Vierte Gewalt

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Als Vierte Gewalt werden die Massenmedien bezeichnet.

Zum Begriff „Vierte Gewalt“

Der Begriff „Vierte Gewalt“ soll zeigen, daß es neben den drei verfassungsmäßigen Staatsgewalten Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichtsbarkeit) auch noch die einflußreichen Massenmedien gibt: Presse, Rundfunk, Fernsehen, Filmindustrie usw. Die drei Staatsgewalten sollen sich durch das Prinzip der Gewaltenteilung gegenseitig kontrollieren. Da dies aber oft, z.B. mangels Information, nicht funktioniert, treten die Massenmedien als „Vierte Gewalt“ zur Kontrolle der drei Staatsgewalten hinzu.

Aufgaben der Massenmedien

Als Organe der Information und Meinungsbildung haben die Massenmedien die Aufgabe, die Bürger zu informieren. Dazu besteht eine Informationspflicht; denn ohne Informationen fehlt dem Grundrecht der Bürger auf Meinungsfreiheit die nötige Grundlage für ihre Meinungsbildung.

Massenmedien

Informationen über die Vierte Gewalt

Literatur

  • Hermann Meyn: Massenmedien in der Bundesrepublik Deutschland. Berlin: Colloquium Verlag, 1966, 135 S. (Zur Politik und Zeitgeschichte; Heft 24/25)
  • Hermann Meyn: Massenmedien in Deutschland. Neuauflage. Konstanz: UVK-Medien, 2001, 314, [13] S., ISBN 3-89669-299-2
  • Hermann Meyn: Massenmedien in Deutschland. Unter Mitarbeit von Hanni Chill. [Hrsg.: Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit Berlin]. Neuauflage. Konstanz: UVK-Verlags-Gesellschaft, 2004, 293 S., ISBN 3-89669-420-0
  • Stephanie Rupp: Der ehemalige China-Korrespondent Ulrich Schmid im NZ-Gespräch. Wer über Tibet schreibt, fliegt raus. In: Nürnberger Zeitung Nr. 184 vom 8. August 2008, S. 6 - NZ
  • Stephanie Rupp: China-Expertin Gudrun Wacker rät im NZ-Gespräch zu respektvoller Kritik. Wenn nationaler Stolz verletzt wird. In: Nürnberger Zeitung Nr. 184 vom 8. August 2008, S. 6 - NZ

Querverweise

Netzverweise