Justizirrtümer

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Ausschnitt aus der „Verleumdung des Apelles“ von
Historischer Rathaussaal Nürnberg
Farbdia von 1943/45
Foto: © Zentralinstitut für Kunstgeschichte München

Es gibt sehr häufig Justizirrtümer. Namhafte Juristen, investigative Journalisten und Politiker kritisieren die deutsche Justiz und zeigen auf, daß das Vertrauen in die deutsche Justiz stark beschädigt ist. Der ehemalige Kriminalhauptkommissar Uwe Dolata behauptet sogar, daß die Korruption in die Polizei, Staatsanwaltschaft und Richterschaft hineinreiche.

Willfährige Hilfskräfte der Justiz

Fehlverhalten der Justiz wird unterstützt durch willfährige Pflichtverteidiger und Sachverständige, die von den Aufträgen der Justiz abhängig sind. Diese können nach dem Prinzip „Wes Brot ich eß', des Lied ich sing!“ handeln und die Staatskasse bei Gelegenheit gewissermaßen als „Selbstbedienungsladen“ zweckentfremden. Selbst wenn die Befangenheit der Hilfskräfte offensichtlich ist, kann eine unlautere Justiz absichtlich „betriebsblind“ sein und Befangenheitsanträge ablehnen.

Ludwig II. von Bayern (1845-1886)

Irrenärzte begutachteten den König von Bayern

Psychiatrische Gutachten nach Aktenlage mit anschließendem Wegsperren mißliebiger Personen, das geschah auch mit Ludwig II. von Bayern (1845-1886). Vier Irrenärzte erklärten ihn in Abwesenheit für „unheilbar seelengestört“. Man entmündigte ihn, stellte ihn unter Betreuung und sperrte ihn in Schloß Berg am Starnberger See ein. - Gustl Mollath hätte mit seiner Anzeige über riesige Schwarzgeldverschiebungen zum Wohle Bayerns beigetragen. Auch ihn erklärte man für verrückt und sperrte ihn weg. [1]

Dr. Rudolf Sponsel schreibt: „Wer der forensischen Psychiatrie und ihren RichterInnen einfach so vertraut, sollte sich auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen.“ Dies sind seine langjährigen Berufserfahrungen. Er verifiziert seine Behauptung obendrein mit einer Untersuchung des Falles Gustl Mollath und der „Befundberichte“ der verschiedenen Psychiater, die meist ohne Gespräche mit Gustl Mollath nur nach Aktenlage entstanden und demnach rechtswidrig sind.

Albrecht Dürers Gerichtsszene

Albrecht Dürers Wandgemälde im Nürnberger Historischen Rathaussaal zeigte auf der Nordwand auch eine Gerichtsszene „Verleumdung des Apelles”, die sich genau dort befand, wo die Stadt einst Gericht hielt. Dürer zeichnete einen Richter mit Eselsohren und der Schrift an der Wand IGNORANTIA. Die beiden Frauen, die ihm etwas zuflüstern, symbolisieren die Einflußnahmen, denen ein Richter von verschiedenen Seiten ausgesetzt ist, auch durch die Staatsanwaltschaft.

An der Nordwand des Saales steht noch der alte Rechtsgrundsatz: „Eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede. Man muß hören alle beede.“ [2] Aber auch in Nürnberg, der Stadt des Friedens und der Menschenrechte, hat die Justitia damit Probleme. Die Justitia hat eine Waage in der linken Hand, um Argumente und Gegenargumente gerecht abzuwägen. Eine Volksweisheit sagt: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“ Ein Richter drückte es so aus: „Richter haben Narrenfreiheit.“ Wenn ihnen nicht Rechtsbeugung nachgewiesen werden könne, seien sie völlig unabhängig. Recht haben und Recht bekommen, sind zweierlei; denn es gibt auch befangene Richter. Man kann einen parteiischen Richter, der voreingenommen ist, wegen Befangenheit ablehnen.

In der Strafjustiz sind die Staatsanwälte die öffentlichen Ankläger. Sie sind weisungsgebunden und müssen sich nach den Vorgaben der Staatsregierung, aber auch nach dem Gesetz, richten.

