Christian Ullmann

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Christian Ullmann (* 20. Februar 1942 in Reichenberg, Sudetenland) ist promovierter Wissenschaftstheoretiker und Journalist. Er war Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“.

Christian Ullmann
Christian Ullmann
Foitzick Verlag, 2006

Leben und Wirken

Herkunft

Christian Dietrich Ullmann ist ein Sohn von Edmund und Ilse Ullmann. Seine Eltern hatten in Reichenberg einen Musikverlag, den Edmund Ullmann Verlag Reichenberg, aufgebaut. Mitarbeiter des Verlags waren Joseph Keilberth, damals Generalmusikdirektor des Deutschen Philharmonischen Orchesters in Prag (später Bamberg) und der Buchillustrator Hanns Erich Köhler, der später als Karikaturist der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ überregionale Bekanntheit erlangte. Wichtigstes Verlagswerk war die Herausgabe der Werke von Christoph Demantius in der Edition „Das Erbe Deutscher Musik“.

Nach der Aussiedlung und vorübergehenden Aufenthalten in bayerischen Orten gründeten seine Eltern 1948 in Schwaigern, Kreis Heilbronn, ein neues Unternehmen. [1]

Schule und Studium

In Schwaigern besuchte Christian Ullmann von 1948 bis 1952 die Volksschule. Danach war er von 1952 bis 1954 auf dem Gymnasium in der Schloßschule Kirchberg/Jagst mit Internat. In Heilbronn am Neckar besuchte Christian Ullmann von 1954 bis 1961 das Robert-Mayer-Gymnasium und schloß die Schulbildung im Jahre 1962 mit dem Abitur ab.

Zunächst übernahm er eine kaufmännische Tätigkeit in der Fabrik der Eltern. Nach dem Tod des Vaters übersiedelte er 1965 nach München und studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität zunächst das Hauptfach Zeitungswissenschaft und ab 1966/67 das Hauptfach Philosophie und die Nebenfächer Logik, Soziologie und Politische Wissenschaft.

Während seiner Studienzeit wurde Ullmann auf die grundlegende Arbeit „Sprache, Denken, Wirklichkeit. Beiträge zur Metalinguistik und Sprachphilosophie“ des amerikanischen Linguisten Benjamin Lee Whorf aufmerksam (Rowohlt-Taschenbuch, Reinbek 1963). Whorf hatte vorübergehend als Schadensermittler in einer Versicherung gearbeitet und war in dieser Eigenschaft mit den Hopi-Indianern in Kontakt gekommen. Dabei stellte er fest, daß dieses indigene Volk allein schon durch ihre Sprache keinerlei Verständnis für ein solches Wertesystem aufbringen konnten. Whorf nannte das „Strukturverschiedenheit der Sprachen“, und schrieb: „Die Naturwissenschaft, die große Offenbarung der westlichen Kultur“, müsse in Bereiche des Denkens und Forschens vorstoßen, „die einem kulturbefangenen Verstand anstößig sind“. Sonst werde diese Wissenschaft „zum Plagiator ihrer eigenen Vergangenheit.“

Im Jahre 1974 wurde Christian Ullmann mit einer wissenschaftstheoretischen Doktorarbeit über die „Kausalerklärung in einer Modellsprache“ von Wolfgang Stegmüller zum Dr. phil. promoviert.

Goethe-Institut

Noch während des Studiums arbeitete Ullmann seit 1969 zunächst auf Honorarbasis und dann als Angestellter bis August 1973 in der Zentralverwaltung des Goethe-Instituts zur Pflege deutscher Sprache und Kultur e.V. in München als Assistent des Pressereferenten. Dabei legte er die Grundlagen für seine späteren Beruf des Journalisten. Er erwarb Kenntnisse auf den Gebieten der Auswärtigen Kulturpolitik und Deutsch als Fremdsprache, für die vor allem Dora Schulz[2] und Korbinian Braun wichtige Lehrbücher und andere Materialien entwickelten.[3]

In dieser Zeit wurde Ullmann vom Präsidenten des Goethe-Instituts, Staatssekretär a.D. Hans-Heinrich Herwarth von Bittenfeld, und von Direktor Werner Ross gefördert, der damals auch Literaturkritiker der „Süddeutschen Zeitung“ war. Mit besonderem Interesse verfolgte Ullmann die schleichende Aufsplitterung der deutschen Sprache durch politische Lenkung in der DDR.

Süddeutsche Zeitung

Im September 1973 bot sich die Gelegenheit, in die Redaktion der „Süddeutschen Zeitung“ als voll angestelltes Redaktionsmitglied einzutreten.

Leserbriefredaktion

Ullmann trat in die Redaktion „Copy desk / Leserbriefe“ ein. Das Copy desk war damals eine Kontrollredaktion nach amerikanischem Vorbild. Aufgabe war es vor allem, die Beiträge in der Zeitung auf sprachliche Korrektheit und sachliche Richtigkeit zu überprüfen. Im Arbeitsbereich Leserbriefe war es seine Aufgabe, die eingehenden Briefe zu bearbeiten und die für den Abdruck vorgesehenen Briefe zu redigieren. Entsprechend einer Definition der Münchner Schule der Zeitungswissenschaft versuchte Ullmann, Zeitung weit über das auf Papier gedruckte Produkt journalistischer Arbeit als „Zeitgespräch der Gesellschaft“ und die Leserbriefseite als Forum für eine gleichberechtigte Diskussion zu verstehen. Dies bedingte, daß auch Leserbriefe auf vorangegangene Leserbriefe abgedruckt wurden.

Süddeutsche Zeitung, 2006
München, Sendlinger Straße
Wikimedia Commons

Leserbriefe zur Rechtschreibreform

Die Berichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ über die Rechtschreibreform war seit Frühjahr 1997 recht dürftig und relativ einseitig. Das konnten auch Leserbriefe nicht wettmachen, zumal diese gekürzt wurden. Doch seit Kultusminister Hans Zehetmair 1997 wahrheitswidrig behauptete, durch die Rechtschreibreform hätten sich die Fehlerzahlen um 50 Prozent verringert, obwohl mehr Fehler entstanden, gab es mehr reformkritische Artikel und Leserbriefe.

Seit Frühjahr 1997 legte Ullmann als Leserbriefredakteur der Süddeutschen Zeitung einen Schwerpunkt auf den Abdruck von Leserbriefen zur damals weit fortgeschrittenen, aber noch nicht abgeschlossenen Rechtschreibreform. Grundlage dieser Entscheidung war seine Auffassung, daß dieser politische Eingriff in die Schriftsprache weit über die Tagesaktualität hinausging, für alle Menschen in Deutschland vom Eintritt in die Schule an von elementarer Bedeutung ist und hier Weichen gestellt wurden, die nur schwer rückgängig zu machen waren.

Damals wurde die Leserbriefseite der „Süddeutschen Zeitung“ zu einem wichtigen Forum, an dem in Deutschland kaum jemand vorbeikam, der an diesem Reformvorhaben und den Fallstricken, die damit verbunden waren, interessiert war. Dies wurde weithin auch so verstanden.

