm Schlötterers vom Juli 2013 WAHN UND WILLKÜR neu als Ta­schenbucherstausgabe heraus, ergänzt um einen Bericht über den weiteren Verlauf des Falles Mollath. Was in Gerhard Strates Buch „Der Fall Mollath“ (Dezember 2014) zu kurz kommt, beleuchtet Wilhelm Schlötterer ausführlich, nämlich das Fehlverhalten der Justiz, das vom BVerfG schließlich als rechts- und verfassungswidrig gerügt wurde. Gerhard Strate hatte hingegen bereits in seiner Internetseite das von ihm beantragte Wiederaufnahmeverfahren für Gustl Mollath mit vielen Dokumenten veröffentlicht und die von ihm entdeckten zahlreichen Rechtsbeugungen der Richter in einer Reihe von Vorträgen angeprangert. Um ihm einen Maulkorb umzubinden, ging die Staatsanwaltschaft Augsburg in Hamburg gerichtlich gegen ihn vor, aber ohne Erfolg.
Am 23. Juli 2013 stellte Schlötterer in Bayreuth sein neues Buch „Wahn und Willkür. Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt“ vor. Darin ist das Kapitel 5 „Die paranoide Wahnsymptomatik des Ingenieurs Gustl Mollath“ (bisher S. 318-425, nun S. 309-435) enthalten. Im Vorwort der Erstausgabe vom Juli 2013 schrieb Schlötterer: „Die an Gustl Mollath verübte Schandtat ist die abscheulichste Ausgeburt dieser Skrupellosigkeit: Es war kein Justizirrtum, alle bekannten Fakten lassen auf vorsätzliches Handeln schließen!“ [12] Für die Buchvorstellung erhielt Gustl Mollath erstmals Freigang.

Vor dem herausragenden Kapitel über das Justiz- und Psychiatrieopfer Gustl Mollath berichtet Schlötterer über den Machtmißbrauch bayerischer Ministerpräsidenten seit Franz Josef Strauß und führender Politiker, Juristen und Amtsträger und über die Fälle anderer Justiz- und Psychiatrieopfer wie den Teppichhändler Eberhart Herrmann und die psychiatrisierten hessischen Steuerfahnder, wie zum Beispiel Rudolf Schmenger, oder den Ansbacher Polizeichef Werner Maluck. Die Darstellung in diesem Abschnitt „Wahn und Willkür“ beschränkt und konzentriert sich auf den Fall Mollath und die zentrale Rolle der HypoVereinsbank.

Schlötterer untersuchte das Fehlurteil gegen Gustl Mollath vom 8. August 2006.

Als „des Pudels Kern“ (Schlötterer: Wahn und Willkür, S. 341 f.) zeigt er auf, daß die Richter und Staatsanwälte Mollaths Hinweise auf Schwarzgeldverschiebungen mit Hilfe eines einzigen gerichtlich beauftragten verbeamteten Psychiaters, Klaus Leipziger, als Wahnvorstellungen einstuften, ohne die konkret nachprüfbaren angezeigten Schwarzgeldverschiebungsvorwürfe Mollaths überprüft zu haben. Seit der Verhandlung vom 25. September 2003 saßen die Staatsanwälte und Richter auf Mollaths Schnellhefter von 106 Seiten mit den Dokumenten über die Schwarzgeldverschiebungen (Name, Geldbetrag, Kontonummer) (S. 361). Außerdem verfügten sie über den Brief Gustl Mollaths vom 11. Juni 2003 (336) an den Amtsrichter Jürgen Bloß mit zahlreichen Anlagen. Ferner stellt Schlötterer fest, daß die Richter es vermieden, den Namen der HypoVereinsbank zu nennen. Er fragt sich, ob es sich womöglich um eine Sprachregelung handele (S. 316, 318 f., 355, 357). [13]. Schlötterer schreibt:

„Plötzlich fiel es mir wie Schuppen von den Augen: Die Staatsanwaltschaft war das Einfallstor! Sie hatte zum einen sämtliche Strafanzeigen Mollaths verworfen. Zum anderen hatte sie ihn ohne jede Überprüfung seiner Angaben angeklagt. Und sie saß am 8. August 2006 im Gerichtssaal …“ (366)
„Und wie die politische Spitze und die ihr unterstehende Justiz mit Gustl Mollath und seinen Strafanzeigen über millionenfache Schwarzgeldverschiebungen verfuhr, mußte jegliches Vertrauen obrigkeitsgläubiger Bürger zerstören. Wer weiterhin blind vertraut, dem ist wirklich nicht zu helfen.“ (308)

„Ein köstlicher und kostbarer Brief“
Ende August 2012 erhielt Gustl Mollath eine Abmahnung und Klageandrohung eines Nürnberger Rechtsanwalts, Mollath möge die unwahre Angabe in seiner Strafanzeige widerrufen, daß sein Mandant Schwarzgeld in die Schweiz transferiert habe. Die Steuerfahndung werfe das dem Mandanten vor. Beigefügt war ein Schreiben des Finanzamts Nürnberg-Süd vom 2. Juli 2012. Darin heißt es: „Diese Erkenntnisse beziehen sich nicht nur auf Ihren Mandanten, sondern auch auf weitere Personen. Dabei hat sich gezeigt, daß die vorliegenden Erkenntnisse in mehreren Fällen zutreffend waren.“ Schlötterer berichtet weiter:

„Sodann führte das Schreiben folgende Schweizer Nummernkonten an: Pythagoras, Selingstadt 2986, DVD 6006, Klavier 2285, Laim 1112. Es waren genau die Nummernkonten der von Mollath der Justiz übergebenen Buchungsanordnungen, welche die Justizministerin im Rechtsausschuß des Landtags unterschlagen hatte!“

Edward Braun fuhr mit seinem Ferrari nach Bayreuth und holte diese unersetzlichen Beweisstücke. Am 29. Oktober 2012 veröffentlichten die Nürnberger Nachrichten einen Bericht unter dem Titel „Steuerfahnder haben die Spur aufgenommen“.(381 f.) Michael Kasperowitsch nennt in seinem Artikel den Namen des Nürnberger Rechtsanwalts: Heinrich Schnell. [14]

Schlötterer nahm ab dem 7. Juli 2014 viermal an Verhandlungen des Wiederaufnahmeverfahrens des Landgerichts Regensburg im Fall Mollath teil. Obwohl er der beste Kenner des Falles Mollath ist, wurde er nicht als Zeuge vernommen. Er erstattete eine Strafanzeige gegen die Zeugin Petra Heinemann, die 2006 berichterstattende Richterin war. Dieser Strafanzeige schloß sich Gustl Mollath im Wiederaufnahmeverfahren an. Außerdem wertete Schlötterer das Regensburger Urteil aus. Er kam zur Erkenntnis, daß es sich erneut um ein Fehlurteil handele; da auch die von der Ehefrau Mollaths behaupteten Tätlichkeiten nicht bewiesen werden konnten. Seine Erkenntnisse flossen in eine im August 2015 erschienene, inhaltlich erweiterte Taschenbucherstausgabe (Heyne Verlag) seines Buches „Wahn und Willkür“ ein.

Im III. Teil „Unrechtssysteme in der Demokratie“ (441-457) faßt Schlötterer seine Erkenntnisse zusammen und macht Verbesserungsvorschläge, wie man die Mißstände in Bayern und in anderen Bundesländern durch rechtliche Änderungen beseitigen könne (451-457). [15] (Übertragen aus der NürnbergWiki-Biographie über Dr. Wilhelm Schlötterer.)