Die Richter hingegen sind zwar unabhängig, aber haben nach Recht und Gesetz zu handeln. Art. 97 (1) Grundgesetz lautet: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“ Demzufolge dürfte es keine Richterwillkür geben. Deshalb haben Richter rechtsstaatliche Grundsätze zu beachten, insbesondere den Grundsatz „In dubio pro reo“ („im Zweifel für den Angeklagten“), das Grundrecht auf rechtliches Gehör, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Recht auf ein faires Verfahren. Zum Recht auf ein faires Verfahren gehört auch das Recht auf einen gesetzlichen Richter (Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz), der nach dem Geschäftsverteilungsplan vorgesehen ist.

Nach dem mittelalterlichen Nürnberger Strafrecht wurden die vermeintlichen Straftäter bei der Strafuntersuchung im Lochgefängnis beim Verhör durch den Scharfrichter Franz Schmidt (1555-1634) und seine Folterknechte gefoltert, bis sie gestanden. In angeblichen Rechtsstaaten gibt es weltweit subtilere Foltermethoden: Beugehaft und Einweisung in forensische Anstalten.

Medizinische Gutachter

Der Gerichtsgutachter Professor Dr. Rudolf Egg berichtet in seinem Buch Die unheimlichen Richter. Wie Gutachter die Strafjustiz beeinflussen (2015), über die wahre Macht der Gerichtsgutachter. Er fragt: Wie konnten Gutachter Gustl Mollath fälschlicherweise attestieren, gemeingefährlich zu sein, und damit die Basis dafür schaffen, daß er jahrelang weggesperrt wurde? Wie konnten sie im Fall Kachelmann zu sich widersprechenden Ergebnissen in Bezug auf den Vergewaltigungsvorwurf kommen? Was sind Prognosen zur Rückfallgefahr bei Sexualstraftätern wert? Fragen, die weit über aufflackernde Sensationslust hinausreichen. Denn sie zeugen von Verunsicherung. Gerichtsurteile, die auf solchen Gutachten basieren, können Existenzen vernichten – und potentiell jeden zum Opfer machen. Rudolf Egg, Psychologieprofessor und Gerichtsgutachter mit jahrzehntelanger Erfahrung, greift die öffentliche Debatte auf, vermittelt Innenansichten seiner Arbeit und zeigt, wie schwierig die psychologische Beurteilung von Opfern, Tätern und Zeugen oft ist. Er verdeutlicht anhand spannender Fallbeispiele, was ein Gutachter leisten kann und wo seine Grenzen liegen.

Auszeichnungen

Fotogalerie

Zum Verfasser des Artikels

Manfred Riebe, der Autor des Artikels, wurde am 17. November 2016 von Landrat Armin Kroder (FW) mit der Goldenen Bayerischen Ehrenamtskarte ausgezeichnet. Armin Kroder wurde als Mitglied der Freien Wähler gewählt, die versuchen, im Bayerischen Landtag als Opposition die CSU zu kontrollieren. Siehe zum Beispiel die Freien Wähler im Menschenrechtsforum Gustl Mollath. Zahlreiche bayerische Städte, Gemeinden und Unternehmen gehören zu den sogenannten Akzeptanzpartnern der Ehrenamtskarte und gewähren deshalb Inhabern der Ehrenamtskarte Vergünstigungen.

Kontakt

Veröffentlichungen

Herausgeberschaften

Artikel in Zeitungen und Zeitschriften (Auswahl)

Vorträge (Auswahl)