Ullmann ließ als Leserbriefredakteur eine relativ ausgewogene Diskussion zu. So kamen nicht nur Reformbefürworter wie die Schulministerin Gabriele Behler (SZ vom 30.08.1997) oder der Rechtschreibreformer Hermann Zabel zu Wort, sondern es wurden auch reformkritische Leserbriefe von Lehrern wie Studiendirektor Friedrich Denk und Wolfgang Illauer und von Professoren wie Theodor Ickler veröffentlicht. Es kam aber auch der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Ernst Gottfried Mahrenholz in einem Leserbrief zu Wort, der sich kritisch zu Gabriele Behler und zu Albrecht Pohle äußerte, dem Ministerialrat im niedersächsischen Kultusministerium und Beauftragten für die Einführung der Rechtschreibreform in Niedersachsen. [4] Ullmann bot somit ein Diskussionsforum, auch für die Kritiker der Rechtschreibreform.

Und so schrieb der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Ernst Gottfried Mahrenholz, von 1974 bis 1976 Kultusminister in Niedersachsen, in einem Artikel über verfassungsrechtliche Probleme der Rechtschreibreform in der Süddeutschen Zeitung: „Nie haben aufmerksame Sprachteilhaber so viel aus den Leserbriefspalten gelernt, nie die wachen Sprachteilhaberinnen ihre Sinne für Echtes und Unechtes innerhalb der projektierten Schreibgestalt so schärfen können wie in diesen Monaten.“ [5]

Den Feinden dieser offenen Diskussion (um den Buchtitel von Sir Karl Poppers fundamentalem Werk über politische Philosophie „The open Society and its Enemies“ leicht abzuwandeln) war dies offenbar ein Dorn im Auge. Der Rechtschreibreformer Hermann Zabel, dessen Standpunkt auf der Leserbriefseite abgedruckt worden war, beschwerte sich bei der Chefredaktion über die Ablehnung des Abdrucks eines weiteren Textes auf der Leserbriefseite, der weitgehend eine Wiederholung seiner bereits veröffentlichten Briefe und erkennbar kein Leserbrief war, sondern ein Auszug aus einer anderweitigen Arbeit. Zabel hatte sich nicht einmal der Mühe unterzogen, die Fußnoten in diesem Text zu entfernen. Die Intervention Zabels hatte jedoch zur Folge, daß Ullmann von der Chefredaktion angewiesen wurde, zu dem Thema Rechtschreibreform keine weiteren Briefe mehr zu drucken.

Doch andere Leserbriefschreiber reklamierten bei Chefredakteur Hans Werner Kilz. Dennoch würgte Kilz die Reformkritik ab, indem er Ullmann 1998/99 gegen seinen Willen aus der Leserbriefredaktion in die Schlußredaktion versetzte.

Nachfolger Ullmanns wurde Gerd Sowein. [6] Der von Christian Ullmann vertretene Grundsatz: „Zeitung ist das Zeitgespräch der Gesellschaft“ mit freier Diskussion war nun abgemeldet, und es galt nun wieder der „Tendenzschutz des Verlegers“. Die Leser wurden seitdem in der SZ weitgehend jeder Möglichkeit beraubt, zu der von der Obrigkeit verfügten Veränderung der Schriftsprache Stellung zu nehmen.

Gesundheitsforum der Süddeutschen Zeitung

Christian Ullmann war besonders an medizinischen Themen interessiert. Entsprechend den Gepflogenheiten in der Süddeutschen Zeitung bearbeiteten viele Redaktionsmitglieder Sachgebiete, auf denen sie sich eine besondere Kompetenz erworben hatten, auch als schreibende Autoren. Von 1984 an wurde Ullmann Berichterstatter über die etwa drei- bis viermal im Jahr stattfindenden Veranstaltungen des „Gesundheitsforums der Süddeutschen Zeitung e. V.“. In diesem Verein waren führende Mediziner, vor allem an den beiden Münchner Universitäten, und Redakteure der Süddeutschen Zeitung zusammengeschlossen, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit über wichtige medizinische Themen zu informieren. Über die Veranstaltungen wurde jeweils in ganzseitigen Artikeln berichtet. Die Arbeiten Ullmanns fanden vor allem bei den Medizinern so viel Anerkennung, daß er als Mitglied in das „Gesundheitsforum der Süddeutschen Zeitung e.V.“ aufgenommen wurde.

Einsatz für eine Rechtsreform für frühgeborene Kinder

Auf zwei Veranstaltungen des „Gesundheitsforums der Süddeutschen Zeitung“ in den Jahren 1990 („Intensivmedizin - Leben um jeden Preis?“, SZ 08.12.1989 und „Geburtsmedizin heute - Chancen und Konflikte“, SZ 08./09.12.1990) hatte der Neonatologe Prof. Dr. Klaus Riegel vom Haunerschen Kinderspital der Universität München auf die völlig unzulänglichen und durch den geburtsmedizinischen Fortschritt überholten Kriterien für Lebendgeburten hingewiesen, die für Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1000 Gramm als einsetzende natürliche Atmung, Herzschlag und pulsierende Nabelschnur festgelegt waren. Bis man das für „Babys so groß wie eine Bierflasche“ (Klaus Riegel) exakt diagnostiziert habe, sei es in der Regel zu spät, das Leben der Kinder zu retten oder vor schweren Schädigungen infolge Sauerstoffmangels zu bewahren. Riegel forderte, bei allen Frühgeborenen unmittelbar nach der Geburt mit apparativer Sauerstoffbeatmung zu beginnen und dann festzustellen, ob die Vitalfunktionen einsetzen.

Ullmann war der Überzeugung, daß diese wichtige Information nicht in einem ganzseitigen Zeitungsbericht verborgen bleiben dürfe, sondern eines besonderen Engagements bedürfe. Er wandte sich mit Petitionen an den Bundestag und den bayerischen Landtag mit dem Begehren um Gesetzesänderungen, da in diesem Fall Bundesrecht und Gesetze der Länder betroffen waren. So galt etwa nach dem bayerischen Bestattungsgesetz, daß Fehlgeburten „durch den Inhaber des Gewahrsams unverzüglich in schicklicher und gesundheitlich unbedenklicher Weise beseitigt“ werden müssen.

Ullmann schrieb darüber hinaus von 1991 an eine Reihe von juristischen Aufsätzen zu dieser Problematik, die in führenden Fachzeitschriften veröffentlicht wurden („Verfassungs- und völkerrechtliche Widersprüche bei der Ratifikation der UNO-Kinderrechtekonvention“, FamRZ August 1991 / „Frühgeburten im deutsch-deutschen Rechtsvergleich“, Neue Justiz Mai 1992 / „Zur Rechtsstellung von Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1000 Gramm“, Der Amtsvormund November 1992 / „Zur rechtlichen Stellung von Frühgeborenen“, Neue Justiz Dezember 1992 / „Die Rechtsstellung Frühgeborener mit Geburtsgewicht unter 1000 Gramm bedarf der Reform“, Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) Juli 1993).

In der Zwischenzeit hatten sich die führenden Ärzte der wichtigsten bayerischen Geburtskliniken, die vom Landtag um Stellungnahme zur Petition gebeten wurden, für die geforderten Gesetzesreformen ausgesprochen. Und im Juni 1994 (sic!) konnte Ullmann in einem kurzen Aufsatz in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) die Sache abschließen, dessen Kernsatz lautet: „Daraus erwächst unmittelbar 'nach der Scheidung vom Mutterleib' eine intensivmedizinische Handlungspflicht des Arztes, bei deren Unterlassen die Strafandrohung des 323c StGB einschlägig ist.“ („Neues Kriterium für Fehlgeburt“, NJW 1994, S. 1575). Dies ist seitdem geltendes Recht.

