Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) mit Sitz in der ehemaligen Südkaserne in Nürnberg.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Südkaserne.jpg
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
– BAMF –
Aufsichtsbehörde Bundesministerium des Innern
Hauptsitz Nürnberg
Bundesland Freistaat Bayern
Gründung 12. Januar 1953 als „Bundesdienststelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“. 1965 Umbenennung in „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ und seit 1. Januar 2005 „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“
Leitung

Jutta Cordt (Präsidentin), Uta Dauke (Vizepräsidentin mit Sitz Berlin), Ralf Tiesler (Vizepräsident)

Anschrift der Verwaltung Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Telefon +49 911 943-17799
Telefax +49 911 943-17798
E-Mail pressestelle@bamf.bund.de
Webseite https://www.bamf.de/
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Logo.png
Datei:Aerial Nuremberg Suedkaserne.jpg
Hauptsitz des BAMF in Nürnberg

Zuständigkeit

Das Bundesamt ist zentrale Migrationsbehörde mit Kompetenzen in den Bereichen Migration, Integration und Rückkehr. Es ist für folgende Aufgaben zuständig:

Geschichte

Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Anerkennung und Verteilung von ausländischen Flüchtlingen (AsylVO) am 12. Januar 1953 nahm die Bundesdienststelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge mit 40 Mitarbeitern in Nürnberg-Langwasser, untergebracht innerhalb des seit 1946 bestehenden so genannten Valka-Lagers (früher Kriegsgefangenen- und Flüchtlingslager), die Arbeit auf. Die ersten Bewohner, sogenannte Displaced Persons (Heimatlose Ausländer) aus den baltischen Staaten, nannten das Flüchtlingslager nach der lettisch-estnischen Grenzstadt Valka; der Name wurde in der Folgezeit zum Synonym für das Lager.[1] 1961 wurde die Behörde mit etwa 50 Mitarbeitern nach Zirndorf (Landkreis Fürth) in die Nachbarschaft der bereits seit 1959 als Sammellager für Ausländer genutzten Kaserne verlegt.

1965 erfolgte die Umbenennung in Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Ausländergesetz vom 21. April 1965). Das Bundesamt ist als Bundesoberbehörde dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums angegliedert. 1980 hatte das Bundesamt etwa 240 Mitarbeiter. Wegen der ansteigenden Zahl der Asylanträge ersetzten ab 1. August 1980 weisungsunabhängige Einzelentscheider die Anerkennungsausschüsse mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, die bis dahin über die Asylanträge entschieden hatten. 1986 arbeitete ein großer Teil der Beschäftigten wieder in Nürnberg-Langwasser in einem gemieteten Bürogebäude.

In den 1980er Jahren stieg die Zahl der Asylanträge stark an (1980 rund 100.000 Asylanträge; 1990 rund 200.000 Asylanträge). Grund dafür waren bürgerkriegsähnliche Zustände in der Türkei 1974 und 1992 der Zusammenbruch der Sowjetunion (1992 rund 303.000 Asylanträge). Dieser Anstieg führte nach intensiven Verhandlungen Ende 1992 zu einem neuen Gesetz (Asylkompromiß). Es folgten organisatorische und personelle Änderungen, welche die Asylverfahren beschleunigten. Dazu fiel die Entscheidung zum Umzug der Zentrale in die ehemalige Südkaserne in Nürnberg.

1993 hatte das Amt einen Personalstand von über 4.000 Mitarbeitern. Zum 1. Juli 1993 wurde die Höchstzahl von 48 Außenstellen in allen Bundesländern erreicht. Nach der Reform des Asylrechts, durch die die Asylbewerberzahlen sanken, wurde ab Ende 1993 ein Einstellungsstopp verfügt, ab 1995 Personal abgebaut. Die Zentrale des Bundesamtes bezog im November/Dezember 1996 nach dreieinhalb Jahren Umbau die ehemalige Südkaserne an der Frankenstraße in Nürnberg als neues Dienstgebäude.