Wie berechtigt das abgrundtiefe Mißtrauen Gustl Mollaths in die bayerische Justiz ist, zeigte sich schon im Untersuchungsausschuß des Bayerischen Landtags. Dort beschrieb Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl, damals zugleich auch noch Pressesprecher, seine Lage vor dem Mollath-Ausschuß des Bayerischen Landtags so:

„Mein Auftrag war: Führe ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Gustl Mollaths.“ „Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Ausschuß. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“ [16]

Es klingt sehr nach Beliebigkeit und Parteilichkeit, wenn ein Jurist den Auftrag erhält, „zugunsten“ Gustl Mollaths zu agieren. Ein guter bayerischer Jurist ist demnach ein Wendehals, der alles macht, was ihm von oben befohlen wird. Diese Parteilichkeit zeigte sich schon darin, daß die Staatsanwaltschaft und die Finanzbehörden es zuließen, daß Petra Mollath ganze Aktenberge abtransportierte. Selbst als Petra Mollath den Chefreporter des Nordbayerischen Kurier, Otto Lapp, während des Wiederaufnahmeverfahrens Teile aus dem Eigentum Gustl Mollaths fotografieren und veröffentlichen ließ, blieb die Staatsanwaltschaft untätig.

Fotogalerie

Kontakt

Dr. jur. Wolfhard Meindl
Amtsgericht Regenburg
Ständiger Vertreter des
Direktors des Amtsgerichts Regensburg

Veröffentlichungen

Dissertation

  • Wolfhard Meindl: Die Selbstverpflichtung im Strafrecht. Überlegungen zum Unrechtsgehalt und zur Dogmatik der Bereiterklärungs-, Verabredungs- und Mitgliedschaftstatbestände unter Berücksichtigung ihrer historischen Entwicklung. Universität Regensburg, Dissertation, Regensburg, 1993, VIII, 255 S.

Monographien

Herausgeberschaften

Artikel in Zeitungen und Zeitschriften (Auswahl)

Vorträge (Auswahl)

Literatur

  • Erwin Tochtermann: Die Leichen im Keller der bayerischen Justiz. München: Verlag Bayerischer Informationsdienst, 1983, 296 S., ISBN 3-923361-01-7 (Seinem Manuskript gab Erwin Tochtermann den Arbeitstitel: Die Verbrechen der bayerischen Strafjustiz. Unter diese Verbrechen zählt er die Fälle, in denen „Gerechtigkeit nur geübt“ wurde. Und der Gerichtsreporter weiß: Wer üben muß, der kann nicht. Diesen „Nichtkönnern“ der bayerischen Strafjustiz ist das vorliegende Buch gewidmet. Klappentext)
  • Bernd Volckart: Maßregelvollzug. Das Recht des Vollzuges der Unterbringung nach §§ 63, 64 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt. Darmstadt; Neuwied: Luchterhand, 1984, XX, 210 S., ISBN 3-472-01018-5; 5. Auflage, 1999, XLV, 524 S., ISBN3-472-03648-6; 6. Auflage unter dem Titel: Rolf Grünebaum: Maßregelvollzug, 2003
  • Manfred Such: Bürger statt „Bullen“. Streitschrift für eine andere Polizei. Essen: Klartext-Verlag, 1988, 176 S., ISBN 3-88474-437-2

Presse

  • „Ich denke nicht in Sieg oder Niederlage“. Regensburger Oberstaatsanwalt fand die Lücke im Fall Mollath. In: Wochenblatt Regensburg vom 6. August 2013 Regensburg/Nürnberg - wochenblatt.de