In der Rückschau machte Ullmann sich über den demokratischen Rechtsstaat eigene Gedanken: „Als es um die Rettung der durch dubiose Machenschaften selbstverschuldet in Schieflage geratenen Banken ging, peitschten die Parteien die erforderliche Gesetzesänderung in weniger als zehn Tage durch. Die Rechtsänderungen zu Gunsten der Frühchen, die ihnen bessere (Über)-Lebenschancen sicherten, [dauerte] mehr als drei Jahre!?“

Sachbuch über chinesische Medizin

Im Rahmen journalistischer Recherchen über Akupunktur kam Ullmann im Jahre 1975 in Kontakt mit dem Münchner Sinologie-Professor Manfred Porkert, der sowohl an der philosophischen als auch an der medizinischen Fakultät im Fach „Chinesische Medizin“ habilitiert war. Porkert erläuterte, daß die chinesische Medizin dann besonders leistungsfähig sei, wenn die Diagnosen nach westlicher Medizin keine Befunde erbringen, und umgekehrt. Das erweckte Ullmanns Interesse, weil sich hier eine weit entwickelte medizinische Wissenschaft mit einem autonomen Denksystem im Sinne des amerikanischen Linguisten Benjamin Lee Whorf eröffnete, und deshalb arbeitete er sich in die Schriften Porkerts ein. Aus diesem Kontakt entwickelte sich eine persönliche Beziehung bis hin zur Freundschaft. Und als Porkert mit dem Ansinnen an Ullmann herantrat, eine Reihe seiner vorhandenen Arbeiten zu einem populären Sachbuch über chinesische Medizin zusammenzufassen, sagte Ullmann zu, trotz großer Selbstzweifel, der Sache gewachsen zu sein. Daraus entstand dann das Buch „Die chinesische Medizin“ (1982), das Porkert so sehr überzeugte, daß er Ullmann anbot, als Mitautor ausgewiesen zu werden.

Zusammenarbeit mit dem Heilpraktikerverband Bayern

Während der Zeit seines Studiums und später litt Ullmann unter unregelmäßig auftretenden Schwindelanfällen, die nie richtig diagnostiziert wurden, aber mit Dauermedikation unter Kontrolle gehalten werden konnten. Da nutzte Ullmann den ersten Kontakt mit Porkert, um auch sich mit den Methoden der chinesischen Medizin behandeln zu lassen. Porkert verwies ihn an einen seiner Schüler, einen jungen Heilpraktiker. Ullmann kam in wenigen Wochen sowohl von seiner belastenden Medikation als auch von seinen Anfällen weg.

Der Heilpraktiker hatte damals die Chefredaktion des Verbandsorgans „Naturheilpraxis“ in München übernommen und bat Ullmann um redaktionelle Hilfe bei der Auszeichnung der Manuskripte für die Texterfassung und beim Umbruch. Aus dieser zunächst freundschaftlichen Hilfeleistung entwickelte sich (unter Billigung der SZ-Chefredaktion) eine redaktionelle Nebentätigkeit, die bald auf den Heilpraktikerverband Bayern e. V., dem Landesverband des bundesweit organisierten „Fachverband Deutscher Heilpraktiker e. V.“ ausgeweitet wurde. Ullmann wurde dessen Berater für Öffentlichkeitsarbeit, verfaßte Pressetexte und Redenmanuskripte, aber auch verbandsinterne Druckschriften.

In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Vorständen des Verbandes entstanden Bücher wie „Das Recht des Heilpraktikers“ und „Die wissenschaftlichen Grundlagen biologischer Heilweisen“ sowie die redaktionelle Bearbeitung des Buches von Willi Schmidt: „Die Kunst der Chiropraktik und Osteopathie“. Die Zusammenarbeit mit dem Heilpraktikerverband Bayern hält bis heute, also inzwischen mehr als 35 Jahre, an und trug auch dazu bei, daß Ullmann seine Pensionierung im Hauptberuf besser überwand.

Familienvölkerrecht

Im Jahre 1982 ereilte Ullmann wie vielen anderen das Schicksal der Ehescheidung, die mit einem zermürbenden Rechtsstreit, vor allem um das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter, das nach der ominösen „Eherechtsreform“ der sozialliberalen Koalition gemäß Paragraph 1671 Absatz 4 BGB „einem Elternteil allein zu übertragen“ sei. Es war wenig hilfreich, daß das Bundesverfassungsgericht diesen Satz am 3. November 1982 für „verfassungswidrig und daher nichtig“ erklärt hatte. Die Familiengerichte projizierten in diese eigentlich klare Entscheidung einen „Kriterienkatalog“, der alles beim alten beließ. Die Chance, vor allem für Väter, ihren Teil des Sorgerechts zu behalten, lagen auch nach dem Verfassungsgerichtsurteil unter einem Prozent.

Bei einem scheidungsbedingten Wohnungswechsel bekam Ullmann eine UNESCO-Schrift über „Menschenrechte - ihr internationaler Schutz“ in die Hand und entdeckte darin den Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO vom 10. Dezember 1948, der lautet: „Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.“ Der darauf basierende Artikel 23 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (der als der fundamentale Menschenrechtsvertrag gilt) lautet im Auszug: „Die Vertragsstaaten werden durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, daß die Ehegatten gleiche Rechte und Pflichten bei der Eheschließung, während der Ehe und bei Auflösung der Ehe haben. Für den nötigen Schutz der Kinder im Falle einer Auflösung der Ehe ist Sorge zu tragen.“

Etwas anderes als gleiche Rechte und Pflichten wollte Ullmann in seinem persönlichen Fall gar nicht, und so suchte er seinen Anwalt auf, um ihn auf diese Menschenrechtsbestimmungen aufmerksam zu machen und sie im laufenden Gerichtsverfahren geltend zu machen. Der Anwalt belehrte ihn, daß es sich dabei nicht um unmittelbar geltendes Recht handele, sondern um übergeordnete Rechtsgrundsätze, die erst dann Geltung erlangen könnten, wenn sie in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren in nationales Recht transformiert worden seien. Eine Begründung dafür konnte der Anwalt nicht geben. Und ähnlich erging es Ullmann mit Rückfragen bei weiteren auf das Familienrecht spezialisierten Fachanwälten und Rechtskommentatoren. Als er so nicht weiterkam, besann er sich auf seinen Beruf als Journalist und entschloß sich, die tatsächliche Rechtslage gründlich zu recherchieren. Schließlich wollte ihm nicht einleuchten, daß die Menschenrechte, deren Beachtung Bundespräsidenten und Bundeskanzler auf manchen Staatsbesuchen einfordern, im eigenen Land von den Gerichten nicht beachtet werden müssen. Er rief deshalb beim Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg an und wurde schließlich nach längerem Durchfragen mit Dr. Joachim Wolf (später Professor an der Universität Bochum) verbunden. Diesen fragte er zunächst nach dem allgemeinen Rechtsstatus des Zivilpakts. Als sich Wolf „hier im Hause für die UNO“ als nicht zuständig erklärte, sprach Ullmann Klartext und bekannte, er sei zwar Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“, aber er rufe hier als ein im Scheidungsverfahren betroffener Vater an. Er wolle wissen, ob und wie er sich bei Gericht auf die zitierten UNO-Rechtssätze berufen könne. Wolf antwortete, auch er sei betroffener Vater. Aber auf die Idee, sich auf die UNO-Rechtssätze berufen zu können, sei er noch nicht gekommen. Er meinte, schon aus eigenem persönlichen Interesse wolle er die Sache gründlich untersuchen und Ullmann an den Ergebnissen seiner Forschungen teilhaben lassen. Damit war für Ullmann die Sache eigentlich abgeschlossen, und er faßte die Ergebnisse seiner bisherigen Bemühungen und Initiativen in dem Buch „Elterliche Sorge und Menschenrechte“ mit dem Untertitel „Die Mißachtung von Völkerrecht und Grundrechtsgeboten im Scheidungsfolgenrecht der Bundesrepublik Deutschland“ zusammen. Im Vorwort wies er darauf hin, daß die eigentlichen juristischen Arbeiten von Wolf ausgeführt werden.