Erweiterung der Aufgabenbereiche ab 2005

Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes (1. Januar. 2005) wurden viele der mit dem Gesetz erstmals rechtlich verankerten staatlichen Integrationsaufgaben beim Bundesamt gebündelt, weitere sind im Lauf der letzten Jahre hinzugekommen. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) wurde zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zu den bestehenden Aufgaben, wie der Führung des Ausländerzentralregisters (AZR) oder der Rückkehrförderung, kam der Bereich der Integrationsförderung und damit Auftrag der Förderung von Sprach- und Orientierungskursen, die Migrationsberatung sowie die Aufnahme jüdischer Immigranten aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Damit entwickelte sich das Bundesamt von einer reinen Asylbehörde zu einem Kompetenzzentrum für Migration und Integration. Ein Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration (Zuwanderungsrat) wurde gebildet. Er hat den Auftrag, regelmäßig die innerstaatlichen Aufnahme- und Integrationskapazitäten sowie die aktuelle Entwicklung der Wanderungsbewegungen darzustellen. Am 21. Juli 2005 wurde die Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung (ZIRF) zur Koordinierung und Gestaltung der Rückkehrförderung eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, durch Informationen und Beratung die freiwillige Rückkehr von Asylbewerbern zu vereinfachen und zu fördern. Im Dezember 2014 wurde auf Grundlage der Gemeinsamen Erklärung der Innenminister und -senatoren zu den Herausforderungen der Flüchtlingspolitik (17. Oktober 2014) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bund-Länder-Koordinierungsstelle Integriertes Rückkehrmanagement (BLK-IRM) eingerichtet.

Abläufe und Aufstockung im Zuge der Flüchtlingskrise

Im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise geriet das Amt zunehmend unter Druck. Sowohl der Rückstand an rund 250.000 unbearbeiteten Altanträgen auf Asyl als auch folgenschwere Mißverständnisse über Ankündigungen zur möglichen Aussetzung des Dublin-Abkommens im Zuge der Krise, trafen in Deutschland und bei anderen europäischen Staaten auf Unverständnis. Vor der Ankündigung waren aus dem BAMF interne Papiere des Amtes der Organisation Pro Asyl zugespielt worden, in denen ein veränderter Umgang mit Flüchtlingen aus Syrien erörtert wurde. Medien gaben bekannt, daß gemäß einer internen Leitlinie des BAMF auch Flüchtlinge aus Syrien, die in Deutschland Asyl beantragt hatten, entgegen dem Dubliner Übereinkommen künftig nicht mehr in jene EU-Länder rückgeführt würden, in denen sie zuerst registriert worden waren. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sei „davon auszugehen, daß syrische Flüchtlinge von nun an fest damit rechnen können, in der Bundesrepublik bleiben zu dürfen“.[2] Das Amt sah sich schließlich gezwungen, in einem Tweet am 25. August 2015 anzukündigen, daß das Dublin-Verfahren bei syrischen Staatsangehörigen zum gegenwärtigen Zeitpunkt faktisch nicht weiter verfolgt werde.[3][4] Einige Beobachter schrieben dieser Nachricht einen bedeutenden Anteil an der Erhöhung der Zahl der Flüchtlinge zu, die sich auf den Weg nach Deutschland machten.[5][6]

Im Mai 2015 teilte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) mit, das Personal des Bundesamtes von 2800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf zukünftig 4.800 Mitarbeitende aufstocken zu wollen,[7] um die zunehmende Zahl an Asylanträgen bewältigen zu können. Ein weiterer Personalaufbau auf 6.300 Stellen sowie zusätzlich 1.000 befristeten Stellen wird 2016 angestrebt. Das neu eingestellte Personal wird im 2015 eröffneten Qualifizierungszentrum geschult.

Flächendeckend baut die Behörde seit dem 4. Quartal 2015 ihr Netz an Standorten in ganz Deutschland aus. Ziel ist es, die Wartezeiten und somit die Asylverfahrensdauer durch ein Integriertes Flüchtlingsmanagement in Ankunftszentren in allen Bundesländern zu verkürzen.

In den Ankunftszentren werden die Registrierung, die Belehrung, die medizinische Untersuchung und das Asylverfahren an einem Ort gebündelt von den verschiedenen beteiligten Behörden durchgeführt. In den sogenannten Außenstellen werden die Asylverfahren (Anhörung/Entscheidung) durchgeführt. Gleichzeitig sind einige als Regionalstelle Ansprechpartner für die Träger von Integrationsmaßnahmen und verantwortlich für die Integrationsarbeit vor Ort und nehmen Migrationsaufgaben wahr. In Entscheidungszentren werden entscheidungsreife Verfahren entschieden.