Querverweise

Sachartikel

Personenartikel

Netzverweise

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. * Meindl wird stellvertretender Direktor.Der 57-Jährige übernimmt ab Oktober die Stelle als Vertreter des Direktors am Amtsgerichts Regensburg. Er war zuletzt als Oberstaatsanwalt tätig. In: Mittelbayerische Zeitung vom 4. September 2014 - http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt/meindl-wird-stellvertretender-direktor-21178-art1115970.html mittelbayerische.de]
  2. * Wolfhard Meindl: Die Selbstverpflichtung im Strafrecht. Überlegungen zum Unrechtsgehalt und zur Dogmatik der Bereiterklärungs-, Verabredungs- und Mitgliedschaftstatbestände unter Berücksichtigung ihrer historischen Entwicklung. Universität Regensburg, Dissertation, Regenburg, 1993, VIII, 255 S.; hier: Lebenslauf, S. 5
  3. * Wolfhard Meindl, Oberstaatsanwalt - gustl-glossar.de/
    * Wolfhard Meindl (* 1956), Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Regensburg (ab 17.09.2001, ..., 2012) - 2010, ..., 2012: Pressesprecher bei der Staatsanwaltschaft Regensburg. In: Väternotruf informiert zum Thema Staatsanwaltschaft Regensburg - vaeternotruf.de
  4. * Beate Lakotta: Alles auf Anfang. Ab nächster Woche findet in Regensburg das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath statt. Er hat angekündigt, seine Unschuld zu beweisen. In: DER SPIEGEL Nr. 27 vom 30. Juni 2014, S. 30 f. - http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-127862076.html
  5. Aus: Bô Yin Râ oder [= Joseph Anton Schneiderfranken): Das Buch der Gespräche. München: Verlag der Weißen Bücher 1920; 2. Auflage. Zürich: Kober, 1958, 107 S., ISBN 3-85767-064-9
  6. Johann Wolfgang von Goethe: Faust: Eine Tragödie - Kapitel 7. Erste Veröffentlichung 1808. Reclam Verlag, 1971 - Projekt Gutenberg - http://gutenberg.spiegel.de/buch/3664/7
  7. Joachim Dankbar: Jeder kann der nächste Mollath sein. Eine Veranstaltung in Bayreuth weist darauf hin, dass es noch mehr fragwürdige Fälle gibt. Längst nicht jeder in der Psychiatrie Untergebrachte bekomme eine zweite Chance. In: Frankenpost vom 8. März 2014 - frankenpost.de
  8. Privatdetektiv Arne Fellner: Dirty-Cop.com & Dirty-Justice - http://dirty-cop.com
  9. Dörthe Nath: 68er-Revolte „Der NS-Muff ist vertrieben“. Vor 40 Jahren trug Detlev Albers das Banner „Unter den Talaren - Muff von 1000 Jahren“. Mit sueddeutsche.de sprach der Jura-Professor über die 68er, Studentenproteste und die aktuellen Probleme an den Unis. In: Süddeutsche Zeitung vom 17. Mai 2010 - http://www.sueddeutsche.de/karriere/er-revolte-der-ns-muff-ist-vertrieben-1.355603 sueddeutsche.de]
  10. Basil Wegener (dpa): Mächtige Lobby hinter jeder Arznei. Pharmahersteller nutzen viele Wege, um ihre Produkte an den Mann zu bringen. In: Nürnberger Nachrichten Nr. 66 vom 19. März 2013, S. 2 - [ NN]
  11. http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/02/04/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-viii/
  12. Pascal Durain, MZ: Gustl Mollath kommt zu Buchvorstellung. In Bayreuth nimmt Gustl Mollath am Dienstag an einer Pressekonferenz teil. Sein Erscheinen wurde mit Spannung erwartet – denn Mollath sitzt seit knapp sieben Jahren gegen seinen Willen in der forensischen Psychiatrie. In: Mittelbayerische Zeitung vom 23. Juli 2013 - mittelbayerische.de
    Wilhelm Schlötterer: Wahn und Willkür. Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt. München: Heyne, 22. Juli 2013, 448 S., ISBN 978-3-453-20047-0; hier: S. 12
  13. Im Urteil vom 8. August 2006 PDF gustl-for-help.de, allerdings wird der Name der HypoVereinsbank genannt.
  14. * Michael Kasperowitsch: Steuerfahnder haben die Spur aufgenommen. Wende im Psychiatrie-Fall Ferdl G.. In: Nürnberger Nachrichten vom 29. Oktober 2012 - NN
  15. * Egon Schneider: Der Niedergang des Rechtsstaates. In: Eberhard Kempf/ Gabriele Jansen/ Egon Müller (Hrsg.): Festschrift für Christian Richter II „Verstehen und Widerstehen“. Baden-Baden: Nomos-Verlag, 26.09.2006 - hu-hessen.de („Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter!“ Somit seien die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt.)
  16. * Beate Lakotta: Alles auf Anfang. Ab nächster Woche findet in Regensburg das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath statt. Er hat angekündigt, seine Unschuld zu beweisen. In: DER SPIEGEL Nr. 27 vom 30. Juni 2014, S. 30 f. - http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-127862076.html

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