Die Arbeit von Ullmann wurde von den meisten Fachjuristen nicht beachtet. Doch fand sie zwei sachlich fundierte Rezensionen, eine von Dr. Stefan Schlosshauer-Selbach, der in der Juristen-Zeitung vom 23. Januar 1987 unter anderem schrieb: „Denn einen Elternteil von der Erziehung auszuschließen, ist nicht nur diesem gegenüber eine Widernatürlichkeit, sondern - wie sich aus diesen neuen psychologischen Erkenntnissen eindringlich beweist - auch und am schneidendsten gegenüber dem Kind.“

Wichtiger noch erwies sich die Rezension von Dr. Hans Joachim Becker, einem Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht a. D., der in der FamRZ - Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (11/1986) schrieb: „Die vorliegende Schrift sollte nicht schon deswegen, weil sie aus der Feder eines in der Sache selbst engagierten Journalisten stammt, beiseite gelegt werden. Sie ist vielmehr gerade aus diesem Grund eher geeignet, einen mit der Materie weniger vertrauten Leser umfassend und eindrucksvoll - wenn auch zum Teil polemisch und emotionsgeladen - über alle relevanten Zusammenhänge zu informieren. Der Leser wird zudem in der Schrift viele Hinweise finden, die es ihm ermöglichen, sich eine eigene Meinung zu bilden. Der 'Dokumentarische Anhang' enthält z. B. eine nahezu vollständige Zusammenstellung aller Ehe und Familie betreffenden Menschenrechtsnormen. Eine schlüssige juristische Auseinandersetzung mit dem Thema und eigene konstruktive Lösungsmöglichkeiten sowie Hilfen für die Familienrichter und die mit Scheidungssachen befaßten Rechtsanwälte bietet der Verfasser indes nicht an. Dies lag offenbar auch gar nicht in seiner Absicht. Er selbst sagt dazu (S. 49), er müsse sich 'wahrscheinlich' den Vorwurf gefallen lassen, daß seine Arbeit nicht 'juristisch' sei. An anderer Stelle (S. 50): Die Arbeit sei 'der Versuch der Auseinandersetzung mit den Juristen'. Allerdings wiegen die Einwendungen schwer, die der Verfasser gegen Rechtswissenschaft, Rechtspolitik und Justiz, insbesondere gegen die Familiengerichte, erhebt. Es ist nicht nur von einer Fehlinterpretation des 'fortschrittlichen' BVerfG-Urteils die Rede, sondern auch von einer gröblichen Mißachtung der Menschenrechte und des Völkerrechts im Scheidungsfolgenrecht der Bundesrepublik Deutschland, speziell in der Praxis der Familiengerichte, die Rede. Dies hätte einer eingehenden Begründung bedurft. Bisher fehlt noch eine fundierte staats- und völkerrechtliche Untersuchung des Schutzes der Familie nach Scheidung der Ehe. Wie der umfangreichen Bibliographie am Ende der Schrift zu entnehmen ist, wird der Heidelberger Staats- und Völkerrechtler Joachim Wolf demnächst eine solche Analyse vornehmen. Man darf darauf gespannt sein. Der Verfasser 'widersteht' selbst erklärtermaßen der 'Versuchung, an die Stelle des völker- und menschenrechtswidrigen Scheidungsfolgenrechts eigene Überlegungen zu setzen (S. 51). Er umreißt nur einige Forderungen, so die Empfehlung an den Gesetzgeber, das gemeinsame elterliche Sorgerecht auch im Scheidungsfall als Regel im Gesetz zu verankern. Dies ist für die rechtliche Bewältigung des brisanten Problems zu wenig. Dennoch gibt die Schrift Veranlassung, sich über die Reform des Sorgerechts geschiedener Eltern Gedanken zu machen und gegebenenfalls - wie es der Verfasser tut - nachdrücklich dafür einzusetzen. Dabei fällt ins Gewicht, daß die Grundrechte aller Beteiligten auch das Sorgerechtsverfahren bestimmen müssen (vgl. BVerfGE 55, 171 = FamRZ 1981, 124). Ob vom Verfasser mitgeteilte Tendenz der Familiengerichte (vgl. auch Finger, DRiZ 1985, 91 ff.), die erwähnte BVerfG-Entscheidung extrem restriktiv auszulegen und das gemeinsame Sorgerecht zur 'großen Ausnahme' zu stempeln, diesem Gebot noch entspricht, kann zweifelhaft sein. Es wäre dann an der Zeit, daß sich der Gesetzgeber zu entsprechenden Maßnahmen entschließt.“

Bei Erscheinen dieser fairen und zutreffenden Rezension hatte Joachim Wolf, dessen Arbeiten Ullmann nicht vorgreifen wollte, bereits einen Ruf als Gastprofessor an die Universität Kapstadt in Südafrika angenommen und damit seine Arbeiten an dem Vorhaben eingestellt. So drohte die Sache - wieder einmal - im Sande zu verlaufen. Um dies zu verhindern, versuchte Ullmann selbst bei Wahrung der juristischen Darstellungsformen und Zitierweisen die beanstandeten Mängel auszubügeln. Er reichte bei dem Gesamtschriftleiter der FamRZ, dem Regensburger Rechtsprofessor Dr. Dieter Schwab, einen Aufsatz mit dem Titel „Die völkerrechtlichen Prämissen der Regelung der elterlichen Sorge bei Auflösung von Ehen“ ein, der im Mai 1987 in der FamRZ erschien. Er schloß seine Ausführungen mit den Worten: „Die schwerwiegenden Einwendungen gegen Rechtswissenschaft, Rechtspolitik und Justiz, besonders gegen die Familiengerichte hätten - so Becker - 'einer eingehenden Begründung bedurft'. Ich habe mithin versucht, unter Meidung von Polemik einige völkerrechtliche Grundlinien stärker herauszuarbeiten. Die notwendige Arbeit ist damit noch längst nicht getan. Becker ist in der Auffassung zuzustimmen, daß sich der Gesetzgeber nunmehr 'zu entsprechenden Maßnahmen' entschließen sollte. Indes können sich auch die Familiengerichte auf Dauer der Staatenverpflichtung nicht entziehen. Das Familien-Völkerrecht ist kein abseitiges Recht. Es ist auch kein 'Schwarzer Peter', der unter Legislative, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft ständig weitergeschoben werden darf, sondern es verdient, von allen Beteiligten ernsthaft diskutiert und reflektiert und endlich auch verwirklicht zu werden. Wichtig ist sein materieller Gehalt - nicht sind es die Schlupflöcher, die zu seiner Mißachtung Raum lassen.“

Dies ist der Nachweis der Urzelle des Begriffs „Familien-Völkerrecht“, nicht nur in etymologischem Sinne, sondern auch in der Sache. Ullmann hatte das Familienvölkerrecht für die deutsche Rechtsordnung entdeckt.