Leitung des Bundesamtes

Am 18. September 2015 berief der Bundesinnenminister mit Zustimmung der Bundesarbeitsministerin Frank-Jürgen Weise als Leiter des Amtes. Als stellvertretender Leiter wurde Georg Thiel eingesetzt, die Aufgaben des Amtschefs werden durch den Vizepräsidenten Michael Griesbeck ausgeübt[8][9]. Seit dem 23. Mai 2016 unterstützt Dr. Uta Dauke als weitere Vizepräsidentin mit Dienstsitz in Berlin die Leitung des Bundesamtes. Jutta Cordt leitet seit dem 1. Januar 2017 (zunächst kommissarisch) das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dessen Präsidentin sie zum 1. Februar 2017 als Nachfolgerin von Frank-Jürgen Weise geworden ist und dessen stellvertretende Leiterin sie seit dem 1. Oktober 2016 gewesen ist. Zum 15. Juni 2016 wurde der langjährige Vizepräsident, Michael Griesbeck, ins Bundesministerium des Inneren berufen.

Vom 1. Dezember 2010 bis 17. September 2015 war Manfred Schmidt Präsident des BAMF.

Vom 3. Juli 2000 bis zum 30. November 2010 war Albert Maximilian Schmid, Staatssekretär a. D., Präsident des Bundesamtes.

Von 1994 bis 2004 war Klaus Blumentritt deutscher Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten und anschließend bis zu seinem Ruhestand 2006 Direktor beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Gliederung/Organisation[10]

Das Bundesamt ist in die Leitung, Abteilungen, Gruppen und Referate untergliedert. Begleitende Gremien, Beiräte und Expertenforen unterstützen die Leitung und die Abteilungen.

  • Leitung mit Leitungsstab: Jutta Cordt (Präsidentin), Dr. Uta Dauke (Vizepräsidentin mit Sitz Berlin), Ralf Tiesler (Vizepräsident), Rudolf Knorr (Leitung operativer Bereich, Controlling, Statistik). Der Präsidentin ist die Abteilung 8 direkt zugeordnet. Dem Leitungsstab sind verschiedene Beauftragte zugeordnet, beispielsweise der Geheimschutzbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte oder der Datenschutzbeauftragte.[11]
  • Abteilung 1: Zentrale Dienstleistungen, Personal/Organisation
  • Abteilung 2: Internationale Aufgaben, Grundlagen Asylverfahren, Migration
  • Abteilung 3: Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt
  • Abteilung 4: Region Nord
  • Abteilung 5: Region Mitte
  • Abteilung 6: Region Süd
  • Abteilung 7: Infrastruktur/IT
  • Abteilung 8: Leitungsunterstützung und Grundsatz

Außenstellen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat neben der Zentrale in Nürnberg noch folgende Dienststellen:

  • Augsburg (Außenstelle)
  • Bad Berleburg (Außenstelle)
  • Bad Fallingbostel (Ankunftszentrum)
  • Bamberg (Außenstelle)
  • Bayreuth (Außenstelle)
  • Berlin (Außenstelle)
  • Berlin (Ankunftszentrum)
  • Berlin (Entscheidungszentrum Ost)
  • Bielefeld (Außenstelle – Liegenschaft 1)
  • Bielefeld (Außenstelle – Liegenschaft 2)
  • Bonn (Entscheidungszentrum West)
  • Bramsche (Außenstelle)
  • Braunschweig (Außenstelle)
  • Bremen (Ankunftszentrum)
  • Bremen (Außenstelle)
  • Büdingen (Außenstelle)
  • Burbach (Außenstelle)
  • Chemnitz (Ankunftszentrum)
  • Chemnitz (Außenstelle)
  • Deggendorf (Außenstelle)
  • Dortmund (Ankunftszentrum)
  • Dortmund (Außenstelle- Dublin-Verfahren)
  • Dresden (Ankunftszentrum)
  • Düsseldorf (Außenstelle)
  • Eisenhüttenstadt (Außenstelle)
  • Ellwangen (Außenstelle)
  • Erding (Warteraum)
  • Essen (Außenstelle)
  • Feldkirchen (Warteraum)
  • Frankfurt-Flughafen (Außenstelle)
  • Freilassing (Registrierungsstraße)
  • Freiburg i.Br. (Außenstelle)
  • Friedland (Außenstelle)
  • Gießen (Außenstelle – Liegenschaft 1)
  • Gießen (Außenstelle – Liegenschaft 2)
  • Glückstadt (Ankunftszentrum)
  • Greven (Registrierungsstraße)
  • Halberstadt (Ankunftszentrum)
  • Halberstadt (Außenstelle)
  • Hamburg (Ankunftszentrum)
  • Hamburg (Außenstelle)
  • Heidelberg (Ankunftszentrum)
  • Hermeskeil (Außenstelle)
  • Ingelheim/Bingen (Außenstelle)
  • Ingolstadt/Manching (Außenstelle)
  • Jena/Hermsdorf (Außenstelle)
  • Karlsruhe (Außenstelle)
  • Karlsruhe (Regionalstelle)
  • Kiel (Außenstelle)
  • Köln (Ankunftszentrum)
  • Köln (Außenstelle)
  • Kusel (Außenstelle)
  • Lebach (Ankunftszentrum)
  • Lebach (Außenstelle und Regionalstelle)
  • Leipzig (Ankunftszentrum)
  • Mannheim (Entscheidungszentrum Südwest)
  • Mönchengladbach (Ankunftszentrum)
  • Mühlhausen (Außenstelle)
  • München (Außenstelle – Liegenschaft 1)
  • München (Außenstelle – Liegenschaft 2)
  • Münster (Ankunftszentrum)
  • Neumünster (Ankunftszentrum)
  • Neumünster (Außenstelle)
  • Neumünster-Boostedt (Außenstelle)
  • Niederaußem/Bergheim (Registrierungsstraße)
  • Nostorf-Horst (Außenstelle)
  • Nürnberg (Entscheidungszentrum Süd)
  • Oldenburg (Außenstelle)
  • Rendsburg (Außenstelle)
  • Osnabrück (Außenstelle)
  • Passau (Registrierungsstraße)
  • Regensburg (Außenstelle)
  • Reutlingen/Eningen u. A. (Außenstelle)
  • Rosenheim (Registrierungsstraße)
  • Schweinfurt (Außenstelle)
  • Sigmaringen (Außenstelle)
  • Stern-Buchholz (Ankunftszentrum)
  • Suhl (Ankunftszentrum)
  • Trier (Ankunftszentrum)
  • Trier (Außenstelle)
  • Unna (Außenstelle)
  • Würzburg (Regionalstelle)
  • Zirndorf (Außenstelle)

Aktenzeichen

Das wesentliche Identifikationsmerkmal für ein Asylverfahren ist das BAMF-Aktenzeichen. Das Aktenzeichen soll bei der Kommunikation mit dem BAMF, insbesondere bei Adreßänderungsmitteilungen, angegeben werden. Es hat die Form nnnnnnn-lll. Die ersten sieben Ziffern identifizieren den Asylbewerber, die letzten drei Ziffern kennzeichnen sein Heimatland. Häufig verwendete Länderkennzahlen[12] sind:

150 Kosovo, Republik
170 Serbien, Republik
224 Eritrea
238 Ghana
423 Afghanistan
438 Irak
439 Iran
451 Libanon
475 Syrien
997 (Staatenlose)

Haushalt des BAMF

Soll-Haushalt des BAMF (2014 bis 2017)

Soll in 2014 Soll in 2015 Soll in 2016 Soll in 2017
Personalausgaben 109.513 166.812* 319.991 457.198
Sächliche Verwaltungsausgaben
(u. a. Mieten und Pachten für Liegenschaften) 44.412 59.203* 59.887 292.325
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 56 56* 56 56
Investitionen 5.296 20.817* 72.013 32.122
Gesamt 159.277 246.888* 651.947 781.701
* Angaben für 2015 inkl. Soll-Nachtragshaushalte, jeweils in 1.000 €

