Goldene Bulle

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Die Goldene Bulle war das erste und beständigste „Grundgesetz“ des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Sie wurde von Kaiser Karl IV. im Jahre 1356 erlassen und hat bis zum Ende des Alten Reiches im Jahr 1806 dessen Verfassungsleben bestimmt. Eines von sieben Exemplaren befindet sich im Staatsarchiv Nürnberg.

Name

Die Goldene Bulle ist nach dem angehängten vergoldeten kaiserlichen Metall-Siegel benannt.

Geschichte

Am Osterfest des Jahres 1355 wurde König Karl IV. (1316-1378) in Rom im Petersdom zum römisch-deutschen Kaiser gekrönt. Dem großen Gefolge beim ersten Italienzug gehörten auch Vertreter der Reichsstadt Nürnberg an. Angesichts der bevorstehenden Krönung zum Kaiser baten sie den Kaiser als ihren Stadtherrn um Bestätigung der hergebrachten Privilegien. Darauf stellte die kaiserliche Kanzlei in Rom am 5. April 1355 einen Satz von 25 Pergament-Urkunden aus. Darunter befanden sich allein acht Dokumente, bei denen der Kaiser erstmals mit Gold siegeln ließ.

Dieser Fundus an Urkunden mit goldenen Bullen Kaiser Karls IV. ist weltweit einzigartig. Sie zählen neben dem Nürnberger, mit Wachs gesiegelten Exemplar des Reichsgrundgesetzes vom 10. Januar 1356 zu den besonderen Schätzen des Staatsarchivs Nürnberg. [1]

Die Goldene Bulle entstand in ihren wichtigsten Teilen auf dem Nürnberger Hoftag Kaiser Karls IV. im Jahre 1356. Sie regelte u.a. die Rechte der Kurfürsten sowie die Modalitäten der deutschen Königswahl. Mit geringen Veränderungen blieb sie bis zum Ende des Alten Kaiserreichs gültig, weshalb sie zu den Grundgesetzen der Reichsverfassung zählt. Die Bestimmung der Goldenen Bulle, daß jeder neugewählte König seinen ersten Hoftag in Nürnberg abhalten solle, steigerte das Ansehen der Reichsstadt Nürnberg erheblich und verschaffte ihr einen verfassungsmäßig ähnlich bedeutsamen Rang wie Frankfurt am Main als Ort der Königswahl und Aachen als Krönungsort. Der Anspruch Nürnbergs auf den ersten Hoftag wurde von den Fürsten nach 1356 nicht immer beachtet. [2]

Weltdokumentenerbe

Die sogenannte „Goldene Bulle“ wurde am 18. Juni 2013 von der UNESCO zum „Memory of the World“ erhoben.

Zum Verfasser des Artikels

Manfred Riebe, der Autor des Artikels, wurde am 17. November 2016 von Landrat Armin Kroder (FW) mit der Goldenen Bayerischen Ehrenamtskarte ausgezeichnet. Armin Kroder wurde als Mitglied der Freien Wähler gewählt, die versuchen, im Bayerischen Landtag als Opposition die CSU zu kontrollieren. Siehe zum Beispiel die Freien Wähler im Menschenrechtsforum Gustl Mollath. Zahlreiche bayerische Städte, Gemeinden und Unternehmen gehören zu den sogenannten Akzeptanzpartnern der Ehrenamtskarte und gewähren deshalb Inhabern der Ehrenamtskarte Vergünstigungen.

Literatur

  • Wolfgang D. Fritz (Bearb.): Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. vom Jahre 1356. Böhlau. Weimar 1972 (= Monumenta Germaniae Historica, Fontes iuris Germanici in usum scholarum separatim editi. Band 11)
  • Hans Liermann: Die Goldene Bulle und Nürnberg, In: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg (MVGN), Band 47, 1956, S. 107-123 - MVGN

Presse

  • bhe [= Birgit Herrnleben]: Grundgesetz des Mittelalters. Welchen Stellenwert „Die Goldene Bulle“ einst hatte, wird in einem Vortrag erklärt. In: Nürnberger Zeitung Nr. 215 vom 16. September 2013, S. 36 - Mehr Nürnberg - genios.de (»„Die Goldene Bulle von 1356 - Nürnberg und das Reich“ ist der Titel eines öffentlichen Vortrags am Mittwoch, 18. September, im Rittersaal der Nürnberger Kaiserburg. Ab 18.30 Uhr spricht der Leiter des Staatsarchivs Nürnberg, Dr. Peter Fleischmann, über das „Grundgesetz“ des Heiligen Römischen Reiches im Mittelalter.«)
  • dpa, ppr: Die Goldene Bulle wird Teil des Unesco-Welterbes. Erstes deutsches „Grundgesetz“ erhält prestigeträchtige Auszeichnung. In: Nordbayern.de vom 28. Juli 2014 - nordbayern.de
  • Roland Englisch: Gesetzbuch von Weltrang. Titel für Golden Bulle in Nürnberg: Unesco kämpft um kollektive Erinnerung. Für Peter Fleischmann ist es ein wichtiger Moment. „Wir freuen uns riesig“, sagt er, dass die Goldene Bulle „stellvertretend für die Nürnberger Geschichte so ausgezeichnet und gewürdigt wird.“ Denn das Werk, 1356 von Kaiser Karl IV. erlassen, zählt nun zum Weltdokumentenerbe. Es ist ein Titel ohne materiellen Wert. Geld knüpft die Unesco nicht an die Auszeichnung, wohl aber eine Verpflichtung. Die Unesco will nichts weniger als das kollektive Gedächtnis erhalten. In: Nürnberger Nachrichten vom 29. Juli 2014 - genios.de
  • dpa/lby: Goldene Bulle Karls IV. im Staatsarchiv Nürnberg zu sehen. In: Die Welt vom 3. April 2016 - welt.de
  • Tilmann Grewe: Im Staatsarchiv Nürnberg. Ausstellung zeigt die Goldenen Bullen. In: Nürnberger Zeitung Nr. 77 vom 4. April 2016, S. 10

Querverweise

Sachartikel

Personenartikel

Netzverweise

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. * Kabinettsausstellung. Die „Goldenen Bullen“ Kaiser Karls IV. für die Reichsstadt Nürnberg vom 04.04.2016 - 10.04.2016 - http://www.gda.bayern.de/
  2. * Reinhard Seyboth: Goldene Bulle. In: Michael Diefenbacher; Rudolf Endres (Hrsg.): Stadtlexikon Nürnberg. Nürnberg: W. Tümmels Verlag, 1999, ISBN 3-921590-69-8 - im Netz

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