Ullmann verfaßte eine Reihe weiterer juristischer Aufsätze, die in den einschlägig wichtigen Fachzeitschriften veröffentlicht wurden und in der nachstehenden Literaturliste ausgewiesen sind. Das von Ullmann bereits im Jahre 1987 geforderte gemeinsame Sorgerecht als Regelfall auch nach der Scheidung hat der Gesetzgeber mit der ihm eigenen „Geschwindigkeit“ mit der Familienrechtsreform zum 1. Juli 1998, also schon nach zwölf Jahren, im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.

Komplementäre und alternative Heilverfahren

2005 kam es zu einer Kontroverse mit der Stiftung Warentest über die „Andere Medizin“. Im September 2005 erschien im Verlag der Stiftung Warentest das Buch „Die Andere Medizin - 'Alternative Heilmethoden für Sie bewertet“ von Krista Federspiel und Vera Herbst und dem aus Bayern stammenden englischen Professor Edzard Ernst als Schlußgutachter. Mit diesem Buch hatte sich Ullmann auch im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit für den Heilpraktikerverband Bayern e. V. zu befassen. Schon beim ersten Durchblättern fielen ihm gravierende Fehler auf. Er entschloß sich, ein Gegenbuch zu schreiben und die Mängel systematisch aufzudecken. So entstand sein Gegenbuch „Fakten über die 'andere Medizin' - Zur Kritik der Stiftung Warentest an den komplementären und alternativen Heilverfahren (CAM)“, in dem mit mehr als 1.000 Quellenangaben der internationalen wissenschaftlichen Fachliteratur die Fehler in dem Stiftung-Warentest-Buch, in dem die Autorinnen systematisch jede Quellenangabe unterließen, aufzeigte. Die Stiftung Warentest verglich die Darstellungen in ihrem Buch mit den Angaben in dem Buch von Ullmann und mußten wohl feststellen, daß ihr eigenes Werk wegen der Fülle der Mängel nicht in einer korrigierten Fassung neu herausgegeben werden konnte. Das Buch wurde deshalb aus dem Verlagsprogramm genommen.

Freiberuflicher Medienberater

Nach seiner Pensionierung als Redaktionsmitglied der „Süddeutschen Zeitung“ im Jahre 2006 arbeitet Ullmann weiter als freiberuflicher Medienberater für den Heilpraktikerverband Bayern.

Veröffentlichungen

Dissertation

  • Kausalerklärung in einer Modellsprache. Universität München, Philosophische Fakultät, Dissertation. München, 1974, 47 S.

Bücher

  • Das Recht des Heilpraktikers. Ein Leitfaden zur Berufskunde. Deutsche Heilpraktiker, Landesverband Bayern e.V. München, 1983, 212 S.
  • Manfred Porkert, Christian Ullmann: La medicina cinese. Milano 1984 (italienische Ausgabe von Porkert/Ullmann: Die chinesische Medizin, 1982)
  • Willi Schmidt: Die Kunst der Chiropraktik und Osteopathie. Aufsätze und Vorträge zu Theorie und Erfahrung einer manuellen Ganzheitstherapie. Postume Bearbeitung von Gerhard Glas, Rudolf Reichert und Christian Ullmann. Hrsg.: Deutscher Heilpraktiker, Landesverband Bayern e.V., 350 S., München: Marczell, 1984, 350 S., ISBN 3-88015-093-1
  • Den Kinesiska Medicinen, Vänersborg, 1985, ISBN 91-502-0746-6 (schwedische Ausgabe von Porkert/Ullmann: Die chinesische Medizin, 1982)
  • Elterliche Sorge und Menschenrechte. Die Mißachtung von Völkerrecht und Grundrechtsgeboten im Scheidungsfolgenrecht der Bundesrepublik Deutschland; mit einer Dokumentation der menschen- und verfassungsrechtlichen Grundlagen. 1. Auflage. München: Müller und Steinicke, 1986, 176 S., ISBN 3-87569-048-6 (Schriftenreihe Familienrecht und Familienforschung; Band 1)
    • Rezension in Zeitschrift für das gesamte Familienrecht
  • Heinz-Jörg Haury, Christian Ullmann: Leben nach Tschernobyl. Belastung, Wirkung, Risiko. Vorwort: Wolfgang Jacobi. München: List, 1986, 175 S., ISBN 3-471-77871-3
  • Manfred Porkert M.D. with Dr. Christian Ullmann: Chinese Medicine. Its History, Philosophy & Practice & Why it may one Day Dominate the Medicine of the West. New York, 1988, ISBN 0-688-02917-5 (amerikanische Ausgabe von Porkert/Ullmann: Die chinesische Medizin, 1982)
  • Scheidungsfolgen im Völkergewohnheitsrecht - Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als vor den Gesetzen geltendes Bundesrecht nach Art. 25 GG. München: Müller & Steinicke, 1989, 70 S., ISBN 3-87569-047-8 (Schriftenreihe Familienrecht und Familienforschung, Band 2)
  • Intensivmedizin - Leben um jeden Preis?, Kolloquium des Gesundheitsforums der Süddeutschen Zeitung über Fragen der medizinischen Ethik. Dokumentation der Veranstaltung, Redaktion Christian Ullmann, München 1991
  • Christian Ullmann, Uwe Sieber: Wissenschaftliche Grundlagen biologischer Heilweisen. Hrsg.: Kooperation Deutscher Heilpraktiker e.V., Oberhaching: Gesundheits-Dialog Verlag GmbH, 1999, 128 S.
  • Fakten über die „andere Medizin“. Zur Kritik der Stiftung Warentest an den komplementären und alternativen Heilverfahren (CAM). Augsburg: Foitzick Verlag, 2006, 248 S., ISBN 3-929338-32-7 - narayana-verlag.de

Artikel (Auswahl)