Quelle: Bundeshaushaltspläne 2014, 2015, 2016 und 2017 (Einzelpläne 06, Bundesministerium des Innern);[13]

Kritik und Kontroversen

Die Generalstaatsanwaltschaft von Brandenburg beantragte im September 2016 die Herausgabe von Datensätzen der BAMF für eine erneute Prüfung, nachdem sich herausgestellt hatte, daß zuvor in Asylverfahren vorgelegte Pässe angeblich syrischer Geflüchteter mit Gutachten von der BAMF als echt eingestuft worden waren, obwohl es sich um Fälschungen handelte.[14]

Der Behörde wird vorgeworfen, daß Asylverfahren teilweise von unqualifizierten Mitarbeitern entschieden worden seien. Diese Personen seien während der Flüchtlingskrise ab 2015 zum Teil mit unzureichender Qualifikation eingestellt worden und hätten keine relevanten Schulungen erhalten.[15]

Am 17. Februar 2017 eröffnete Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main ein Ermittlungsverfahren wegen der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat gegen den Bundeswehr Oberleutnant Franco A. Franco A. hatte sich Ende 2015 in Bayern als syrischer Flüchtling ausgegeben. Er wurde als Flüchtling registriert und bekam durch das BAMF Asyl, obwohl er kein Arabisch und nur gebrochen Französisch sprach. Er bezog bis zur Festnahme pro Monat gut 400 Euro Sozialleistungen und hatte ein Zimmer in einer Sammelunterkunft. Gleichzeitig arbeitete er weiter bei der Bundeswehr soll einen Anschlag geplant haben.[16] Bei der Anhörung durch das BAMF sprach Franco A. Deutsch mit französischem Akzent.[17]

Im August 2017 kritisierte eine Studie vom Verwaltungswissenschaftler Prof. Jörg Bogumil zur Integration von Flüchtlingen das BAMF als ineffizient. Im Interview sagte er: „Wir haben ein Kompetenz- und Organisationsversagen festgestellt“; „Wir haben eine Mißtrauensverwaltung“; „Sie beruht einzig und allein darauf, Mißbrauch zu entdecken und nicht zu helfen.“ Doppelarbeit und mangelhafte Kommunikation wurden als wichtigste Defizite festgestellt. Die mangelhafte Zusammenarbeit von Verwaltungen und Behörden behindere die Integration und verschlinge unnötig viel Zeit und Geld. So müßten Flüchtlinge, deren Asylstatus anerkannt wurde, eine neue Gesundheitskarte beantragen. Wegen eines oft fehlenden Übergabe-Management müßten sämtliche Daten erneut eingegeben werden.[18]

Am 20. April 2018 durchsuchten Ermittler die Privatwohnung der ehemaligen Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts Ulrike B. wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und bandenmäßige Verleitung zur mißbräuchlichen Asylantragsstellung in rund 2000 Fällen von 2013 bis 2017, da sie aussichtslose Asylverfahren an sich gezogen und zu einem für die Antragsteller positiven Abschluß gebracht haben soll. Nur für 98 der rund 2000 betroffenen Fälle war die Außenstelle eigentlich zuständig.[19] Über Ulrike B. waren bereits 2014 Beschwerden in Nürnberg eingegangen, weil sie unter anderem überraschend zwei abgelehnten Irakern zur Anerkennung als Flüchtlinge in Deutschland verholfen hatte. Im Sommer 2015 trug Ulrike B. an einem Sonntag über das Computersystem weitere 25 Iraker ein, die eigentlich bereits in Österreich Asyl beantragt hatten, und erreichte so, daß sie in Deutschland bleiben konnten.[20] Josefa Schmid, seit Januar 2018 Leiterin der Außenstelle, schickte im April einen Bericht ans Bundesinnenministerium in dem sie von mindestens 3332 unzulässigerweise in Bremen bearbeiteten Asylanträge schrieb.[21] Schmid gab der Bamf-Zentrale eine Mitverantwortung für die mutmaßlich illegalen Machenschaften ihrer Vorgängerin Ulrike B. und weiteren Personen. Sie äußerte den Verdacht, daß die Zentrale in den Fall verwickelt sein könnte, da über Jahre die Leitung des BAMF nicht auf Hinweise von Mitarbeitern reagierte. Am 8. Mai wurde Schmid, ehrenamtliche Bürgermeisterin der FDP in Kollnburg, zur Außenstelle Deggendorf zurückversetzt. Schmids Versuch die Versetzung vor dem Verwaltungsgericht Bremen per Eilantrag zu revidieren, scheiterte am 9. Mai, obwohl sie formal rechtswidrig erfolgte, da der Personalrat nicht beteiligt wurde. Da keine schwere und unzumutbare Nachteile drohten, blieb die Versetzung bestehen. BAMF-Insider sprachen von einer Strafversetzung wegen allzu deutlicher und kritischer Worte gegen die die Leitung des BAMF. Schmid legte beim Oberlandesgericht Bremen Beschwerde ein.[22][23]