Literatur

  • Thomas Fischer: Im Recht. Einlassungen von Deutschlands bekanntestem Strafrichter. Droemer HC Mrz 2016 (2016, 330 pp. ISBN 10: 3426276852 ISBN 13: 9783426276853
  • Sascha Pommrenke und Marcus B. Klöckner (Hrsg.): Staatsversagen auf höchster Ebene. Was sich nach dem Fall Mollath ändern muß. Frankfurt am Main: Westend, November 2013, 160 S., ISBN 978-3-86489-062-8
  • Sabine Rückert: Unrecht im Namen des Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen. Hoffmann U Campe Vlg Gmbh Jan 2007 (2007), 287 pp., ISBN 10: 3455500153 ISBN 13: 9783455500158
  • Max Steller: Nichts als die Wahrheit? Warum jeder unschuldig verurteilt werden kann. Heyne Verlag Aug 2015 (2015), ISBN 10: 345320090X ISBN 13: 9783453200906
  • Gerhard Strate: Der Fall Mollath. Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie. Orell Fuessli Verlag Dez 2014 (2014), ISBN 10: 3280055598 ISBN 13: 9783280055595
  • Klaus Volk: Die Wahrheit vor Gericht. Wie sie gefunden und geschunden, erkämpft und erkauft wird. Bertelsmann Verlag Apr 2016 (2016), 345 pp. ISBN 10: 3570102599 ISBN 13: 9783570102596

Presse

  • Thomas Darnstädt, Gisela Friedrichsen, Dietmar Hipp, Andreas Ulrich, Antja Windmann: Glaube und Wahrheit. Einseitige Ermittlungen, überschätzte Gutachter, selbstgewisse Richter - es gibt viele Gründe, warum sich die deutsche Justiz immer wieder Fehlurteile eingestehen muss. Wie schwierig die Wahrheitssuche sein kann, dafür liefert der Fall Kachelmann ein bitteres Beispiel. In: Der Spiegel Nr. 22 vom 30. Mai 2011, „Fehlurteile - Wie gerecht kann Justiz sein?“, S. 56-67 - spiegel.de
  • Richterliches Krähensyndrom. Leserbriefe zu Nr. 22 vom 30. Mai 2011 „Fehlurteile - Wie gerecht kann Justiz sein?“ In: DER SPIEGEL Nr. 23 vom 6. Juni 2011 - spiegel.de
  • Thomas Darnstädt: Justizirrtümer: Blind vor der Wahrheit. Horst Arnold und Harry Wörz - zwei Namen, die für fatale Justizirrtümer stehen: Fehlurteile zerstörten ihr Leben. Im Mordfall Peggy könnte ein Skandal bevorstehen, das Schicksal von Gustl Mollath empört seit langem. Glaubt man einem hohen Richter, ist die Zahl falscher Schuldsprüche riesig. In: Der Spiegel vom 26. April 2013 - spiegel.de
  • Thomas Darnstädt: Ohne Wenn und Aber. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, 64, über die Herausforderungen des internationalen Terrorismus, das Folterverbot und die Grenzziehung zwischen Freiheit und Sicherheit. In: Der Spiegel, Nr. 3 vom 14. Januar 2008, Seite 26 - spiegel.de
  • Thomas Darnstädt: Der Richter und sein Opfer. Wenn die Justiz sich irrt. München; Zürich: Piper, 2013, 351 S., ISBN 978-3-492-05558-1, ISBN 3-492-05558-3 - Inhaltsverzeichnis - Inhaltstext (Thomas Darnstädt, Journalist bei „Der Spiegel“)
    • Albert Schäffer: Buch von Thomas Darnstädt. „Nichts als ein schlechtes Gefühl“ - Wenn die Justiz irrt. Thomas Darnstädts Buch über Justizirrtümer im Strafprozess ist kenntnisreich und gehört auf die Liste der Literaturempfehlungen für Studenten des Rechts. In: FAZ vom 22. August 2013 - faz.net

Querverweise

Sachartikel

Personenartikel

Netzverweise

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Ursula Prem: Gustl Mollath und der König von Bayern – die Freitagskolumne von Ursula Prem. In: Autorenblog ein-buch-lesen.de, 7. Dezember 2012 - ein-buch-lesen.de?
  2. „Eines manns red ist eine halbe red, Man muß die teyl verhören bed.“, d.i. Eines Mannes Rede ist eine halbe Rede, man muß die Theile verhören beide. In: Das Pfennig-Magazin der Gesellschaft zur Verbreitung gemeinnütziger Kenntnisse, Band 3, 1835, Seite 102 - books.google.de
    * Eenes Mannes Rede ist keenes Mannes Rede, man soll Sie billig hören beede. (Sachsenspiegel I 62, § 7)

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