  • Das Goethe-Institut in der arabischen Welt: In Krisenzeiten mehr Deutsch-Schüler! - Massive Gegenpropaganda der DDR ohne Erfolg. In: Auslands-Kurier, Mai 1972, S. 31
  • Entwicklungshilfe für fremde Kulturen - Beispielhafte Restaurierungsarbeiten im Hochgebirgsstaat Nepal. In: Echo aus Deutschland, 1. Quartal 1973, S. 20
  • Stopzeichen im schleichenden Prozeß der Sprachteilung - Unterschiedliche Entwicklung des Deutschen durch einseitige Impulse aus West und Ost. In: Süddeutsche Zeitung (SZ) 21.08.1974 (auch gesendet im Sender Freies Berlin, 22.08.1974)
  • „Er legte sich in die Bett“ - Dem Internationalen Deutschlehrer-Verband kommt es weniger auf korrekte Grammatik an als auf eine geglückte Mitteilung. In: Süddeutsche Zeitung (SZ), 17./18.08.1974
  • Ein Schema für Kausalerklärungen. In: Erkenntnis, 1975, S. 131
  • Probleme und Resultate der Wissenschaftstheorie - Zu Arbeiten von Wolfgang Stegmüller. In: Neue Zürcher Zeitung (NZZ), 12.03.1976
  • Neue Ansätze für Mathematik und Philosophie - Zu L. E. J. Browers gesammelten Werken. In: Neue Zürcher Zeitung (NZZ), 09.06.1976
  • Ein Interpret Wittgensteins - Zwei Bücher von Friedrich Waismann. In: Neue Zürcher Zeitung (NZZ), 31.08.1976
  • Bonns auswärtige Kulturpolitik aus der Sackgasse geführt - Dahrendorfs Konzept einer „zwischenstaatlichen Gesellschaftspolitik“ hätte Einmischung bedeutet. In: Süddeutsche Zeitung (SZ), 13.10.1976
  • Bonner Kulturpräsenz in Südosteuropa (I): Mit Pappkartons in die Teutonia - Gelähmte Bildungsarbeit am Bosporus / Deutscher Kindergarten in einem verfallenden alten Klubhaus. In: SZ 26.11.1976
  • Bonner Kulturpräsenz in Südosteuropa II: Nicht genug Bildungshilfe für Griechenland? In: SZ 04./05.12.1976
  • Industry plays a discreet but major role in fostering cultural ties abroad. In: The German Tribune, 31.10.1976
  • Wissenschaftsentwicklung und Rationalität - Essays zum Gedenken an Imre Lakatos. In: Neue Zürcher Zeitung (NZZ), 13.01.1977
  • Heuschrecke und Heuschreckenmaschine - Die biokybernetische Forschung verliert sich in zahlreichen Detailanalysen. In: SZ 06.04.1977
  • Wissenschaft und Phantasie gehören zusammen. Matthias Schröder - „phantastischer Realist“ - der Tradition schriftstellernder Ärzte verbunden. In: Deutsches Ärzteblatt, Dezember 1977, S. 2925
  • Matthöfer verschärft die Diskussion um die Gen-Manipulation - Trotz „Entwarnung“ in den USA möchte der Minister eine ethisch motivierte Begrenzung der Genforschung. In: SZ 24.08.1977
  • Umweltplanung wider die menschliche Natur - Die Forschungsstelle für Humanethologie in Percha untersucht angeborenes Sozialverhalten. In: SZ 11.05.1977
  • Philosophie und Öffentlichkeit - Gesammelte Aufsätze von Wolfgang Stegmüller. In: Neue Zürcher Zeitung (NZZ), 29.03.1978
  • Früherkennung einer gefährlichen Muskelkrankheit - Test auf Duchenne-Muskeldystrophie schon pränatal möglich. In: Neue Zürcher Zeitung (NZZ), 23.05.1978
  • Sanierung einer Tempelstadt - Entwicklungshilfe in Nepal. In: Hörfunk-Sendung des Bayerischen Rundfunks, 23.07.1978 (Reihe: Diese unsere Welt)
  • Homöopathie und Wissenschaft. In: Naturheilpraxis, September 1981
  • Für Tierversuche gibt es nicht immer einen Ersatz. In: Maters, Bezem. Van Essen: Kennzeichen D, Text- und Arbeitsbuch 4v, Groningen/Niederlande 1982 (niederländisches Schulbuch)
  • Stätten der Begegnung. In: „. . . gefördert von der Stiftung Volkswagenwerk“ - 20 Jahre Wissenschaftsförderung, 20 Forschungsbeispiele aus Berlin, Göttingen 1982, ISBN 3-525-85365-3
  • Aufklärungspflicht des Arztes - Die Patienten sollen über die Risiken der Therapie Bescheid wissen und Mitverantwortung für die Heilung tragen. In: SZ 29./30./31.05.1982
  • Die Jagd der Ayatollahs auf eine religiöse Sekte. Im Iran ist die Glaubensgemeinschaft der Bahá'i grausamer Unterdrückung durch islamische Eiferer ausgesetzt. In: SZ 21./22.08.1982
  • Khomeini vs. the Bahais - Official persecution stalks Iran's 'heretics' . In: World Press Review, New York, November 1982
  • Über Theorie-abhängige Erfahrung in der Medizin. In: Münchener Medizinische Wochenschrift (MMW), 1983, S. 24
  • Tibetische Medizin. Bericht über einen internationalen Kongreß in Venedig. In: SZ 28./29.05.1983
  • Ärztlich verordnete Sucht wird zum Millionengeschäft. Gedankenlose Verschreibung von psychoaktiven Medikamenten führt schon Kinder in die Arzneimittelabhängigkeit. In: SZ 02.08.1983
  • Der chronisch Kranke und die Familie. Experten fordern Hilfen vom Staat, doch er dürfe den Betroffenen nicht sein Muster aufdrängen. In: SZ 07./08.04.1984
  • Die Pflege der Alten und Behinderten braucht feste Fundamente. Mit einem „Bündel von Maßnahmen“ will Bonn die Pflegebedürftigen vom Rand des Existenzminimums wegbringen. In: SZ 14./15.07.1984
  • Jugendliche zwischen Realität, Krise und Krankheit. Angesichts widersprüchlicher Forderungen der Erwachsenen, „das Beste“ anzustreben, dann aber mit „dem Erreichbaren“ zufrieden zu sein, suchen junge Leute eigene Wege in die Zukunft. In: SZ 09./10.11.1985
  • Die Verkennung der Rechte im Scheidungsfolgenrecht. In: Elterliche Sorge und Menschenrechte. München 1986, S. 11-46
  • Lempps Meinungswandel zum Umgangsrecht. In: Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie 14, 1986, S. 88
  • Blutspende und Blutübertragung - Notwendigkeit, Risiken, Ersetzbarkeit - Die Fraktionierung des Spenderbluts in seine einzelnen Fraktionen ermöglicht gezielte Hämotherapien. In: SZ 21./22.06.1986
  • Der Blutdruck des Menschen - ein Maß seiner Gesundheit - An Herz- und Kreislauferkrankungen sterben mehr Patienten als an allen anderen Ursachen. In: SZ 04./05.04.1987
  • Fehlinterpretationen des Bundesjustizministers zum Völker-Familienrecht. In: Scheidungsunrecht, 1887, S. 27
  • Probleme der rationalen Rekonstruktion der traditionellen chinesischen Medizin als Wissenschaft. In: Asien, Juli 1987, S. 33
  • Zur Frage der Berücksichtigung steuerlicher Mehrbelastungen in Schadensberechnungen nach dem Unfalltod von Hausfrauen. In: Deutsches Autorecht (DAR), 1987, S. 219
  • Steinheils Schreibapparat verblüffte den König - Der Münchner Physiker und Erfinder konstruierte noch vor Samuel Morse ein Telegraphie-System. In: SZ 07.07.1987
  • Die völkerrechtlichen Prämissen der Regelung der elterlichen Sorge bei Auflösung von Ehen. In: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ), 1987, S. 434
  • Gemeinsames elterliches Sorgerecht aus der Sicht eines betroffenen Vaters. Positionsreferat auf der Wissenschaftlichen Tagung aus Anlaß des 5. Jahrestags der Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Belassung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei der Scheidung vom 3. November 1982 im Staatsinstitut für Frühpädagogik und Familienforschung in München, 3. November 1987 (Referat abgedruckt in: Prof. Dr. Dr. Dr. Wassilios E. Fthenakis (Hrsg.): 5 Jahre gemeinsame elterliche Sorge nach der Scheidung, Referateband, München 1989)
  • Kindeswohlbeurteilung in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren aus medizinrechtlicher Sicht. In: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ), 1987, S. 1109
  • Medizin aus der Retorte - Chemie und Medizin. Gegensatz zwischen synthetischen Substanzen und Naturstoffen wird nach Ansicht von Fachleuten überbetont. In: SZ 26.02.1988
  • Das Familien-Völkerrecht und seine rechtspolitischen Deutungen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP), S. 55
  • Menschenrechtliche Probleme bei der Tätigkeit der Jugendämter im Rahmen von § 48a JWG. In: Der Amtsvormund, April/Mai 1988, S. 333
  • Chinesische Medizin als Theorie und angewandte Heilkunde. In: ASIEN, April 1988, S. 133