Fotogalerie

Zum Verfasser des Artikels

Manfred Riebe, der Autor des Artikels, wurde am 17. November 2016 von Landrat Armin Kroder (FW) mit der Goldenen Bayerischen Ehrenamtskarte ausgezeichnet. Armin Kroder wurde als Mitglied der Freien Wähler gewählt, die versuchen, im Bayerischen Landtag als Opposition die CSU zu kontrollieren. Siehe zum Beispiel die Freien Wähler im Menschenrechtsforum Gustl Mollath. Zahlreiche bayerische Städte, Gemeinden und Unternehmen gehören zu den sogenannten Akzeptanzpartnern der Ehrenamtskarte und gewähren deshalb Inhabern der Ehrenamtskarte Vergünstigungen.

Querverweise

Sachartikel

Personenartikel

Netzverweise

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (früher: Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge) - https://www.bamf.de/
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Wikipedia
  • SS-Kaserne (Nürnberg) - Wikipedia

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Vorlage:Webarchiv, Stadtteilforum.org, abgerufen am 12. Januar 2011 (offline)
  2. Vorlage:Internetquelle
  3. Twitter-Text: „#Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt von uns weitestgehend faktisch nicht weiter verfolgt.“ Zitiert nach: Vorlage:Internetquelle
  4. Johannes Dimroth – Pressesprecher des Bundesinnenministeriums in der Regierungspressekonferenz am 26. August 2015. (PDF)
  5. So kam es zum Tweet, der so viele Syrer von Deutschland träumen läßt. Focus.de vom 19. September 2015
  6. Vorlage:Internetquelle
  7. Vorlage:Cite web
  8. Vorlage:Internetquelle
  9. Vorlage:Internetquelle
  10. Organigramm auf BAMF.de
  11. https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Sonstige/organigramm.pdf?__blob=publicationFile
  12. Länderkennzahlen beim Bundesjustizamt (PDF), abgerufen am 25. Februar 2016
  13. Die veränderte Fluchtmigration in den Jahren 2014 bis 2016: Reaktionen und Maßnahmen in Deutschland , Fokusstudie, S. 58, herausgeben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2018
  14. dw.de: Bundesländer vermuten Schlamperei beim BAMF Deutsche Welle vom 17. September 2016
  15. "Viele Bamf-Entscheider offenbar unzureichend qualifiziert" Zeit vom 3. Juni 2017
  16. Flüchtling und Soldat - das Doppelleben von Oberleutnant Franco A.Der Spiegel vom 27. April 2017
  17. „Flüchtling“ Franco A. sprach bei Asyl-Anhörung Deutsch welt.de vom 16. Juni 2017
  18. Studie: Träge Bürokratie bremst Integration von Flüchtlingen Westfalenpost vom 21. August 2017, abgerufen am 22. August 2017
  19. Vorlage:Internetquelle
  20. Hubert Gude, Wolf Wiedmann-Schmidt: "Beamter alarmierte Bamf schon vor vier Jahren" Spiegel Online vom 11. Mai 2018
  21. Andrea Dernbach: "Flucht und Ausflucht in der Bremer Außenstelle" Tagesspiegel vom 11. mai 2018
  22. Nach Deggendorf versetztSüddeutsche.de vom 10. Mai 2018
  23. * dpa: Josefa Schmid kämpft weiter vor Gericht gegen Versetzung im BAMF. In: Viechtacher Bayerwald-Bote vom 14. Mai 2018 - pnp.de

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