  • Enteignung über den Tod hinaus. Die geplante Streichung des Sterbegeldes ist mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu vereinbaren. In: Münchner Ärztliche Anzeigen, 09.04.1988 - ebenso in: Das Bestattungsgewerbe, März 1988 - ebenso in: Medikament & Meinung, 15.03.1988
  • Bonner „Vorrang“ für die Fertilisationsbehandlung. In: Der praktische Arzt, 05.04. 1988 - ebenso Münchner Ärztliche Anzeigen 18.03.1988
  • Eingriffslegitimation in die Familie und ihre Grenzen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention. In: Zentralblatt für Jugendrecht (ZfJ), Dezember 1988, S. 522
  • Das menschliche Immunsystem und seine Gefährdungen. In: SZ 30.04./01.05.1988
  • Zur Hilfeleistung verpflichtet - aber wer hilft dem Unfallhelfer, der sich infiziert? - AIDS-Rechtsfragen/Kein Anspruch auf HIV-Test eines mit Erster Hilfe versorgten Unfallopfers. In: Ärzte Zeitung, 18.10.1988
  • Die familienrechtlichen Bestimmungen des Völkerrechts. In: ISUV/VDU-Report Nr. 37, 1988
  • Anmerkungen zu den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate der Oberlandesgerichte Hamm und München. In: Der Amtsvormund, Oktober 1988, S. 857
  • Die forensische Gutachtertätigkeit von Diplom-Psychologen in Familiensachen. In: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ), 1988, S. 1127
  • Krebstherapie - eine Bilanz - Trotz deutlicher Fortschritte in der Behandlung maligner Tumoren ist der entscheidende Durchbruch noch nicht gelungen. In: SZ 03./04.12.1988
  • Rezension des Buches: Paxman/Zuckerman: Laws and Policies Affecting Adolescent Health, WHO Genf 1987. In: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ), 1989, S. 22
  • Die richtigen Fragen zum Nichtehelichen-Unterhalt nicht gestellt. In: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZfR,) Januar 1989, S. 31
  • Zur unerlaubten Ausübung der Heilkunde durch gerichtspsychologische Institute in Sorgerechtsverfahren. In: Zentralblatt für Jugendrecht (ZfJ), Februar 1989, S. 70
  • Verfolgung im Namen Gottes - Die Anhänger der Bahá'i-Religion werden im Iran nach wie vor diskriminiert. In: SZ 05.03.1993
  • Zur Drittwirkung von Unterhaltsregelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften. In: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FAMRZ), 1989, S. 240
  • Ungelöste Rechtsprobleme der AIDS-Testung nach Erster-Hilfe-Leistung. In: AIDS-Forschung (AIFO), April 1989, S. 222
  • Familien- und personenstandsrechtliche von Angehörigen der Bahá'i-Religion im Iran. In: Zentralblatt für Jugendrecht (ZfJ), Mai 1989, S. 242
  • Die Kürzung des Sterbegeldes verstößt gegen die europäische Mindestnorm. In: SZ 25.07.1989
  • Die Grenzen von Regelungen in Kindschaftssachen auf dem Wege des Vergleichs. In: Zentralblatt für Jugendrecht (ZfJ), Oktober 1989, S. 449
  • Operative Medizin im Wandel - Die Erhaltung der Lebensqualität von Patienten steht in der Chirurgie im Mittelpunkt. Internistische Therapien und neue Technik ersetzen zahlreiche Eingriffe mit dem Messer. In: SZ 18.10.1989
  • Mit dem Unfaßbaren leben lernen - Eine in der Bundesrepublik bislang einzigartige Initiative des Staatsinstituts für Frühpädagogik. In: Münchner Stadtanzeiger, 16.11.1989
  • Intensivmedizin - Leben um jeden Preis? Willen und Würde der Patienten müssen gewahrt werden. Ärzte werden mit Erwartungen konfrontiert, die sie oft nicht erfüllen können. In: SZ 08.12.1989
  • Die Diabetes verliert an Schrecken - Im Schwabinger Krankenhaus hat eine Forschergruppe erreicht, daß vor allem zuckerkranke Schwangere nicht mehr um das Leben ihrer Neugeborenen bangen müssen. In: SZ 07.12.1989
  • Kinder in Familie und Gesellschaft: Wenn Gesetze noch schutzloser machen. In: SZ 22.12.1989
  • Internationales Recht: Umgangsrecht. Die Entscheidung CCPR/C/33/D/201/1985 des UN-Ausschusses für Menschenrechte (Human Rights Committee) vom 12.08.1988. In: Zentralblatt für Jugendrecht (ZfJ), November 1989, S. 487 (Teil 1), Dezember 1989, S. 542 (Teil 2) (Übersetzung aus dem Englischen)
  • Rheuma - Hilfe bringen vor allem gut aufeinander abgestimmte Behandlungen von Therapeuten verschiedener Fachrichtungen. In: SZ 10./11.03.1990
  • Die Not in der Pflege - Ursachen und Konsequenzen - Krankenschwestern vermissen familiengerechte Arbeitszeiten, Mitarbeit in kleineren Teams, Entlastung von berufsfremden Aufgaben, ganzheitliche Pflege und bessere Mitbestimmung. In: SZ 07./08.1990
  • Die Bedeutung der Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses zur Communication Nr. 201/1985 für das Familienrecht der Bundesrepublik Deutschland. In: Zentralblatt für Jugendrecht (ZfJ), September 1990, S. 509
  • Geburtsmedizin heute - Chancen und Konflikte. Die personelle und apparative Ausstattung der Kliniken wird dem Stand der Medizin nicht gerecht / Notlagen in der Intensivbetreuung von Frühgeborenen zwingen zu risikoreichen Verlegungen. In: SZ 08./09.12.1990
  • Das unruhige Kind. Mangelhafte Kenntnisse von Ärzten und Lehrern über den „Zappelphilipp und Unverständnis in der Gesellschaft behindern mögliche Hilfen. In: SZ 13./14.07.1991
  • Verfassungs- und völkerrechtliche Widersprüche bei der Ratifikation der UNO-Kinderrechtekonvention. In: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ), August 1991, S. 898
  • Ratifizierung unter Vorbehalt - 2000 Kinder ohne Lebensrecht? In: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP), Februar 1992, S. 72
  • Frühgeburten im deutsch-deutschen Rechtsvergleich. In: Neue Justiz, Mai 1992, S. 202
  • Diskussion: Die UNO-Kinderrechtekonvention und das innerstaatliche Recht. Erwiderung auf den Beitrag von Stöcker. In: FamRZ 1992, S. 245 ff., Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ), August 1992, S. 892
  • Zur Rechtstellung von Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1000 Gramm. In: Der Amtsvormund, November 1992, S. 1047
  • Zur rechtlichen Stellung von Frühgeborenen. In: Neue Justiz, Dezember 1992, S. 543
  • Vertrackte Aufgaben für den Gesetzgeber - Realitätsferne Berechnungsgrundlagen verstärken die ungerechte Belastung vieler Geschiedener, die ihren Kindern Unterhalt leisten. In: SZ vom 10. Februar 1993
  • Geheimplan des „Obersten Revolutions-Kulturrates“ in Thearn enthüllt. Verfolgung im Namen Gottes. Die Anhänger der Bahá'i-Religion werden im Iran nach wie vor diskriminiert. In: SZ Nr. 53 vom 5. März 1993
  • Die Rechtsstellung Frühgeborener mit Geburtsgewicht unter 1000 Gramm bedarf der Reform. In: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP), Juli 1993, S. 246
  • Neues Kriterium für Fehlgeburt. In: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Juni 1994, S. 1575
  • Zahnmedizin heute - von der Prophylaxe bis zur Prothetik. Mit Vorbeugung und Mundhygiene lassen sich viele Zahnkrankheiten vermeiden. In: SZ 27.06.1994
  • Die weitere Verrechtlichung des Arbeitslebens fördert Sozialkonflikte. In: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZfR), November 1994, S. 419
  • Homöopathie: Zwischen Wissenschaft und Placeboverdacht, 2006 - psychophysik.com
  • Ein pflanzliches Heilmittel gegen diabetische Gangrän?. In: Natur-Heilkunde Journal, April 2008, S. 13
  • Das Lege-Artis-Gebot des alt-ägyptischen Medizingottes Thot. In: Natur-Heilkunde Journal Mai 2008, S. 32
  • Die Heilpflanzen der Andechser Apothekenliste in mittelalterlichen Arzneibüchern. Vortrag im Rahmen eines Firmenseminars der Firma Steierl, Herrsching, in Kloster Andechs am 27./28. Juni 2009
  • Die individualisierte Schulmedizin ist eine schöne Illusion. In: Naturheilpraxis, Dezember 2011, S. 1445
  • Risikoreicher und lückenhafter als jeder Beipackzettel, aber besser geschrieben. Fakten und Gedanken zu der Focus-Titelgeschichte „Die Heilkraft der Natur“. In: Naturheilpraxis, November 2012, S. 1213
  • Heilpraktiker als „ernsthafte und gute Partner der Gesundheitspolitik in Bayern“. Über die Eröffnung der 81. Tagung für Naturheilkunde in München - naturheilpraxis.de

Leserbriefe (Auswahl)

  • Zabel-Fälschung war keine Fälschung. In: Bayerische Staatszeitung 24. Januar 1997, S. 5 (Antwort auf eine Glosse von Hans Krieger: Die Zabel-Fälschung)
  • Risikoreicher und lückenhafter als jeder Beipackzettel, aber besser geschrieben. Fakten und Gedanken zu der Focus-Titelgeschichte „Die Heilkraft der Natur“. In: Naturheilpraxis vom ... 2012, S. ...
  • Schmerz lass nach. Wie tendenziös die Süddeutsche Zeitung über Akupunktur informiert. (→ Katrin Blawat). In: CAM Media Watch vom 17. September 2012 - http://www.cam-media-watch.de/

Literatur

  • Lebenslauf, Christian Dietrich Ullmann. In: Christian Ullmann: Kausalerklärung in einer Modellsprache. Universität München, Philosophische Fakultät, Dissertation. München, 1974, 47 S.; hier: S. 47
  • Gerhard Zollenkopf (Interessenverband Unterhalt und Familienrecht), Heidelberg: Geschiedene Familienväter. In: DIE ZEIT Nr. 03, 10. Januar 1997 - zeit.de
  • Dr. Christian Ullmann zu Stiftung Warentest. Buch korrigiert „Die andere Medizin“ - psychophysik.com
  • Hermann Unterstöger: Hermann Unterstöger findet die Rechtschreibreform toll. In: SZ vom 17./18. November 2012, V2/4-5 Wochenende Mea Culpa - sueddeutsche.de Aus dem Inhalt: „Dann kam die Rechtschreibreform,... Dieses Mal war es ein Kulturkampf, dessen Blessuren heute noch schmerzen, und das umso mehr, als ich auf der falschen Seite gefochten und mir nicht eingestanden hatte, dass in dem Krieg die rechtzeitige Fahnenflucht das Ehrenvollste gewesen wäre.“ (Diesen Artikel gibt es nur gegen Bezahlung!)
    • Erwin Dötsch, München: Bedenken ignoriert. (Leserbrief). In: SZ vom 13. Dezember 2012

Querverweise

Sachartikel

Personenartikel

Netzverweise

  • Wir Lehrer gegen die Rechtschreibreform - Wikipedia
  • Reform der deutschen Rechtschreibung von 1996 - Wikipedia
  • Reform der deutschen Rechtschreibung von 1996: Pro und Kontra - Wikipedia

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Der Artikel beruht auf dem Lebenslauf, Christian Dietrich Ullmann. In: Christian Ullmann: Kausalerklärung in einer Modellsprache. Universität München, Philosophische Fakultät, Dissertation. München, 1974, 47 S.; hier: S. 47, Interviews mit Christian Ullmann und eigenen Recherchen.
  2. Dora Schulz (1906-1974) war Sprachlehrerin und zeitweise Geschäftsführerin des Goethe-Instituts. Vgl. Heinz Griesbach u. Dora Schulz: Deutsche Sprachlehre für Ausländer. Grundstufe, Teil 1. 9. Auflage, 1968
  3. Korbinian Braun: Deutsch als Fremdsprache. Stuttgart: Klett, 1969
  4. Ernst Gottfried Mahrenholz: Juristische Nachhilfe für Kultusbeamten. Staat darf Schreibweisen nicht durch andere ersetzen. In: Süddeutsche Zeitung Nr. 211 vom Samstag/Sonntag, 13./14. September 1997, S. 11
  5. Ernst Gottfried Mahrenholz: Schifffahrt tut not? Ein Sprachteilnehmer überlegt – Nicht der Staat verfügt über die Sprache. Ernst Gottfried Mahrenholz: Warum die Reform der deutschen Rechtschreibung einen zweiten Anlauf bräuchte. In: Süddeutsche Zeitung Nr. 193 vom Samstag/Sonntag, 23./24. August 1997, S. 8
  6. Gerd Sowein unterdrückte als Rechtschreibreformbefürworter weisungsgemäß reformkritische Leserbriefe und verhöhnte und beschimpfte die Kritiker der Rechtschreibreform wiederholt in gehässigen Antwortschreiben. Ein Leser warf Gerd Sowein u.a. vor, sich über mehrere ethische Normen des Pressekodexes hinweggesetzt zu haben. 12.02.2007.

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